Hilfsmittel

Wissenswertes zur Versorgung mit Toilettenhilfen

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Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Toilettenhilfen Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Was sind Toilettenhilfen?

Ist die Beweglichkeit der Hüft- und Kniegelenke beeinträchtigt, kann dies auch die Fähigkeit zum Hinsetzen und Aufstehen einschränken, so dass die Benutzung konventioneller Toilettenbecken nicht mehr möglich ist. Toilettenhilfen erleichtern Ihnen in diesen Fällen die Toilettengänge und geben ein hohes Maß an Selbständigkeit zurück.

Zu den vertraglich geregelten Toilettenhilfen zählen z. B Toilettensitzerhöhungen oder Toilettenstühle. Toilettensitzerhöhungen bestehen aus Kunststoff oder Metall und dienen der Erhöhung des WC-Beckenrandes. Sie haben an der Unterseite eine Vorrichtung, die eine Fixierung auf das WC-Becken ermöglicht. 

Toilettenstühle bestehen aus einem Rahmen aus Metall oder Kunststoff mit vier Standfüßen. Die Sitzfläche besteht aus einer wasserfesten, abnehmbaren Platte mit Toilettenöffnung, unter der ein Toiletteneimer eingeschoben werden kann.

Wie erhalten Sie eine Toilettenhilfe?

Damit wir die Kosten übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere. Denken Sie dabei bitte daran, dem Vertragspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann. 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?

Unsere Verträge umfassen Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und Montage der Toilettenhilfe. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?

Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das gewählte Produkt einzuweisen. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen/Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent. Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, übermitteln Sie unserem Vertragspartner bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises. Dann stellt er Ihnen keine Zuzahlung in Rechnung.

Fallen neben der Zuzahlung noch zusätzliche Mehrkosten an?

Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner Toilettenhilfen ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.

Unser Tipp: Der Vertragspartner hat die Wahl, welche Toilettenhilfe er Ihnen mehrkostenfrei anbietet. Möchten Sie ein ganz bestimmtes Produkt, fragen Sie bei verschiedenen Vertragspartnern nach, ob es mehrkostenfrei ist.

Wie erfolgt die Lieferung der Toilettenhilfe?

Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden. Die Toilettenhilfe wird Ihnen im Geschäft des Vertragspartners übergeben oder kann nach Absprache zu Ihnen nach Hause geliefert werden. Die Toilettenhilfe müssen Sie nicht zurückgeben. Sie bleibt Ihr Eigentum.

Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?

Bitte behandeln Sie Ihre Toilettenhilfe immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt.