Vitamine lassen sich in 2 Gruppen einteilen:
- Wasserlösliche: Vitamin B1, Vitamin B2, Niacin (Vitamin B3), Vitamin B6, Vitamin B12, Panthothensäure (Vitamin B5), Biotin (Vitamin B7 oder Vitamin H), Folsäure, Vitamin C
- Fettlösliche: Vitamin A, Vitamin D, Vitamin E, Vitamin K, Benfotiamin (fettlösliche Vorstufe des Vitamin B1)
Rezeptfreie Arzneimittel
Rezeptfrei erhältliche Arzneimittel werden für Kinder bis zum 12. Geburtstag sowie für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen – das gilt auch für Arzneimittel mit Vitaminen. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Barmer ist, dass das Arzneimittel auf einem Kassenrezept verordnet wird und apothekenpflichtig ist.
Einige vitaminhaltige Arzneimittel dürfen auch außerhalb der Apotheke, zum Beispiel in Drogerien, verkauft werden. Solche frei verkäuflichen Arzneimittel sind keine Kassenleistung – auch nicht für Kinder.
In bestimmten Ausnahmefällen können nicht verschreibungspflichtige Vitamin-Arzneimittel auch für Erwachsene und für Jugendliche ab 12 Jahren ohne Entwicklungsstörungen auf einem Kassenrezept verordnet werden. Welche Ausnahmefälle dies sind, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie festgelegt.
Hierzu zählen:
Wasserlösliche Vitamine (Vitamine der B-Gruppe, u. a. B12, Vitamin C), Benfotiamin und Folsäure:
- als Monopräparate (enthalten jeweils nur 1 Vitamin) bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann
- bei der Dialyse (sowohl Mono- als auch in Kombinationspräparate)
Vitamin D, entweder als Monopräparat oder in Kombination mit Calcium:
- zur Behandlung der manifesten Osteoporose
- zeitgleich zu einer mindestens sechsmonatigen Therapie mit Kortison (z. B. Tabletten mit dem Wirkstoff Prednisolon)
- bei gleichzeitiger Anwendung bestimmter Arzneimittel zur Behandlung der Osteoporose
Folsäure und Folinate:
- bei Therapie mit Folsäureantagonisten (Methotrexat, Pemetrexed)
- bei Darmkrebs
Vitamin K:
- als Monopräparat bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann
Vitamin B6 (= Pyridoxin):
- als Monopräparat zur Behandlung von angeborenen pyridoxinabhängigen Störungen mit schwerwiegender Symptomatik.
Vitamin E:
- als Monopräparat zur Behandlung von Vitamin-E-Mangel-Ataxie (Erbkrankheit bei der die Koordination von Bewegungsabläufen gestört ist)
Verschreibungspflichtige Arzneimittel
Es gibt auch verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Vitamine enthalten, beispielsweise hochdosierte Vitamin‑D‑Präparate. Sie können für die zugelassenen Anwendungsgebiete – etwa bei einem nachgewiesenen, symptomatischen Vitamin‑D‑Mangel – auf einem Kassenrezept verordnet werden. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss dabei jedoch immer prüfen, ob ein wirkstoffgleiches, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel ausreicht. Wenn ein solches Mittel als geeignete Alternative gilt, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen, sofern keine der oben genannten Ausnahmen aus Anlage I der Arzneimittel‑Richtlinie auf Sie zutrifft.
Auch vitaminhaltige Lösungen und Emulsionen, die im Rahmen einer künstlichen Ernährung verabreicht werden, gehören zu den Kassenleistungen.