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eCare

Elektronische Patientenakte eCare: Die Vorteile für Schwangere und Eltern

Lesedauer unter 7 Minuten

Redaktion

  • Laura Fenger (Barmer)

Qualitätssicherung

  • Theresa Schneeberger (Barmer)
  • Bérengère Codjo

Während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren eines Kindes durchleben Eltern eine aufregende Zeit, in der sich die Kleinen rasant entwickeln und fast täglich Fortschritte machen. Auch stehen zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen an. Wir verraten Ihnen, wie die eCare als elektronische Patientenakte bei der Organisation helfen kann.

Digitaler Mutterpass und Schwangerschafts-Begleiter

Während der Schwangerschaft unterstützt Sie die eCare sowohl bei der Dokumentation Ihrer Untersuchungen als auch bei den Vorbereitungen auf die Geburt. 

Digitaler Mutterpass: Der Mutterpass ist ein Dokument, das Sie als werdende Mutter durch die Schwangerschaft begleitet. Denn darin werden die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen eingetragen und der Verlauf der Schwangerschaft dokumentiert. Diese Informationen sind wichtig für eine gute medizinische Betreuung während der Schwangerschaft und bei der Geburt. Inhaltlich gleicht der elektronische Mutterpass dem gedruckten Untersuchungsheft. Den Mutterpass können Sie nun auch digital in Ihrer elektronischen Patientenakte führen. Vorteil des digitalen Exemplars: Sie können per App jederzeit darauf zugreifen, haben das Dokument bei Besuchen in der Praxis jederzeit schnell verfügbar und alle Informationen in übersichtlicher und gut lesbarer Form vorliegen – das bedeutet kein zusätzliches manuelles Einheften oder Einlegen von Ausdrucken mehr. Die Ergebnisse können also nicht mehr so leicht verloren gehen. Die Nutzung des digitalen Mutterpasses ist wie auch bei der elektronischen Patientenakte freiwillig.

Schwangerschafts-Begleiter: Passend zum Mutterpass finden Sie als werdende Eltern in der eCare einen Schwangerschafts-Begleiter. Dieser unterstützt Sie mit einer Checkliste zu allen organisatorischen Aufgaben, die es in der Schwangerschaft zu erledigen gibt. So können Sie sich auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Baby bestens vorbereiten. Ein Glossar hilft Ihnen außerdem, die Fremdwörter aus dem Mutterpass zu verstehen. 

Sie haben die Möglichkeit, Ihren digitalen Mutterpass mit dem Schwangerschafts-Begleiter zu verknüpfen. So erhalten Sie basierend auf den Daten in Ihrem Mutterpass individuell auf Sie zugeschnittene Angebote und personalisierte Vorsorgeinformationen. Auch praktische Tipps zu Themen wie Ernährung, Sport oder Entspannungsübungen in der Schwangerschaft werden Ihnen zum passenden Zeitpunkt angezeigt.

Die Verbindung zwischen Ihrem digitalen Mutterpass und dem Schwangerschafts-Begleiter kann jederzeit getrennt werden, sodass Sie immer die volle Kontrolle über Ihre Daten rund um die Schwangerschaft haben.

Den digitalen Mutterpass können Sie von Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen erstellen lassen. Mit jeder Vorsorgeuntersuchung kommen weitere Einträge hinzu. Damit Sie die Praxis nicht vor jeder Untersuchung erneut für den Zugriff berechtigen müssen, können Sie dieses auch für die Dauer der Schwangerschaft oder bis auf Weiteres berechtigen. Mehr erfahren Sie in unserem Infoartikel zum Thema Berechtigungsmanagement.

Ihre Hebamme kann Ihren Mutterpass einsehen und bearbeiten, sofern sie Zugriff die sogenannte Telematikinfrastruktur hat. Denn dieses ist technische Voraussetzung dafür, dass sie auf elektronische Patientenakten zugreifen kann. Aktuell ist die Anbindung von Hebammen an die Telematikinfrastruktur freiwillig. Damit Hebammen zukünftig auch bei Hausbesuchen auf die Daten zugreifen können, ist aktuell ein mobiles System in Arbeit.

Neben den technischen Voraussetzungen benötigt Ihre Hebamme natürlich auch Ihre Zustimmung. Die Berechtigung für den Zugriff auf Ihren Mutterpass können Sie in der eCare erteilen, indem Sie das Dokument für Ihre Hebamme freigeben.

Sollte Ihre Hebamme nicht die Möglichkeit haben, auf elektronische Patientenakten zuzugreifen, können Sie ihr den Mutterpass direkt auf Ihrem Handy zeigen oder den Mutterpass weiterhin als Papierdokument führen.

Die eCare für Ihr Kind einrichten

Eine elektronische Patientenakte kann für Versicherte jeden Alters angelegt werden – auch für Kinder. Die Registrierung funktioniert genauso wie bei Erwachsenen, nur dass Sie alle Schritte für Ihr Kind durchführen. Ist Ihr Kind 15 Jahre alt, kann es seine eCare selbst anlegen. 

Auch der Funktionsumfang ist derselbe. Sie können also in der eCare Ihres Kindes von Geburt an alle Gesundheitsdokumente sicher speichern und bei Bedarf mit medizinischen Einrichtungen teilen. 

Wenn Sie für Ihr Kind die eCare-App nutzen möchten, benötigen Sie ein Handy oder Tablet, auf dem Sie die Barmer-App und die eCare-App installieren. Dieses sollte nicht dasselbe Gerät sein, auf dem Sie Ihre eigene eCare nutzen, da ein Gerät nur mit einer eCare verknüpft werden kann.

