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Ambulante Vorsorge in anerkannten Kurorten

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Redaktion

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Qualitätssicherung

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Eine ambulante Vorsorge in einem anerkannten Kurort kann Ihnen helfen, wenn die ambulante Behandlung an Ihrem Wohnort nicht ausreicht oder nicht möglich ist. Die Barmer übernimmt dabei die Kosten der ärztlichen Behandlung, für die vom Kurarzt verordneten Heilmittel sowie kurortspezifische Heilmittel und für Arznei- und Verbandmittel. Um die Organisation des Aufenthalts kümmern Sie sich selbst.

Bei einer ambulanten Vorsorgekur steht die Vorsorge und Vermeidung von Krankheiten im Vordergrund. Soll bei einer bestehenden Erkrankung eine Verschlimmerung verhindert werden, ist in der Regel eine ambulante Reha in Wohnortnähe oder eine stationäre Reha die Maßnahme der Wahl. Eine ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort kommt dann in Frage, wenn die Krankenbehandlung am Wohnort nicht ausreichend oder nicht möglich ist.

Was ist eine ambulante Vorsorgekur?

Ambulante Vorsorgemaßnahmen, umgangssprachlich auch „Badekuren“ genannt, werden in anerkannten Kurorten erbracht. Im Mittelpunkt stehen kurortspezifische Mittel wie Heilquellen, Reiz- oder Hochgebirgsklima und eine individuelle kurärztliche Behandlung. Zusätzliche Angebote rund um Bewegung, Entspannung und gesunde Ernährung unterstützen die Behandlung.

Sie organisieren Anreise, Unterkunft und Verpflegung selbst. Der Kurarzt erstellt mit Ihnen zusammen einen Behandlungsplan.

Eine spezielle Form der ambulanten Vorsorgeleistung ist die Kompaktkur. Sie zeichnet sich z. B. durch eine hohe Therapiedichte, Behandlung in geschlossenen Gruppen und ein ganzheitliches Therapieprogramm aus. Alle Teilnehmer haben eine ähnliche krankheitsspezifische Ausrichtung und beginnen und beenden die Kur zum gleichen Zeitpunkt.

Ambulante Kuren dauern meist 3 Wochen und können frühestens nach 3 Jahren wiederholt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für eine ambulante Vorsorgekur?

Für eine ambulante Vorsorge, gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Die ambulante Vorsorgemaßnahme wird von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin als medizinisch erforderlich angesehen.
  • Eine ambulante Krankenbehandlung am Wohnort ist nicht ausreichend oder kann wegen familiärer oder beruflicher Umstände nicht durchgeführt werden, z. B. bei Beschäftigung in Schichtarbeit oder bei pflegenden Angehörigen.
  • Die Behandlung muss in einem anerkannten Kurort stattfinden.
  • Bei der Behandlung werden spezifische, ortsgebundene Kurmittel unter ärztlicher Überwachung in Anspruch genommen.
  • In den letzten 3 Jahren wurde noch keine ambulante Vorsorgekur und auch noch keine der folgenden Maßnahmen durchgeführt: stationäre Vorsorgeleistungen, medizinische Vorsorge für Mütter/Väter, Erholungsaufenthalt (Erholungsmaßnahme zur Erhaltung der Gesundheit) oder Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Form einer Kur nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV).

Werden die Kosten für eine ambulante Vorsorgekur von der Barmer übernommen?

Die Barmer übernimmt die Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen, kurortspezifische Heilmittel und sonstige medizinische Leistungen sowie für Arznei- und Verbandmittel. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen wir auch die Kosten für ambulante Kompaktkuren.

Für die übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und die Kosten für An- und Abreise kommen Sie bei einer ambulanten Vorsorgekur selbst auf. Die Barmer zahlt bei chronisch kranken Kleinkindern bis zum 6. Lebensjahr einen Zuschuss von 21 Euro pro Tag zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und die Kosten für An- und Abreise.

Hinzu kommen die Kosten der gesetzlichen Zuzahlung. Sie beträgt für Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent von den Kosten der therapeutischen Anwendungen sowie 10 Euro je ärztliche Verordnung. Auch für Arznei- und Verbandmittel besteht eine gesetzliche Zuzahlung.

Was ist ein anerkannter Kurort?

Als Kurorte werden Orte bezeichnet, die aufgrund lokaler Gegebenheiten besonders für eine medizinische Therapie geeignet sind, z. B. wegen ihres Klimas oder dem Vorhandensein von Heilquellen. Eine Übersicht der anerkannten Kurorte in Deutschland erhalten Sie auf der Website des Deutschen Heilbäderverbandes. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird mit Ihnen besprechen, welche Kurorte für Ihre gesundheitliche Situation am besten geeignet sind.

Ist eine ambulante Vorsorgekur auch im Ausland möglich?

Grundsätzlich kann eine ambulante Vorsorge auch in anerkannten Kurorten im Ausland beantragt und durchgeführt werden. Unsere Mitarbeitenden geben Ihnen gerne Auskunft, in welchen europäischen Ländern eine Vorsorgekur möglich ist.

Wie wird eine ambulante Vorsorgekur beantragt?

  1. Arzt besuchen: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ist der erste Ansprechpartner für eine ambulante Vorsorgekur, wenn die ambulanten Maßnahmen am Wohnort nicht mehr ausreichen oder möglich sind. Mit Ihnen zusammen wird entschieden, ob eine Vorsorge- oder Kompaktkur das richtige Mittel ist.
  2. Antrag ausfüllen: Die Antragsunterlagen können Sie bei der BARMER anfordern. Sie füllen diese dann gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aus. 
  3. Kurort auswählen: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird Ihnen Empfehlungen geben, welche Kurorte für Sie am besten geeignet sind.
  4. Antrag einreichen: Den ausgefüllten Antrag und sowie die zugehörigen Unterlagen reichen Sie bitte bei der BARMER ein.
  5. Vorsorge beginnen: Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie den Kurarztschein und eine Bescheinigung zur Abrechnung der Kurmittel und können Ihre Kur antreten.

Bei Fragen zur Beantragung oder dem Ablauf einer ambulanten Vorsorgekur können Sie sich gern persönlich von der Barmer beraten lassen.

Ihre Barmer-Vorteile bei ambulanten Vorsorgekuren 

  • Kostenübernahme: Die BARMER übernimmt die Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen, kurortspezifische Heilmittel  und sonstige medizinische Leistungen sowie für Arznei- und Verbandmittel.
  • Ausgezeichnete Kurorte: In den anerkannten Kurorten stehen Ihnen besonders hochwertige medizinisch-therapeutische Angebote zur Verfügung – und das in den schönsten Regionen.

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