In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen können Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder beitragsfrei mitversichert werden. Das ist unkompliziert und entlastet das Familienbudget. Wann Sie Anspruch haben, welche Voraussetzungen gelten und welche Vorteile eine Familienversicherung bietet.
Die Familienversicherung ermöglicht es, bestimmte Angehörige ohne zusätzliche Beiträge mitzuversichern. Alle mitversicherten Personen erhalten die gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies entlastet Familien finanziell und sichert Kindern sowie Partnerinnen und Partnern eine vollständige Versorgung.
Die Familienversicherung ist keine Pflichtversicherung, besteht aber als Anspruch, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Häufige Auslöser sind Geburt, Heirat oder ein Verdienstausfall.
Eine gesetzlich versicherte Person zahlt Beiträge und kann Angehörige mitversichern, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Dazu gehören Kinder, Ehe- oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Stief- und Pflegekinder.
Alle medizinisch notwendigen Leistungen stehen den Angehörigen ohne eigene Beiträge vollständig zur Verfügung. Die Anmeldung sollte möglichst früh erfolgen, idealerweise vor der Geburt.
In der privaten Krankenversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung nicht möglich. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Für Familien mit mehreren Kindern kann das teuer und verwaltungsintensiv werden.
Die Familienversicherung der Barmer bietet alle gesetzlichen Leistungen sowie zusätzliche Services wie digitale Angebote, Bonusprogramme, erweiterte Vorsorgeleistungen und persönliche Betreuung. Besonders relevant sind:
Für Familien besonders interessant:
Ein Krankenkassenwechsel zur Barmer ist online in wenigen Schritten möglich.
Sie erreichen die Barmer über den Mitgliederbereich Meine Barmer per App und im Web, die Rufnummer 0202 568 333 1010 oder das Kontaktformular.
Für eine Familienversicherung gelten gesetzliche Voraussetzungen, vor allem:
2026 dürfen mitversicherte Personen ein regelmäßiges Gesamteinkommen von höchstens 565 Euro im Monat haben. Wer mehr verdient, benötigt eine eigene Krankenversicherung.
Für Minijobs gilt die Grenze von 603 Euro monatlich. Zum Einkommen zählen Löhne, Honorare, Mieten und Renten. Kindergeld und BAföG bleiben unberücksichtigt. Die Barmer prüft alle Einkünfte transparent.
Die Familienversicherung ist ausgeschlossen bei Versicherungsfreiheit, bei Befreiung von der Versicherungspflicht oder bei überwiegend hauptberuflicher Selbstständigkeit.
Familienversichert werden können:
Sie können die Familienversicherung Ihres Babys schon vor der Geburt online im Barmer Benutzerkonto beantragen.
Altersgrenzen:
Gut zu wissen: Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Erwerbslose Kinder können darüber hinaus bis zum 23. Geburtstag familienversichert bleiben. Kinder in Schule, Studium oder Berufsausbildung können bis zum 25. Geburtstag familienversichert bleiben, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Kinder mit Behinderung ist eine dauerhafte Familienversicherung möglich, wenn die Behinderung seit Geburt besteht oder während der Familienversicherung eingetreten ist und das Kind nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann.
Mitversicherte Angehörige sind automatisch beitragsfrei in der Pflegeversicherung abgesichert und erhalten bei Pflegebedürftigkeit alle regulären Leistungen.
Mitversicherte Angehörige erhalten das vollständige Leistungspaket der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören Vorsorge, Impfungen, ärztliche Behandlungen, Therapien und Krankenhausleistungen. Es fallen keine eigenen Beiträge an. Bonusprogramme der Barmer können ebenfalls genutzt werden.
Die Beantragung ist online, über Meine Barmer per App und im Web oder persönlich möglich.
Benötigt werden in der Regel Unterlagen wie Geburtsurkunden, Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen sowie Einkommensnachweise.
Nach Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung und können bei Fragen eine persönliche Beratung nutzen.
Die Familienversicherung endet, wenn Voraussetzungen wegfallen, zum Beispiel durch eigenes Einkommen über der Grenze oder den Beginn einer Versicherungspflicht.
Die Barmer informiert zu möglichen Alternativen wie einer eigenen Mitgliedschaft oder einer studentischen Versicherung.
Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 13.01.2026): Ratgeber Krankenversicherung
Krankenkassen.Deutschland (Abruf vom: 13.01.2026): Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung 2026
Verbraucherzentrale (Abruf vom: 13.01.2026): Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt