Junge Frau sitzt auf dem Sofa und führt Tagebuch
Leistungen

Soziale Entschädigung: Wie Sie einen Ausgleich für erlittenes Leid erhalten

Lesedauer weniger als 4 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich (Barmer)

Ihre Barmer-Unterstützung bei der sozialen Entschädigung

Hilfe beim Antrag

Sie profitieren von einer persönlichen Beratung zu Ihren Ansprüchen und dem Antragsverfahren.

Medizinische Unterstützung

Sie erhalten zusätzliche medizinische Unterstützung, beispielsweise durch eine spezielle Behandlung, Therapie oder Reha.

Befreiung von Zuzahlungen

Wenn Sie eine soziale Entschädigung erhalten, müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.

Sie können eine soziale Entschädigung beantragen, wenn Sie zum Beispiel einen Impfschaden erlitten haben oder Opfer von Gewalt geworden sind. Die Leistung kann Sie in dieser schweren Situation neben weiteren Hilfen finanziell entlasten. Erfahren Sie, wie Sie die soziale Entschädigung erhalten.

Was ist eine soziale Entschädigung?

Wer einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, kann eine sogenannte soziale Entschädigung beantragen. Diese Form des Ausgleichs gibt es für Menschen, die nachweislich z. B. durch eine Impfung geschädigt wurden oder Opfer von Gewalt geworden sind.

Wer kann eine soziale Entschädigung erhalten?

Folgende Personen haben z. B. Anspruch auf soziale Entschädigung: 

  • Impfgeschädigte, also z. B. Personen, die durch eine von der STIKO empfohlenen Schutzimpfung dauerhaft geschädigt worden sind
  • Gewaltopfer, also z. B. Personen, die tätlich angegriffen wurden und dieser Angriff gegen den Körper der Person vorsätzlich und rechtswidrig war

Eine ausführliche Übersicht aller anspruchsberechtigten Personen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende Entschädigungszahlungen und andere Versorgungsleistungen. Hierzu zählen etwa Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Witwen und Waisen sowie sonstige Angehörige, die mit den Berechtigten in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Die Entschädigung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten wurde mit Einführung des Soldatenentschädigungsgesetzes aus dem sozialen Entschädigungsrecht herausgelöst. Seit 1. Januar 2025 ist die Unfallversicherung Bund und Bahn für Leistungen aufgrund einer anerkannten Schädigung zuständig.

Welche Leistungen beinhaltet die soziale Entschädigung?

Wenn Sie von einem Ereignis betroffen sind, das unter das soziale Entschädigungsrecht fällt – etwa durch einen Gewaltakt, Impfschaden oder ein anderes schädigendes Ereignis – stehen wir Ihnen zur Seite. Die Barmer stimmt sich eng mit den Versorgungsbehörden und anderen Leistungsträgern ab, um eine nahtlose und schnelle Versorgung für Sie sicherzustellen.

Wie beantragen Sie eine soziale Entschädigung?

Häufige Fragen und Antworten zu sozialer Entschädigung

Soziale Entschädigung ist ein staatlicher Ausgleich für Menschen, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, für dessen Folgen die Gemeinschaft eine besondere Verantwortung übernimmt. Diese Entschädigung kann bei schwerwiegenden Ereignissen wie Impf­schäden oder körperlichen Übergriffen gezahlt werden.
Anspruch haben unter anderem:
✔ Personen, die durch eine von der STIKO empfohlene Schutzimpfung dauerhaft geschädigt wurden (Impfgeschädigte)
✔ Opfer rechtswidriger körperlicher Gewalt
✔ Unter bestimmten Voraussetzungen auch Angehörige, Hinterbliebene und nahestehende Personen wie Ehepartner, Kinder oder Eltern
Wenn Sie unter das soziale Entschädigungsrecht fallen, unterstützt Sie die Barmer zusammen mit den zuständigen Behörden:
✔ Medizinische Versorgung, z. B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Therapien und Reha
✔ Langfristige Maßnahmen wie Hilfsmittelversorgung
✔ Beratung zum Anspruch und Antrag inklusive Unterstützung bei der Antragstellung
✔ Befreiung von Zuzahlungen, wenn die soziale Entschädigung gewährt wird
  • Voraussetzungen prüfen: Klären Sie, ob Ihr gesundheitlicher Schaden einen Anspruch begründen kann.
  • Unterlagen sammeln: Beispielweise medizinische Befunde und Nachweise.
  • Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag online oder in Papierform bei der zuständigen Versorgungsbehörde Ihres Bundeslands ein.
  • Prüfung und Bescheid: Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Danach erhalten Sie einen Bescheid über Höhe und Dauer der Entschädigung.
Die Barmer berät Sie zu Ihren Ansprüchen und dem Antragsverfahren, hilft bei der Zusammenstellung nötiger Unterlagen und klärt, welche Leistungen für Sie infrage kommen. Sie stimmt sich auch mit Versorgungsbehörden und anderen Leistungsträgern ab, um eine nahtlose und schnelle Versorgung sicherzustellen.
Wenn eine soziale Entschädigung bewilligt wird, müssen Sie keine Zuzahlungen leisten für die medizinische Versorgung, die in diesem Zusammenhang erbracht wird.
Typische Situationen sind z. B.:
✔ Impfschäden, die dauerhaft gesundheitliche Folgen haben
✔ Gewaltopfer, die körperlich geschädigt wurden
Weitere Fälle können je nach sozialrechtlicher Regelung auftreten.
Nein, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angehörige und nahestehende Personen Entschädigungen oder weitere Leistungen erhalten, z. B. wenn sie durch einen Schaden an ihrer Gesundheit in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden.
Soziale Entschädigung orientiert sich am Sozialen Entschädigungsrecht (z. B. SGB XIV), das regelt, wer anspruchsberechtigt ist und welche Leistungen vorgesehen sind. Die Barmer berät dazu und hilft bei der praktischen Umsetzung des Antragsverfahrens.
Zusätzliche und tiefergehende Informationen zum sozialen Entschädigungsrecht finden Sie z. B. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder beim LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung. Dort sind Anspruchsgruppen und Leistungen detailliert beschrieben.