Hilfsmittel

CPAP-Geräte zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen zu Hause

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

1. Was ist eine CPAP-Therapie?

CPAP steht für Continuous Positive Airway Pressure. Diese Geräte erzeugen einen Überdruck in Form eines Luftstromes, der betroffenen Patienten und Patientinnen mit Schlauch und Nasen- oder Mundmaske zugeführt wird. Durch den Luftstrom entsteht eine Art Schienung der Atemwege, sodass diese frei bleiben. Daneben verfügen CPAP-Geräte über eine Reihe von Einstellmöglichkeiten, die in Abhängigkeit von der Erkrankung und der damit verbundenen Therapie benötigt werden können.

2. Bezahlt die Barmer Ihre CPAP-Therapie?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für das CPAP-Gerät und für das medizinisch notwendige Zubehör – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei einer CPAP-Therapie?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.

Die Zuzahlungsregelungen gelten erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Mehrkosten können aufgrund von Extras oder aus Komfortgründen entstehen. Wenn Sie sich nach der Beratung durch Ihren Anbieter bewusst für eine solche Versorgung entscheiden, wird Sie Ihr Hilfsmittelanbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und eine schriftliche Vereinbarung mit Ihnen abschließen.

Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

4. Wie erhalten Sie ein CPAP-Gerät für zu Hause?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrem Facharzt (im Schlaflabor) sowie dem von Ihnen ausgewählten Leistungserbringers. Den Weg zu Ihrer häuslichen CPAP-Therapie erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

 In der Regel werden Sie im Krankenhaus oder Schlaflabor von einem Arzt oder einer Ärztin ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Das ärztliche Team stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Leistungserbringer auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters.

Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden, nachdem Sie das Rezept an den gewünschten Hilfsmittelanbieter übermittelt haben. Dieser liefert Ihnen das erforderliche Hilfsmittel kostenlos bzw. gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Die Lieferung des gegebenenfalls auch später erforderlichen Zubehörs und Verbrauchsmaterials können Sie ebenfalls direkt bei diesem ausgewählten Anbieter veranlassen.

 Im Krankenhaus oder Schlaflabor werden Sie unter ärztlicher Überwachung auf das medizinisch notwendige CPAP-Gerät eingestellt. Diese Einstellungsparameter werden von dem ausgwählten Hilfsmittelanbieter für Ihr Gerät übernommen.
Die umfassende Einweisung in den sachgerechten Gebrauch des CPAP-Gerätes übernimmt fachkundiges Personal des ausgewählten Hilfsmittelanbieters (oder Ihr behandelnder Arzt). Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen kostenfrei mit eingewiesen.
Kurz vor Ablauf des ersten Jahres Ihrer CPAP-Therapie wertet Ihr Leistungserbringer mit Ihnen gemeinsam den zurückliegenden Therapiezeitraum aus. Hierzu kann er schriftlich, telefonisch oder per Telemonitoring Kontakt zu Ihnen aufnehmen. In diesem Zusammenhang können auch inzwischen eingetretene Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes oder ein zusätzlicher Beratungsbedarf innerhalb Ihrer Therapie thematisiert werden.

Wann immer Sie Fragen zu Ihre CPAP-Therapie haben, steht Ihnen unser Vertragspartner bzw. Ihr ausgewählter Leistungserbringer mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr CPAP-Gerät defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder wenn es Ihnen besser geht und Sie das Gerät zurückgeben möchten. Bevor Sie die Therapie abbrechen, sprechen Sie bitte vorab unbedingt mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer Ärztin.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Nutzungszeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Hilfsmittelanbieters beraten werden.

5. Wie finden Sie einen Vertragspartner der Barmer für CPAP-Geräte?

Die Barmer hat mit einer Vielzahl von Anbietern CPAP-Verträge abgeschlossen, sodass Sie eine große Auswahl haben.

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „CPAP“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

Jetzt Anbieter suchen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter – über die kostenfreie Telefonnummer 0800 333 1010 oder unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

Hinweis: Unsere Vertragspartner haben alle die notwendige Präqualifizierung, um im Bereich CPAP versorgen zu dürfen, und verpflichten sich nach dem geschlossenen Vertrag, die an der Versorgung beteiligten Personen regelmäßig im Bereich CPAP weiterzubilden.

6. Was gibt es bei CPAP-Geräten sonst noch zu beachten?

Da wir unsere Vertragspartner im Rahmen einer Dienstleistungspauschale vergüten, bleiben die CPAP-Geräte über den gesamten Versorgungs-/Nutzungszeitraum in seinem Eigentum

Unsere Verträge umfassen neben der fachgerechten Versorgung mit einem CPAP-Gerät und den zugehörigen Zubehör- und Verbrauchsmaterialien, z. B. ca. einmal jährlich die Lieferung einer neuen Maske, auch diverse Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen unter anderem die Beratung, Lieferung, Reparatur sowie ein gegebenenfalls notwendiger Austausch des Gerätes. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Gebrauchsanweisung und gehen Sie mit dem CPAP-Gerät pfleglich um, damit es Ihnen langfristig verlässliche Unterstützung bietet. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigungen entstehen, würde der Vertragspartner Ihnen in Rechnung stellen.

Wenn Sie während Ihrer Versorgung eine zusätzliche persönliche Beratung zwecks Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des CPAP-Geräts benötigen, wenden Sie sich an Ihren ausgewählten Anbieter.

Unsere vertraglich vereinbarten Pauschalen belaufen sich jeweils auf 12 Monate. Bei längeren Versorgungszeiten benötigen Sie kein zusätzliches Rezept vom Arzt.

Damit Ihr Anbieter Sie auch nach einem Umzug optimal versorgen kann, teilen Sie bitte diesem die Andressänderung direkt mit. 

7. Ihre Barmer-Vorteile bei CPAP-Geräten

  • Feste Ansprechpartner / qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung zur CPAP-Therapie durchzuführen.
  • Hochwertige Beratung: Unsere Verträge verpflichten unsere Vertragspartner dazu, hohe Versorgungsstandards einzuhalten. Alle Vertragspartner setzen qualifizierte Fachkräfte ein, die über entsprechende Berufserfahrung in der CPAP-Versorgung von Patientinnen und Patienten verfügen. Durch regelmäßige Bildungsmaßnahmen und Produktschulungen sind die Fachkräfte der Vertragspartner stets in der Lage, eine qualitativ hochwertige Beratung durchzuführen.
  • Geprüfte Qualität: Eine hohe Versorgungsqualität überprüfen wir unter anderem durch regelmäßiges Vertragscontrolling. Hierzu zählt beispielsweise auch die Durchführung von Versichertenbefragungen.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.

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