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Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten

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Die Barmer kann eine ambulante Vorsorgemaßnahme in einem anerkannten Kurort gewähren, wenn die ambulante Krankenbehandlung am Wohnort nicht ausreicht. 

Ambulante Vorsorgeleistungen (Kuren) werden in anerkannten Kurorten erbracht. Im Mittelpunkt stehen kurortspezifische Angebote wie Heilquellen, Reiz- oder Hochgebirgsklima und eine kurzärztliche Behandlung. Bewegung, Entspannung und gesunde Ernährung wirken unterstützend. Unter kurärztlicher Leitung kommen dabei folgende Behandlungselemente zur Anwendung: ärztliche Hilfe, Beratung, Motivierung und ggf. Behandlung einschließlich Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln und Maßnahmen der physikalischen Therapie ggf. unter Nutzung ortsgebundener und ortsspezifischer Heilmittel.

Ihre Barmer-Vorteile bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten 

  • Kostenübernahme: Wir übernehmen die vertraglichen Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen und sonstige medizinische Leistungen sowie für Arznei- und Verbandmittel.
  • Für chronisch kranke Kleinkinder*: Zuschuss zu den übrigen Kosten wie Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 21 Euro pro Tag (*ab einem Jahr bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres).
  • Kostenübernahme für Kompaktkuren: Für Maßnahmen mit hoher Therapiequalität und -dichte übernehmen wir bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten.
  • Tipps zur Vorbereitung: Nutzen Sie unsere Checkliste um zu überprüfen, ob Sie alles Wichtige für Ihre Vorsorgemaßnahme eingepackt haben.

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten in Anspruch nehmen 

  • Ambulante Vorsorgemaßnahmen sind vor Beginn der Leistung bei der Barmer zu beantragen. Dies gilt auch für Maßnahmen, die im Ausland durchgeführt werden sollen. Eine nachträgliche Prüfung der medizinischen Notwendigkeit ist nicht möglich.
  • Über die Antragstellung sowie den gesamten Ablauf einer ambulanten Vorsorgemaßnahme lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

Was Sie noch über ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten wissen sollten: 

Die Wiederholung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten innerhalb von 3 Jahren nach der Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen (Vorleistungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Kompaktkur ist eine spezielle Form der ambulanten Vorsorgeleistung. Sie zeichnet sich z.B. durch eine hohe Therapiedichte, Behandlung in geschlossenen Gruppen und einem ganzheitlichen Therapieprogramm aus.

Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent von den Kosten der therapeutischen Anwendungen sowie 10 Euro je Verordnung. Auch für die Arznei- und Verbandmittel besteht eine gesetzliche Zuzahlung.