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Krankenversicherung für selbstständige Studierende

Lesedauer weniger als 6 Min
Redaktion:
Tobias Reuter (Redakteur, Content Fleet GmbH)
Qualitätssicherung:
Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Wenn du neben deinem Studium selbstständig arbeitest, hängt deine Krankenversicherung vor allem davon ab, ob dein Studium weiterhin deinen Schwerpunkt bildet.

Brauchen selbstständige Studierende eine gesonderte Krankenversicherung?

Eine eigene oder andere Krankenversicherung brauchst du nicht automatisch, nur weil du dich im Studium selbstständig machst. Maßgeblich sind deine Versicherungsform und der Umfang deiner selbstständigen Tätigkeit.

Familienversicherung

Bist du über deine Eltern oder deine Partnerin beziehungsweise deinen Partner in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft familienversichert, kannst du grundsätzlich beitragsfrei mitversichert bleiben. 

Dafür musst du unter anderem die gesetzlichen Einkommensgrenzen der Familienversicherung einhalten und darfst deine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ausüben.

Bist du über deine Eltern familienversichert, gilt außerdem grundsätzlich eine Altersgrenze von 25 Jahren. 

Krankenversicherung der Studierenden

Bist du in der Krankenversicherung der Studierenden versichert, kannst du dort grundsätzlich bleiben, solange die Voraussetzungen der studentischen Versicherungspflicht erfüllt sind und dein Studium weiterhin im Vordergrund steht.

Eine feste Gewinnobergrenze wie in der Familienversicherung gibt es hier nicht.

Freiwillige gesetzliche Versicherung

Bist du freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil du zum Beispiel die Altersgrenze für die Krankenversicherung der Studierenden von  30 Jahre überschritten hast? Dann berechnet die Krankenkasse deine Beiträge nach deinem beitragspflichtigen Einkommen. Dazu zählt auch dein Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit.

Wichtig: Für die Berechnung der Beiträge gilt eine  gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage, die auch dann gilt, wenn dein tatsächlicher Gewinn darunter liegt. Die konkrete Höhe der Bemessungsgrundlage wird jährlich neu festgelegt, 2026 liegt sie bei 1.318,33 Euro.

 

Private Versicherung (PKV)

Bist du privat krankenversichert bleibt dein Versicherungsschutz grundsätzlich bestehen. 

Hast du dich zu Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, gilt diese Entscheidung grundsätzlich für die gesamte Dauer deiner studentischen Versicherungspflicht.

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist während dieser Zeit meist nicht möglich.

Melde deine Selbstständigkeit trotzdem deiner privaten Krankenversicherung, weil Tarifbedingungen oder Studententarife betroffen sein können.

Wann gilt meine Selbstständigkeit als nebenberuflich?

Für deine Krankenversicherung ist entscheidend, ob deine Selbstständigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ist. 

Hohe Gewinne können zusammen mit Umfang, Organisation und wirtschaftlicher Bedeutung der Tätigkeit darauf hindeuten, dass du die Selbstständigkeit hauptberuflich ausübst. 

Die Krankenkasse prüft dabei immer im Einzelfall, ob dein Studium oder deine Selbstständigkeit im Vordergrund steht.

20-Stunden-Grenze während der Vorlesungszeit

Der Höchstwert von 20 Arbeitsstunden pro Woche ist ein wichtiges Orientierungsmerkmal für die Beurteilung deiner Krankenversicherung. 

Überschreitest du den Wert regelmäßig während der Vorlesungszeit, spricht dies dafür, dass das Studium nicht mehr im Vordergrund steht.

Arbeitest du zusätzlich angestellt, werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet. 

Beispiel: 

  • 12 Stunden Werkstudentenjob plus 10 Stunden Selbstständigkeit ergeben 22 Stunden pro Woche.
  • Das kann während der Vorlesungszeit ein Hinweis darauf sein, dass das Studium nicht mehr im Vordergrund steht, sofern keine Ausnahme greift.

Weitere Kriterien der Krankenkasse

Die Arbeitszeit allein entscheidet nicht darüber, ob deine Selbstständigkeit als haupt- oder nebenberuflich bewertet wird.

Die Krankenkasse kann diese Dinge zusätzlich prüfen:

  • Wie hoch ist dein regelmäßiger Gewinn?
  • Welche wirtschaftliche Bedeutung hat deine Selbstständigkeit?
  • Beschäftigst du Mitarbeitende?
  • Wie ist dein Unternehmen organisiert?
  • Steht dein Studium weiterhin im Mittelpunkt?

Auch wenn du weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest, kann deine Selbstständigkeit im Einzelfall als hauptberuflich eingestuft werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie besonders hohe Gewinne erzielt oder einen größeren unternehmerischen Umfang hat. 

Wie viel darf ich mit meiner Selbstständigkeit dazuverdienen?

Wie viel du verdienen darfst, hängt davon ab, wie du krankenversichert bist.  Je nach Versicherungsform gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Grenzen. 

Wichtig ist der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn. Für die Krankenkasse ist bei Selbstständigen der steuerliche Gewinn relevant: also deine Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

Einkommensgrenze bei studentischer Krankenversicherung

In der KVdS gibt es keine feste monatliche Gewinnobergrenze. 

Entscheidend ist, dass deine Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt und dein Studium weiterhin den Schwerpunkt bildet. Nur dann kannst du weiterhin den günstigen Tarif für Studierende nutzen.

Einkommensgrenze bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung

Auch bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung gibt es keine Obergrenze, wie viel du neben dem Studium mit deiner Selbstständigkeit verdienen darfst.
Beachte aber: Dein Einkommen hat jedoch Auswirkungen auf die Höhe deiner Beiträge für die Krankenversicherung, wenn du die Mindestbemessungsgrundlage überschreitest.

  • Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit zählt zum beitragspflichtigen Einkommen.
  • Du musst zunächst eine realistische Gewinnschätzung abgeben. Später prüft die Krankenkasse anhand des Einkommensteuerbescheids rückwirkend, ob Beiträge nachzuzahlen oder zu erstatten sind. Für die Folgejahre werden Beiträge dann auf Grundlage des jeweils letzten Einkommensteuerbescheids festgesetzt.
  • Du zahlst maximal Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Einkommensgrenze bei der Familienversicherung

Wenn du familienversichert bist, darf dein regelmäßiges Gesamteinkommen 2026 monatlich 565 Euro nicht überschreiten. Bei Selbstständigen ist der regelmäßige Gewinn maßgeblich. 

Dabei zählen nicht nur deine Einnahmen aus der Selbstständigkeit, sondern auch aus Nebenjobs, wenn du etwa zusätzlich noch einen Minijob hast. Kombinierst du zum Beispiel 400 Euro Minijoblohn mit 200 Euro Gewinn aus deiner Selbstständigkeit, liegst du mit 600 Euro monatlichem Gesamteinkommen über der Grenze von 565 Euro.

Einkommensgrenze bei PKV

Eine allgemeine gesetzliche Einkommensgrenze für selbstständige Nebeneinkünfte gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Maßgeblich sind die Regelungen deines Vertrags und deines Tarifs.

Was gilt bei zusätzlichem Nebenjob oder Minijob?

Wenn du neben deiner Selbstständigkeit angestellt arbeitest, berücksichtigt die Krankenkasse Arbeitszeiten und Einkommen beider Tätigkeiten zusammen.

Für die Praxis heißt das:

  • In der Familienversicherung zählt dein regelmäßiges Gesamteinkommen aus Nebenjob und Selbstständigkeit, deine Einnahmen werden also addiert.
  • Für die studentische Krankenversicherung ist vor allem wichtig, ob du insgesamt noch als ordentlich studierende Person giltst. Arbeitszeiten in Nebenjob und Selbstständigkeit zählen für die 20-Stunden-Regel zusammen.

Was muss ich meiner Krankenkasse melden?

Wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, bist du verpflichtet deine Krankenkasse darüber zu informieren. Das gilt unabhängig davon, ob du ein Gewerbe anmeldest oder freiberuflich tätig bist. 

Typischerweise musst du angeben:

  • Wann du deine Selbstständigkeit begonnen hast
  • Welche Tätigkeit du ausübst
  • Wie viele Stunden pro Woche du dafür einplanst
  • Welchen Gewinn du voraussichtlich erzielst
  • Ob du zusätzlich angestellt arbeitest

Melde zudem wesentliche Änderungen umgehend, etwa höheren oder niedrigeren Gewinn, mehr Arbeitszeit, einen zusätzlichen Job, Einstellung von Mitarbeitenden oder Änderungen deines Studierendenstatus.

So kann deine Krankenkasse prüfen, ob sich dadurch etwas an deinem Versicherungsstatus oder an deinen Beiträgen ändert. 

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Weitere Fragen und Antworten zum Thema Selbstständigkeit im Studium

Die Krankenkasse benötigt in der Regel Angaben zum Beginn, zur Art, zum Umfang und zu den voraussichtlichen Einkünften deiner selbstständigen Tätigkeit, soweit diese für deinen Versicherungsstatus oder die Beitragshöhe relevant sind. Zusätzlich ist anzugeben, ob du parallel noch angestellt arbeitest. Deinen Gewinn weist du über deinen Einkommensteuerbescheid nach.

In der studentischen Krankenversicherung existiert keine feste Gewinngrenze. Wichtig ist nur, dass deine Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt und das Studium deinen Schwerpunkt bildet.

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 27.08.2026): Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Deutsches Studierendenwerk (Abruf vom 27.08.2026): Werkstudierende

GKV-Spitzenverband (Abruf vom 27.08.2026): Grundsätzliche Hinweise: Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20. März 2019

Haufe (Abruf vom 27.08.2026): Selbstständige (einkommensbezogene Beitragsbemessung zur RV) / 2 Vorlage des Einkommensnachweises

Haufe (Abruf vom 27.08.2026): Student / Sozialversicherung

IHK Hannover (Abruf vom 27.08.2026): Nebenberuflich selbstständig

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 5 SGB V Versicherungspflicht

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 10 SGB V Familienversicherung

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 206 SGB V Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.08.2026): § 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder

Verbraucherzentrale (Abruf vom 27.08.2026): Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse: Das müssen Sie wissen

Verbraucherzentrale (Abruf vom 27.08.2026): Studentische Krankenversicherung: Diese Möglichkeiten gibt es