Ist die Beweglichkeit der Hüft- und Kniegelenke beeinträchtigt, kann dies auch die Fähigkeit zum Hinsetzen und Aufstehen einschränken, so dass die Benutzung konventioneller Toilettenbecken nicht mehr möglich ist. Toilettenhilfen erleichtern Ihnen in diesen Fällen die Toilettengänge und geben ein hohes Maß an Selbständigkeit zurück.Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Toilettenhilfen Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.