CPAP steht für Continuous Positive Airway Pressure. Diese Geräte erzeugen einen Überdruck in Form eines Luftstromes, der dem Patienten mittels Schlauch und Nasen-/Mundmaske zugeführt wird. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für
CPAP-Geräte bei schlafbezogenen Atemstörungen Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.