Eine Kundin bekommt in einer Apotheke eine Medikamentenpackung ausgehändigt.
Leistungen

Verschreibungspflichtige Medikamente: Ihr Arzneimittel auf Rezept

Lesedauer weniger als 5 Min

Ihre Barmer-Vorteile bei rezeptpflichtigen Medikamenten

Volle Übernahme Ihrer Kosten

Sie erhalten die Kosten bis auf die Zuzahlung voll erstattet, wenn für das Arzneimittel kein Festbetrag festgelegt ist.

Kinder sind zuzahlungsbefreit

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit.

Sichere und geprüfte Arznei

Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden aufwändig auf ihre Sicherheit und Wirkung getestet.

Rezeptpflichtige bzw. verschreibungspflichtige Medikamente verordnet Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin. Sie erhalten ein Rezept, das Sie in der Apotheke beispielsweise mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen können. Ihre Zuzahlung richtet sich nach dem Verkaufspreis und den festgelegten Preishöchstgrenzen für das jeweilige Arzneimittel.

Wie werden verschreibungspflichtige Medikamente verschrieben?

Verschreibungspflichtige Medikamente werden Ihnen per Rezept verordnet. In der Regel wird Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen ein sogenanntes E-Rezept ausstellen. Betäubungsmittel erhalten Sie aktuell noch auf einem Papierausdruck, den Sie in der Praxis erhalten. Ihre Rezepte sind vier Wochen gültig.

Welche Leistungen erhalten Sie bei verschreibungspflichtigen Medikamenten?

Verschreibungspflichtige Medikamente sind Arzneimittel, die nur mit einem ärztlichen Rezept erhältlich sind. Sie enthalten oft Wirkstoffe, die stärkere Wirkungen oder Nebenwirkungen haben und daher einer ärztlichen Kontrolle bedürfen.

Bezahlt die Krankenkasse verschreibungspflichtige Medikamente?

  • Die Barmer übernimmt die Kosten für verschreibungspflichte Medikamente, wenn deren Wirkung und Sicherheit geprüft ist und sie als Arzneimittel zugelassen sind.
  • Zudem muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Medikament in seinen Leistungskatalog aufgenommen bzw. es nicht ausgeschlossen haben.

Wie hoch ist die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel & Medikamente?

Bei rezeptpflichtigen bzw. verschreibungspflichtigen Medikamenten zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Sie bezahlen allerdings nie mehr, als das Arzneimittel tatsächlich kostet. Kostet Ihr Arzneimittel beispielsweise 4 Euro, zahlen Sie auch nur 4 Euro und nicht 5 Euro.

Für viele Medikamente hat der Gesetzgeber Preishöchstgrenzen, den sogenannten Festbetrag, festgelegt. Liegt der Verkaufspreis in der Apotheke höher als der Festbetrag, müssen Sie zusätzlich zur Zuzahlung die Preisdifferenz als Eigenanteil selbst bezahlen.

Diese Preisdifferenz wird als "Mehrkosten" bezeichnet. Dies gilt auch, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind und auch für Kinder. In diesem Fall entfällt lediglich die Zuzahlung, nicht aber die Preisdifferenz.

Ein Beispiel: Ihr Arzneimittel kostet 40 Euro. Der Festbetrag und damit die Preishöchstgrenze für dieses Medikament liegt bei 30 Euro.

  
Ihr Eigenanteil10 Euro Mehrkosten
(Kosten für Medikament minus Festbetrag)
Ihre Zuzahlung5 Euro
Ihre Kosten in der Apotheke15 Euro

Sind für ein Arzneimittel keine Festbeträge definiert, zahlt die Barmer die Kosten in voller Höhe. Dann fällt nur die Zuzahlung an für Versicherte, die von der Zuzahlung nicht befreit sind.

In einigen Fällen sind Arzneimittel auch zuzahlungsfrei.

Wann müssen Sie für Medikamente keine Zuzahlung leisten?

In einigen Fällen müssen Sie für Ihr Medikament keine Zuzahlung leisten, beispielsweise wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben oder:

  • bei Rezepten für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • bei Rezepten für Arzneimittel im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder der Geburt
  • bei zuzahlungsfreien Arzneimitteln

Gibt es günstigere Arzneimittel & Medikamente?

