- Wer zahlt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
- Zahlung des Zusatzbeitrags bei Arbeitnehmenden
- Wer zahlt den Zusatzbeitrag im Minijob?
- Wer zahlt im Midijob?
- Zahlung des Zusatzbeitrags bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten
- Zahlung des Zusatzbeitrags bei einer Rente
- In welchen Lebenssituationen muss der Zusatzbeitrag nicht gezahlt werden?
- Warum sind die Regelungen zum Zusatzbeitrag so unterschiedlich?
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- Häufige Fragen zur Zahlung des Zusatzbeitrags
Neben dem einheitlichen Beitragssatz erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag, der prozentual vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet wird. Wer den Zusatzbeitrag zahlt und in welchen Lebenssituationen besondere Regelungen gelten.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
Der Zusatzbeitrag wird immer zusätzlich zum allgemeinen Beitrag erhoben. Jede Krankenkasse legt die Höhe selbst fest. Grundlage der Berechnung ist immer das beitragspflichtige Einkommen.
Zahlung des Zusatzbeitrags bei Arbeitnehmenden
Für Angestellte ist die Abwicklung unkompliziert. Der Zusatzbeitrag wird über die monatliche Gehaltsabrechnung einbehalten und als eigener Posten angezeigt. Ein eigenes Tätigwerden ist nicht erforderlich.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende übernehmen jeweils die Hälfte des Zusatzbeitrags. Das gilt für Vollzeit, Teilzeit und flexible Arbeitsmodelle.
Es gibt auch freiwillig versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie zahlen ihren Zusatzbeitrag selbst an die Krankenkasse.