Bei Erkrankungen, die den Körper betreffen, ist es in den meisten Fällen einfach den richtigen Arzt oder die richtige Ärztin dafür zu finden. Anders sieht es bei seelischen Problemen oder Krankheiten aus. Oft wissen Betroffene nicht, an wen sie sich wenden sollen.
Die ersten Ansprechpartner finden viele Menschen in der Familie oder im Freundeskreis. Sprechen Sie Ihre Sorgen an, wenn es Ihnen nicht gut geht. Wenn Ratgeber, Gespräche mit Vertrauten oder die Unterstützung durch Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen nicht mehr weiterhelfen, können Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen.
Dabei führen Sie ein Gespräch mit einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin und erhalten eine professionelle Einschätzung, ob eine Psychotherapie oder ein anderes Versorgungsangebot hilfreich sein könnte. Im Übrigen ist eine Teilnahme an der psychotherapeutischen Sprechstunde für den Einstieg in eine Psychotherapie grundsätzlich verpflichtend.
Die psychotherapeutische Sprechstunde: So funktioniert die Terminvergabe
Für die Terminvergabe stehen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung. Diese sind gesetzlich verpflichtet, nach Anfrage innerhalb einer Woche einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin zu vermitteln. Ihre Wartezeit auf einen Termin darf dabei nicht länger als vier Wochen betragen.
Die Terminservicestelle ist bundesweit unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Ihnen wird entweder direkt ein freier Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde genannt oder die Terminservicestelle meldet sich innerhalb einer Woche wieder bei Ihnen.
Unser Tipp: Es ist wichtig, dass Sie der Terminservicestelle mitteilen, dass Sie einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde benötigen und nicht beispielsweise einen Termin für eine Psychotherapie.
Neben der psychotherapeutischen Sprechstunde vermittelt die Terminservicestelle auch in eine zeitnah notwendige Probatorik oder eine Akutbehandlung. Dafür benötigen Sie jedoch erst einen Vermittlungscode von Ihrem Sprechstundentherapeuten oder ihrer Sprechstundentherapeutin.
Bitte beachten Sie: Bei der Vermittlung von Terminen über die Terminservicestelle besteht kein Anspruch darauf, dass der Therapeut bzw. die Therapeutin sich in nächster Nähe befindet.
Wenn es nicht anders geht, müssen die Servicestellen leider an eine weiter entfernte Praxis vermitteln. Auch der Wunsch nach einem Termin zu einer bestimmten Uhrzeit und/oder nach einem bestimmten Geschlecht des Therapeuten bzw. der Therapeutin kann nicht berücksichtigt werden. Ziel ist die schnellstmögliche Vermittlung an einen Experten.
Wenn Sie Ihren vermittelten Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte taggleich der Terminservicestelle mit. Dann besteht die Möglichkeit, einen Alternativtermin zu erhalten.