Eine junge Pflegerin sitzt mit einer älteren Frau am Tisch
Pflegeleistungen

Pflegegrad 2 – Diese Pflegeleistungen können Sie erhalten

Lesedauer unter 2 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Nina Henkels (Barmer Pflegekasse)

Sie oder eine angehörige Person wurden in den Pflegegrad 2 eingestuft? Was das heißt und welche Leistungen Sie für die ambulante oder stationäre Pflege von der BARMER Pflegekasse erhalten können, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Bei pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 wurde eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten festgestellt, die auch mindestens 6 Monate weiterbesteht. Hat die Gutachterin oder der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bei der Pflegebegutachtung anhand eines speziellen Punktesystems einen Wert zwischen 27 bis 47,5 Punkten ermittelt, bedeutet das die Einstufung in Pflegegrad 2.

Welche Leistungen können Sie mit Pflegegrad 2 bei ambulanter Pflege erhalten?

Werden Sie mit Pflegegrad 2 zuhause gepflegt, können Sie sich zwischen Pflegegeld für die Pflege durch private Personen und Pflegesachleistungen für die Betreuung durch professionelle Pflegedienste entscheiden. Wenn Sie sowohl von Angehörigen als auch einem Pflegedienst oder einer Sozialstation versorgt werden, können Sie mit der Kombinationsleistung auch beide Leistungen anteilig erhalten:

Leistung

Betrag

Pflegegeld 

316 Euro monatlich 

Pflegesachleistungen

724 Euro monatlich 

Zusätzlich können Sie die folgenden Leistungen erhalten:

Entlastungsbetrag

125 Euro monatlich

Tages- oder Nachtpflege

689 Euro monatlich

Verhinderungspflege

1.612 Euro jährlich

Kurzzeitpflege

1.774 Euro jährlich

Pflegehilfsmittel

  • Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: bis zu 40 Euro monatlich.
  • Für technische Pflegehilfsmittel: keine Obergrenze, Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent bis max. 25 Euro.

Wohnraumanpassung

Bis zu 4.000 Euro oder bis zu 16.000 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohngruppe

Wohngruppenzuschlag

214 Euro monatlich

Zuschuss für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe

Bis zu 2.500 Euro, max. 10.000 Euro pro Wohngruppe

Welche Leistungen können Sie mit Pflegegrad 2 bei stationärer Pflege erhalten?

Werden Sie mit Pflegegrad 2 in einem Pflegeheim oder einer anderen vollstationären Pflegeeinrichtung betreut, können Sie folgende Leistungen erhalten:

Leistung

Betrag

Vollstationäre Pflege 

770,00 Euro

Zuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege

  • bis 12 Monate: 5%
  • mehr als 12 Monate: 25%
  • mehr als 24 Monate: 45%
  • mehr als 36 Monate: 70%

Stationäre Pflege für Menschen mit Behinderung

15 Prozent des Heimentgeltes, jedoch maximal 266 Euro pro Monat

Zusätzliche Betreuung und Aktivierung bei stationärer Pflege

Die Kosten werden direkt mit der Pflegeeinrichtung abgerechnet.

Wie können Sie den Pflegegrad 2 beantragen?

Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden und Pflegeleistungen zu erhalten, ist ein Antrag notwendig. Wir haben Ihnen hier alle Informationen zum Antragsverfahren für Pflegeleistungen zusammengestellt. 
Die Neubeantragung von Pflegeleistungen kann einfach und schnell über unseren Online-Pflegeantrag erfolgen:

Zum Online-Pflegeantrag

Alternativ können Sie den Antrag auf Pflegeleistungen (PDF) auch schriftlich stellen: Dazu einfach Dokument herunterladen, ausfüllen und per Post an uns schicken.

Beziehen Sie bereits Pflegeleistungen und möchten eine Änderung vornehmen? Dann ist der Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen (PDF) für Sie der richtige.
Wichtig: Bitte denken Sie an die Originalunterschrift der pflegebedürftigen Person oder einer gesetzlichen Vertreterin bzw. eines gesetzlichen Vertreters auf dem Antrag.