Eine Gruppe von Senioren sitzt im Garten und unterhält sich.
Leistungen

Tages- oder Nachtpflege: zur Entlastung der Pflegeperson

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Redaktion

  • Nina Henkels (Barmer Pflegekasse)

Qualitätssicherung

  • Ingrid Drolshagen (Barmer Pflegekasse)

Was versteht man unter Tages- und Nachtpflege?

Unter Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung. Die Hilfe lässt sich mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege kombinieren.

Wer bekommt Tages- und Nachtpflege?

Diese Leistung steht Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 zur Verfügung und kann in vollem Umfang neben anderen Leistungen der häuslichen Pflege wie dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung genutzt werden. Eine Anrechnung erfolgt nicht.

Die Tages- oder Nachtpflege eignet sich besonders dann, wenn Pflegepersonen berufstätig sind. Die notwendige Betreuung wird dabei vorübergehend von einer Einrichtung übernommen. Danach können die Pflegebedürftigen wieder in ihre häusliche Umgebung zurückkehren.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Barmer Pflegekasse übernimmt bei der Tages- oder Nachtpflege die pflegebedingten Kosten sowie die Aufwendungen für die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege. Die Tages- oder Nachtpflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Tages- bzw. Nachtpflegegäste von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen hingegen privat getragen werden.

Welche Beträge stehen zur Verfügung?

Für die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse gelten folgende Höchstbeträge pro Monat:

  
Pflegegrad 2689 Euro
Pflegegrad 31.298 Euro
Pflegegrad 41.612 Euro
Pflegegrad 51.995 Euro

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Besuch einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege über den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro finanzieren.

Die Eigenanteile können erstattet oder bezuschusst werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag".

Der Barmer Pflegelotse hilft bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege.

  • SGB XI - Elftes Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung 
  • Gemeinsames Rundschreiben des GKV- Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI