- Was ist eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur?
- Was ist das Ziel einer Mutter-Kind-Kur?
- Dürfen Sie Ihr Kind mit zur Kur nehmen?
- Welche Voraussetzungen gelten für eine Mutter-Kind-Kur?
- Werden die Kosten für eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur von der Krankenkasse übernommen?
- Wie beantragen Sie eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur?
- Ihre Barmer-Vorteile bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur
- Volle Transparenz über Ihre Reha- und Kuranträge in Meine Barmer
Durch Kindererziehung, Haushalt und Beruf sind Eltern im Alltag oftmals vielen Belastungen ausgesetzt. Reicht die ambulante Behandlung nicht aus, um gesundheitlichen Problemen und Folgeschäden entgegenzuwirken, kann eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur eine wertvolle Maßnahme sein. Auch die Kinder können von einer solchen Kur profitieren.
Was ist eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur?
Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur wird stationär durchgeführt und dauert in der Regel drei Wochen. Sie ist eine intensive Maßnahme mit einem ganzheitlichen Therapiekonzept. Der positive Effekt der Kur soll möglichst lange nachwirken.
Grundlage für den nachhaltigen Erfolg der Kur ist die motivierte, aktive Teilnahme an den therapeutischen Angeboten. Dazu gehören beispielsweise die Stärkung der Mutter- bzw. Vater-Kind-Beziehung, interaktive Sport- und Bewegungsangebote sowie die Ernährungs- und Erziehungsberatung. Besonders wichtig ist die anschließende Weiterführung der erlernten Inhalte und die Umsetzung der Empfehlungen im Alltag.
Was ist das Ziel einer Mutter-Kind-Kur?
Das Ziel von Mutter- oder Vater-Kind-Kuren ist es, Gesundheitsstörungen oder bestehende Erkrankungen von Müttern und Vätern in speziellen Kurkliniken zu behandeln und sie wieder fit für den Alltag zu machen. Das Leistungsangebot von Mutter- und Vater-Kind-Kuren ist auf die besonderen Bedürfnisse von Müttern und Vätern und ihren Kindern ausgerichtet.
Dürfen Sie Ihr Kind mit zur Kur nehmen?
Als Begleitpersonen dürfen Kinder bis zwölf Jahre an der Kur teilnehmen, in besonderen Fällen bis 14 Jahre, insbesondere wenn die Betreuung durch Familienangehörige nicht sichergestellt werden kann. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen. Bei Kindern unter drei Jahren sollten Sie abwägen, ob Sie parallel zur intensiveren Betreuung, die bei Kleinkindern meist notwendig ist, noch genügend Zeit für die nötige Erholung finden und ausreichend Therapieangebote nutzen können.
Das Kind sollte an eine Fremdbetreuung gewöhnt sein. Damit Ihr Kind während der Kur keinen Schulstoff verpasst, bieten viele Kurkliniken schulbegleitenden Unterricht an.
Steht dagegen die Behandlung Ihres Kindes im Vordergrund, kann eine Kinderkur sinnvoll sein. Der Antrag kann sowohl bei der Krankenversicherung, als auch bei der Rentenversicherung gestellt werden. Die Begleitung durch einen Elternteil ist grundsätzlich möglich, die Kostenübernahme hängt aber von der individuellen Situation ab.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Mutter-Kind-Kur?
Gesundheitsprobleme können in Verbindung mit der Belastung durch die Mutter-/Vater-Rolle zu einer Krankheit führen. Wenn dann die ärztliche Behandlung einschließlich Versorgung von Arznei-, Heil und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht, kann die Mutter- oder Vater-Kind-Kur die medizinisch richtige Maßnahme sein, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Die gesundheitlichen Probleme und die persönlichen Umstände von Müttern und Vätern können sehr vielfältig sein. Daher ist die ganz individuelle Einschätzung Ihrer Situation durch den Arzt oder die Ärztin erforderlich. Diese stellen die medizinische Notwendigkeit der Kur fest.
Grundsätzlich ist die Kostenübernahme nicht möglich, wenn bereits innerhalb von vier Jahren eine Maßnahme durchgeführt wurde.
Werden die Kosten für eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur von der Krankenkasse übernommen?
Sind die Voraussetzungen für die Kur erfüllt, übernimmt die Barmer die vollen Kosten der Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Versicherte ab 18 Jahren zehn Euro je Behandlungstag. Die Fahrkosten werden in Höhe der öffentlichen Verkehrsmittel erstattet, ggf. abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils von maximal zehn Euro je Fahrt. Die Kostenzusage enthält dazu ein Antragsformular mit detaillierten Informationen.
Eine Ausnahme besteht in den Fällen, bei denen ein anderer Sozialversicherungsträger als die Barmer für die Leistung zuständig ist, beispielsweise die Rentenversicherung bei einer drohenden Erwerbsunfähigkeit. Wir als Barmer dürfen aus gesetzlichen Gründen in diesem Fall keine Kosten übernehmen.
Wie beantragen Sie eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur?
- Kontakt zu Ihrer Barmer: Hierzu können Sie gerne den Rückrufservice nutzen. So erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Antragstellung erforderlich sind.
- Praxisbesuch: Ihr Arzt/Ihre Ärztin entscheidet mit Ihnen gemeinsam, ob eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur die richtige Maßnahme ist, die Ihnen helfen kann.
- Antrag erhalten: In der Praxis erhalten Sie nach dem Arztgespräch auch das entsprechende Antragsformular.
- Antrag einreichen: Den ausgefüllten Antrag und die zugehörigen Unterlagen können Sie dann persönlich bei uns abgeben. Oder schreiben Sie uns und senden Sie uns Ihre Dokumente per Post. Sie erreichen uns unter: BARMER, 42266 Wuppertal wenn Sie im Postleitzahlenraum 00001 bis 46999 wohnen oder BARMER, 73524 Schwäbisch Gmünd wenn Sie im Postleitzahlenraum 47000 bis 99999 wohnen. Gut zu wissen: Diese Adressangaben reichen aus, damit uns Ihre Post erreicht.
- Prüfung des Antrags und Genehmigung: Wenn die BARMER die Kosten übernehmen kann, erhalten Sie eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Auswahl von Kureinrichtungen. Sie suchen sich die passende Klinik aus und vereinbaren den Aufnahmetermin. Wir schicken Ihnen dann die verbindliche Kostenzusage.
Bei Fragen zum Ablauf von Mutter- oder Vater-Kind-Kuren, zur Antragstellung oder bei der Suche nach einer geeigneten Kurklinik berät Sie Ihre Barmer gern.
Ihre Barmer-Vorteile bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur
- Qualitätsgarantie: Ausgewählte qualitätsgeprüfte Kooperationseinrichtungen sind auf die spezielle Therapie von Müttern, Vätern und Kindern ausgerichtet.
- Individuelle Behandlung: Die gezielte Therapie wird auch durch die Lage der Einrichtungen in den verschiedenen landschaftlichen und klimatischen Regionen Deutschlands gewährleistet.
- Kostenübernahme: Die Barmer übernimmt die Kosten für die Mutter-/Vater-Kind-Kur, Versicherte leisten nur die gesetzliche Zuzahlung
- Tipps zur Vorbereitung: Nutzen Sie unsere Checkliste um zu überprüfen, ob Sie alles Wichtige für Ihre Reha eingepackt haben.