Hilfsmittel

CPAP-Geräte: Wissenswertes zur Kostenübernahme und Versorgung

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Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für CPAP-Geräte bei schlafbezogenen Atemstörungen Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Aktueller Hinweis: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine dringende Sicherheitsmitteilung für verschiedene Beamtungs- und Schlafapnoe-Atemtherapiegeräten des Herstellers Philips Respironics bekannt gegeben, die vor möglichen gesundheitlichen Schäden warnt.

Betroffen sind Geräte, die vor dem 26. April 2021 produziert wurden. Die Geräte enthalten einen schalldämpfenden Schaumstoff aus polyesterbasiertem Polyurethan (PE-PUR), der sich in Partikel zersetzen kann, die in den Luftweg des Gerätes gelangen und vom Patienten aufgenommen oder eingeatmet werden können. Zusätzlich kann der Schaum bestimmte Chemikalien freisetzen. Zu den möglichen Symptomen bzw. Risiken durch die Freisetzung der Chemikalien gehören Kopfschmerzen, Schwindel, Reizung, Überempfindlichkeit, Übelkeit, Erbrechen und/oder toxische und karzinogene Auswirkungen. In Deutschland wurden bisher keine Zwischenfälle mit Schäden gemeldet.

Die Barmer steht bereits im engen Austausch mit ihren Hilfsmittel-Vertragspartnern, um alle Betroffenen zu unterstützen.

AnwendungsbereichGerätebezeichnung
Schlafapnoe-AtemtherapieTrilogy 100
Schlafapnoe-AtemtherapieTrilogy 200
Schlafapnoe-AtemtherapieGarbin Plaus, Aeris, LifeVent
Schlafapnoe-AtemtherapieA-Series BiPAP V30 Auto
Schlafapnoe-AtemtherapieA-Series BiPAP V40
Schlafapnoe-AtemtherapieA-Series BiPAP V30
Schlafapnoe-AtemtherapieSomnia 3 C-Flex
Schlafapnoe-AtemtherapieREMstar Pro C-Flex+
Schlafapnoe-AtemtherapieSomnia 3i
Schlafapnoe-AtemtherapieREMstar Pro C-Flex+ 60 Series
Schlafapnoe-AtemtherapieDreamStation CPAP Pro
Schlafapnoe-AtemtherapieBiPAP autoSV Adv. System One
Schlafapnoe-AtemtherapieBiPAP autoSV Adv. System One 60 Serie
Schlafapnoe-Atemtherapie DreamStation BiPAP autoSV
Schlafapnoe-Atemtherapie BiPAP ST20
Schlafapnoe-Atemtherapie BiPAP ST20 60 Series
Schlafapnoe-Atemtherapie DreamStation BiPAP S/T 25
Schlafapnoe-Atemtherapie BiPAP Auto Bi-Flex
Schlafapnoe-Atemtherapie BiPAP Auto Bi-Flex 60 Series
Schlafapnoe-Atemtherapie DreamStation Auto BiPAP
Schlafapnoe-Atemtherapie Phönix 3 A-Flex
Schlafapnoe-Atemtherapie REMstar Auto A-Flex
Schlafapnoe-Atemtherapie Phönix 3i
Schlafapnoe-Atemtherapie REMstar Auto 60 A-Flex
Schlafapnoe-Atemtherapie DreamStation Auto CPAP
Schlafapnoe-Atemtherapie DreamStation Go Auto CPAP
Beatmung E30 Emergency Use Authorization EUA)
BeatmungDreamStation ASV
BeatmungDreamStation ST, AVAPS
BeatmungSystemOne ASV4
BeatmungC-Series ASV
BeatmungC-Series S/T und AVAPS
BeatmungOmniLab Advanced+
BeatmungSystemOne (Q-Series)
BeatmungDreamStation
BeatmungDreamStation Go
BeatmungDorma 400
BeatmungDorma 500
BeatmungREMstar SE Auto
BeatmungDreamStation BiPAP ST30 AAM
BeatmungBiPAP A30
BeatmungBiPAP A30-S
BeatmungBiPAP A40
BeatmungBiPAP A30 Silver Series
BeatmungBiPAP A30-S Silver Series
BeatmungBiPAP A40 Silver Series
BeatmungTrilogy 100 - GERMANY
BeatmungTrilogy 100 - GERMANY
BeatmungRespironics Trilogy 200 - GERMANY