Die Barmer hat mit verschiedenen Herstellern Arzneimittel-Rabattverträge für Originalarzneimittel als auch für sogenannte Nachahmer-Präparate (Generika) abgeschlossen. Originalarzneimittel und Generika unterscheiden sich oftmals im Preis, nicht aber hinsichtlich Wirkung und Qualität. Auch wenn Ihr Rabattarzneimittel anders aussieht oder heißt, bleibt der Inhalt gleich und entspricht Ihrem bekannten Arzneimittel.

Welche Medikamente gibt es nicht auf Rezept?

Einige Arzneimittel oder Medikamente erhalten Sie nicht auf Kassenrezept. Dafür müssen Sie die Kosten selbst tragen. Dazu zählen:

  • Rezeptfreie Medikamente: Diese erhalten Sie ohne Rezept in Ihrer Apotheke. Nur in einigen Ausnahmefällen übernehmen wir dafür die Kosten.
  • Lifestyle-Arzneimittel: Dazu zählen Medikamente, die vorrangig die körperliche Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden verbessern sollen (z.B. Haarwuchs, Diät oder Potenzmittel).

Grundsätzlich gilt: Bestimmte Arzneimittel hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen. Die Kosten für diese Medikamente können somit nicht übernommen werden.

Die Gründe sind sehr vielfältig. Der Ausschluss bedeutet nicht automatisch, dass das Arzneimittel als unwirksam eingestuft wird. Beispielsweise hat der Gesetzgeber zur Einsparung von Kosten im Gesundheitssystem in der Gesundheitsreform 2003 geregelt, dass rezeptfreie Arzneimittel grundsätzlich von der Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen sind.

Wie erhalten Sie verschreibungspflichtige Medikamente?

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Häufige Fragen und Antworten zu verschreibungspflichtigen Medikamenten

Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind Medikamente, die nur mit ärztlichem Rezept erhältlich sind, weil sie starke Wirkungen oder mögliche Nebenwirkungen haben und eine fachliche Kontrolle erfordern. Dazu gehören z. B. Antibiotika, Herz-Kreislauf-Medikamente oder Diabetes-Therapien.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet das Medikament als E-Rezept. Sie reichen dieses Rezept dann in einer Apotheke ein, z. B. durch Scannen des QR-Codes bei einem E-Rezept oder über Ihre Gesundheitskarte und erhalten das Medikament dort.
Ja, wenn das Medikament eine nachgewiesene Wirkung und Sicherheit besitzt und vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Leistungskatalog aufgenommen wurde, übernimmt die Barmer die Kosten bis auf eine gesetzliche Zuzahlung.
Sie zahlen in der Regel 10 % des Verkaufspreises, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Packung. Der Betrag darf nie höher sein als der tatsächliche Preis des Medikaments. Wenn ein Festbetrag gilt und der Apothekenverkaufspreis höher ist, zahlen Sie zusätzlich die Differenz („Mehrkosten“).
Sie müssen keine Zuzahlung leisten, wenn z. B.
✔ Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben
✔ es sich um Rezepte für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre handelt,
✔ oder das Medikament zuzahlungsfrei ist.
Ja, die Barmer hat Rabattverträge mit Herstellern für Originalpräparate und Generika abgeschlossen. Diese Medikamente sind identisch in Wirkung und Qualität, aber oft preiswerter.
Typische verschreibungspflichtige Medikamente umfassen z. B.:
✔ starke Schmerz- oder Entzündungshemmer
✔ Antibiotika & antivirale Medikamente
✔ Medikamente für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
✔ Hormonelle Therapien
✔ Psychopharmaka
✔ Diabetes-Medikamente
✔ Asthma- und COPD-Medikamente
Rezeptfreie (nicht verschreibungspflichtige) Medikamente erhalten Sie ohne Rezept in der Apotheke. Sie sind meist für leichtere Beschwerden gedacht und werden nicht standardmäßig von der Krankenkasse übernommen (Ausnahmen möglich).
Ein Festbetrag ist ein gesetzlicher Preis, bis zu dem die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Liegt der Apothekenverkaufspreis darüber, zahlen Sie die Differenz zusätzlich zur normalen Zuzahlung.
Das E-Rezept ermöglicht es Ihnen Ihr verschreibungspflichtiges Medikament digital per QR-Code oder einfach über Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke einzulösen.

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