Je nach Dringlichkeit und Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung wird in Deutschland zwischen Akutbehandlung, Kurzzeittherapie und Langzeittherapie unterschieden. Doch was genau steckt hinter diesen Begriffen und was bedeuten sie für den Patienten? Hier fassen wir die wichtigsten Definitionen und Regelungen nach der gültigen Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung für Sie zusammen.
Akutbehandlung zur Krisenintervention
Eine psychotherapeutische Akutbehandlung dient der Krisenintervention. Sie soll eine schnelle Besserung bei akuten psychischen Krisen herbeiführen und den Patienten stabilisieren. Der Umfang einer Akutbehandlung beträgt bis zu zwölf Therapieeinheiten à 50 Minuten. Eine Akutbehandlung findet grundsätzlich im Einzelgespräch mit einem Psychotherapeuten statt.
Da dringender Handlungsbedarf besteht, erfordert die Akutbehandlung keine vorherige Genehmigung. Jedoch muss der Bedarf in der Sprechstunde erkannt werden oder durch eine vorherige stationäre Behandlung mit psychologischem Schwerpunkt belegt sein. Die Krankenversicherung muss vom Therapeuten informiert werden. Falls notwendig, kann die Akutbehandlung als Kurz- oder Langzeittherapie weitergeführt werden.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Das hängt von der Schwere der Erkrankung, aber auch von der Therapiemethode ab. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten à 50 Minuten. Sie muss in zwei Schritten für je ein Kontingent à zwölf Einheiten bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Sollte sich herausstellen, dass für einen nachhaltigen Behandlungserfolg eine längere Therapie notwendig ist, kann eine Langzeittherapie beantragt werden.
Wie lange dauert eine Langzeittherapie?
Es kann auch direkt eine Langzeittherapie beantragt werden. Für eine Langzeittherapie können zunächst bis zu 60 Therapieeinheiten à 50 Minuten beantragt werden, wobei für die Bewilligung immer ein Gutachten erforderlich ist.
Bei Bedarf kann die Therapie verlängert werden. Nach dem Ende einer Langzeittherapie erfolgt häufig eine so genannte „Rezidivprophylaxe“, bei der die Anzahl der therapeutischen Sitzungen reduziert wird. Diese „ausschleichende“ Behandlung soll einem Wiederauftreten der Krankheit vorbeugen.
Einzelbehandlungen oder Gruppentherapie
Kurz- und Langzeittherapien können in Einzelbehandlungen oder als Gruppentherapie durchgeführt werden – je nachdem, was den besseren Behandlungserfolg verspricht. Grundsätzlich finden vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie zwei bis vier (bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs) Probesitzungen statt.
Sie dienen dem Therapeuten dazu, ein klareres Bild über die Hintergründe des seelischen Problems zu erhalten und eine entsprechende Diagnose zu stellen. Als Patient sollten Sie diese Sitzungen nutzen, um sich über das therapeutische Vorgehen zu informieren und herauszufinden, ob Sie sich in der Praxis gut aufgehoben fühlen.
Das Leben ohne therapeutische Hilfe bewältigen
Ziel der Psychotherapie ist es, die Symptome der psychischen Erkrankung zu beseitigen oder zumindest deutlich zu verringern und den Patienten in die Lage zu versetzen, sein Leben ohne therapeutische Hilfe zu bewältigen. Natürlich fällt es gerade im seelischen Bereich nicht leicht, genau zu definieren, wann eine Therapie erfolgreich abgeschlossen ist.
Daher ist es wichtig, sich von Anfang an bewusst zu machen, dass die persönliche Bilanz einer Psychotherapie immer auch von den ursprünglichen Erwartungen sowie von den zu Beginn mit dem Therapeuten gemeinsam vereinbarten Therapiezielen abhängen wird.
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