Bitte vergewissern Sie sich, ob die Warnung auch für das von Ihnen derzeit genutzte Gerät ausgesprochen wurde. Sollte Ihr Gerät zu den oben genannten zählen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

- Beenden oder verändern Sie nicht die Ihnen verordnete Therapie, bevor Sie mit Ihrem Arzt gesprochen haben.
- Wenn Ihr Arzt entscheidet, dass Sie dieses Gerät weiter einsetzen müssen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren Hilfsmittelleistungserbringer, unserem Vertragspartner. Dies gilt auch für den Fall, dass es zu einem Austausch Ihres Gerätes kommen muss. 

Was sind schlafbezogene Atemstörungen und CPAP-Geräte?

Bei schlafbezogenen Atemstörungen handelt es sich um nächtliche Atemaussetzer. Diese können durch Verlegung der Atemwege entstehen, z. B. durch ein Erschlaffen des Gaumensegels oder des Zungengrundes, aber auch durch Atemfehlsteuerungen des Gehirns. Solche Atemaussetzer, auch als Apnoe bezeichnet, führen u. a. zu einer mangelnden Sauerstoffsättigung. Die Patienten fühlen sich tagsüber unausgeschlafen, müde und schlapp. Mittelfristig kann es zu Herz-Kreislauferkrankungen kommen. Die Diagnostik und Behandlung erfolgt durch Schlafmediziner bzw. Schlaflabore. Eine häufig angewandte Therapie ist der Einsatz von CPAP-Geräten.

CPAP steht für Continuous Positive Airway Pressure. Diese Geräte erzeugen einen Überdruck in Form eines Luftstromes, der dem Patienten mittels Schlauch und Nasen-/Mundmaske zugeführt wird. Durch diesen Luftstrom entsteht eine Art Schienung der Atemwege, so dass diese frei bleiben. Daneben verfügen die CPAP-Geräte über eine Reihe von Einstellmöglichkeiten, die in Abhängigkeit der Erkrankung und der damit verbundenen Therapie benötigt werden. Die Ermittlung der jeweiligen Einstellparameter erfolgt in der Regel im Schlaflabor.

Wie erhalten Sie ein CPAP-Gerät?

Damit wir die Kosten für ein CPAP-Gerät übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Facharzt. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere.

Bitte denken Sie daran, dem Vertragspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem  Vertragspartner?

Die Barmer zahlt dem Vertragspartner bei der CPAP-Versorgung eine sogenannte Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung, Montage und Nachlieferung von Zubehör. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Bei technischen Problemen am Gerät bzw. am Zubehör wenden Sie sich bitte direkt an den Vertragspartner, der Ihnen das Gerät geliefert hat. Er wird diese umgehend durch telefonische Anleitung oder – falls nötig – bei Ihnen vor Ort beheben.

Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?

Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das gewählte Produkt einzuweisen. Die Beratung erfolgt in ruhiger Umgebung und bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen/Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Euro je Hilfsmittel. Die Zuzahlung ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?

Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner das medizinisch erforderliche System ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.

Wie erfolgt die Lieferung des CPAP-Gerätes und des Zubehörs?

Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden, nachdem Sie die ärztliche Verordnung an den Vertragspartner übermittelt haben. Dieser liefert Ihnen das erforderliche Hilfsmittel kostenlos. Die Lieferung des erforderlichen Zubehörs und Verbrauchsmaterials können Sie ebenfalls direkt bei unserem Vertragspartner veranlassen.

Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?

Es ist wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen.

Da das Hilfsmittel sowie Zubehör/Zurüstung Eigentum des Lieferanten bleibt, behandeln Sie es bitte immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und die Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigungen entstehen, würde der Vertragspartner Ihnen in Rechnung stellen.