Legen Sie außerdem in der Barmer-App ein Benutzerkonto für Ihr Kind an.

Die Verifizierung des Benutzerkontos oder der Gesundheitskarte kann dasjenige Familienmitglied übernehmen, über welches Ihr Kind bei der Barmer versichert ist.

Zur ausführlichen Registrierungs-Anleitung

Über die PC-Anwendung

Sie können die eCare-PC-Anwendung nutzen, um die eCare Ihres Kindes zu pflegen. Diese unterstützt nämlich mehrere Benutzerprofile gleichzeitig. 


Über die Vertretungsfunktion

Mit Hilfe der Vertretungsfunktion können Sie die eCare Ihres Kindes in der mobilen App einsehen – auch wenn Sie nur ein Gerät haben. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

  1. Entfernen Sie die Barmer-App und die eCare-App von Ihrem Gerät. Achtung: Dabei geht die Gerätebindung verloren und muss später wiederhergestellt werden.
  2. Installieren Sie die Barmer-App und die eCare-App neu und richten Sie die eCare wie oben beschrieben für Ihr Kind komplett ein.
  3. Loggen Sie sich in der eCare-App mit den Benutzerdaten Ihres Kindes ein und hinterlegen Sie sich selbst als Vertretung.
  4. Entfernen Sie die Barmer-App und die eCare-App wieder vom Gerät und installieren Sie diese neu. Stellen Sie die Gerätebindung mit Ihrem eigenen Benutzerkonto wieder her.
  5. Jetzt können Sie die Apps wieder wie gewohnt mit Ihrem eigenen Benutzerkonto nutzen und sich in der eCare-App bei Bedarf als Vertretung Ihres Kindes einloggen. Dann können Sie Dokument ablegen, löschen oder medizinischen Einrichtungen Zugriff zu geben.

Das digitale Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)

Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie ein Kinderuntersuchungsheft. Darin hält die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt die Ergebnisse zu allen Früherkennungsunterlagen fest und dokumentiert die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes. Mit der eCare können Sie dieses Heft nun digital führen und alle Untersuchungsergebnisse dort abspeichern lassen.

Das Kinderuntersuchungsheft kann eine Ärztin oder ein Arzt anlegen. Da Ihr Kind nach der Geburt zunächst noch keine eCare hat, empfehlen wir Ihnen, das Heft vorerst in der eigenen eCare abspeichern zu lassen. Wenn Sie in einer Klinik entbinden, berechtigen Sie diese am besten bereits kurz vor der Geburt für das Einstellen der Dokumente, sodass Sie sich nach der Geburt nicht mehr darum zu kümmern brauchen. Über die Vertretungsfunktion können Sie Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner Zugriff auf Ihre eCare geben, sodass Sie das Heft beide jederzeit einsehen können.

Neue Einträge können dort erfolgen, wo ihr Kind zur Vorsorgeuntersuchung geht, also z.B. in der Geburtsklinik, bei der Hebamme oder in der Kinderarztpraxis. Erteilen Sie dazu der jeweiligen Einrichtung die Berechtigung für den Zugriff auf die eCare, in der das Kinderuntersuchungsheft gespeichert ist.

Sie selbst haben die Möglichkeit, sogenannte Elternnotizen ins Kinderuntersuchungsheft einzutragen.

Ihre Kinderarztpraxis kann die Untersuchungen aus dem Papierheft in das digitale Heft übertragen. Aus praktischen Gründen empfehlen wir, nur ein Heft zu führen – entweder das Papierheft oder das digitale Heft.

Aus dem Papier-Kinderuntersuchungsheft kennen Sie vielleicht die Teilnahmekarte. Damit können Sie Einrichtungen gegenüber nachweisen, dass Ihr Kind bei den Untersuchungen war. Eine solche Teilnahmekarte gibt es auch im digitalen Kinderuntersuchungsheft. Allerdings können Sie diese vorerst nur direkt auf dem Gerät vorzeigen.

Impfungen im digitalen Impfpass dokumentieren

Gerade in den ersten Lebensjahren stehen für Kinder zahlreiche Impfungen an. Anstatt eines Impfpasses aus Papier können Sie auch einen digitalen Impfpass in der eCare Ihres Kindes anlegen lassen. Der digitale Impfpass geht anders als sein Vorgänger aus Papier nicht mehr verloren und begleitet Ihr Kind das ganze Leben lang.

Achtung: Bei der Einreise in bestimmte Länder muss Ihr Kind einen Impfnachweis erbringen. Leider ist der digitale Impfpass in der elektronischen Patientenakte noch nicht international anerkannt. Wenn Sie gerne reisen, empfehlen wir Ihnen deshalb, vorerst noch einen Impfausweis aus Papier zu führen.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Infoartikel zum digitalen Impfpass.

Was bietet die elektronische Patientenakte in Zukunft?

Wenn Sie die Funktionen ausprobieren, werden Sie merken, dass noch nicht alles perfekt ist. Die elektronische Patientenakte steht nämlich erst am Anfang. Die Standards werden ständig weiterentwickelt und es kommen jährlich neue Funktionen hinzu. Die Rückmeldung von Patientinnen und Patienten sowie medizinischen Einrichtungen bringen wertvolle Erkenntnisse für Verbesserungen. So sollen digitale Gesundheitsdokumente nach und nach ganz selbstverständlich werden. 

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