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Soziale Entschädigung: Wie Sie einen Ausgleich für erlittenes Leid erhalten

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Wenn Sie eine soziale Entschädigung erhalten, müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.

Sie können eine soziale Entschädigung beantragen, wenn Sie zum Beispiel einen Impfschaden erlitten haben oder Opfer von Gewalt geworden sind. Die Leistung kann Sie in dieser schweren Situation neben weiteren Hilfen finanziell entlasten. Erfahren Sie, wie Sie die soziale Entschädigung erhalten.

Was ist eine soziale Entschädigung?

Wer einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, kann eine sogenannte soziale Entschädigung beantragen. Diese Form des Ausgleichs gibt es für Menschen, die nachweislich z. B. durch eine Impfung geschädigt wurden oder Opfer von Gewalt geworden sind.

Wer kann eine soziale Entschädigung erhalten?

Folgende Personen haben z. B. Anspruch auf soziale Entschädigung: 

  • Impfgeschädigte, also z. B. Personen, die durch eine von der STIKO empfohlenen Schutzimpfung dauerhaft geschädigt worden sind
  • Gewaltopfer, also z. B. Personen, die tätlich angegriffen wurden und dieser Angriff gegen den Körper der Person vorsätzlich und rechtswidrig war

Eine ausführliche Übersicht aller anspruchsberechtigten Personen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende Entschädigungszahlungen und andere Versorgungsleistungen. Hierzu zählen etwa Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Witwen und Waisen sowie sonstige Angehörige, die mit den Berechtigten in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Die Entschädigung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten wurde mit Einführung des Soldatenentschädigungsgesetzes aus dem sozialen Entschädigungsrecht herausgelöst. Seit 1. Januar 2025 ist die Unfallversicherung Bund und Bahn für Leistungen aufgrund einer anerkannten Schädigung zuständig.

Welche Leistungen beinhaltet die soziale Entschädigung?

Wenn Sie von einem Ereignis betroffen sind, das unter das soziale Entschädigungsrecht fällt – etwa durch einen Gewaltakt, Impfschaden oder ein anderes schädigendes Ereignis – stehen wir Ihnen zur Seite. Die Barmer stimmt sich eng mit den Versorgungsbehörden und anderen Leistungsträgern ab, um eine nahtlose und schnelle Versorgung für Sie sicherzustellen.

Wie beantragen Sie eine soziale Entschädigung?