Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung ist der Teil Ihres Beitrags, den Ihr Arbeitgeber übernimmt. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt er in der Regel etwa 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung einfach erklärt
Sie zahlen Ihre Krankenversicherung nicht allein. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Beiträgen und überweist seinen Anteil zusammen mit Ihrem an die Krankenkasse.
Wenn Sie gesetzlich pflichtversichert sind, wird Ihr Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgeteilt. Das gilt aber nur bis zu bestimmten Grenzen und hängt von Ihrer Versicherungsart ab.
Das gehört zur Sozialversicherung dazu:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung (zahlt dein Arbeitgeber vollständig allein)
Für Sie heißt das: Ihre soziale Absicherung kostet mehr, als Sie netto direkt bemerken – aber Sie tragen sie nicht allein.