Ein Apotheker zeigt mit seinem Finger auf eine Tablettenverpackung
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Vitaminpräparate: Was zahlt die Krankenkasse?

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Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich Arzneimittel Barmer

Im Regelfall zahlen Sie Vitaminpräparate selbst. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, in denen Vitaminpräparate eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Lesen Sie, in welchen Fällen die Arztpraxis ein Kassenrezept ausstellen kann und wann die Barmer die Kosten übernimmt.

Was sind Vitaminpräparate?

Einige Vitaminpräparate sind als Arzneimittel zugelassen. Das bedeutet: Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit wurden geprüft. In bestimmten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für solche Vitamin-Arzneimittel. Dabei ist es wichtig zu unterscheiden, ob das Arzneimittel verschreibungspflichtig oder nicht verschreibungspflichtig ist. 

Die meisten vitaminhaltigen Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig und können ohne Rezept direkt in der Apotheke gekauft werden. Es gibt jedoch auch verschreibungspflichtige vitaminhaltige Arzneimittel, diese erhalten Sie in der Apotheke nur mit einem Rezept.

Viele Vitaminpräparate sind Nahrungsergänzungsmittel. Sie zählen dann zu den Lebensmitteln und sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was fällt alles unter die Vitaminpräparate?

Bezahlt die Krankenkasse Vitaminpräparate?

  • In der Regel müssen Sie die Kosten für Vitaminpräparate selbst tragen.
  • Es gibt einige Ausnahmen, in denen Vitaminpräparate von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
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