Eine Frau auf dem Sofa mit Tabletten und Wasserglas
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Nahrungsergänzungsmittel: Unterschiede zu Arzneimitteln

Lesedauer weniger als 3 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich Arzneimittel (Barmer)

Das Wichtigste zu Nahrungsergänzungsmitteln

Das zahlt die Krankenkasse

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und können daher nicht erstattet werden.

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Nahrungsergänzungsmittel zählen grundsätzlich zu den Lebensmitteln. Sie enthalten eine breite Palette von Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in der Regel eingenommen, um die eigene Ernährung zu ergänzen. Doch wie nützlich sind sie wirklich und werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente. Auch Aminosäuren (Eiweißbausteine), Ballaststoffe, Probiotika (Präparate mit lebenden Mikroorganismen) oder pflanzliche Bestandteile können enthalten sein. Sie sind u. a. als Kapsel, Tabletten, Dragees, Pulver erhältlich. Häufig werden sie deshalb mit Arzneimitteln verwechselt.

Wie sinnvoll sind Nahrungsergänzungsmittel?

Wer sich abwechslungsreich und ausgewogen ernährt, für den sind Nahrungsergänzungsmittel normalerweise überflüssig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährung lässt sich durch Nahrungsergänzungsmittel nicht ausgleichen. In besonderen Fällen kann Nahrungsergänzung sinnvoll sein, z. B. bei Frauen mit Kinderwunsch, in der Schwangerschaft oder bei manchen chronischen Krankheiten.

Wie unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln?

Auch wenn sich die Präparate äußerlich oft sehr ähneln, gibt es große Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln bzw. Medikamenten.

Bezahlt die Krankenkasse Nahrungsergänzungsmittel?

  • Nahrungsergänzungsmittel sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenerstattung durch die Barmer ist daher nicht möglich.

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Häufige Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte wie Tabletten, Kapseln, Pulver oder Tropfen, die Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Aminosäuren, Ballaststoffe oder Probiotika enthalten, um die normale Ernährung zu ergänzen. Sie gelten rechtlich als Lebensmittel.
  • Zweck: Nahrungsergänzungsmittel sollen die Ernährung ergänzen, Arzneimittel dagegen dienen dazu, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu verhindern.
  • Rechtlicher Status: Arzneimittel müssen vor dem Inverkehrbringen zugelassen werden; Nahrungsergänzungsmittel benötigen keine behördliche Zulassung, sondern lediglich eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Nein, im Gegensatz zu Arzneimitteln ist bei Nahrungsergänzungsmitteln kein Wirksamkeits- oder Sicherheitsnachweis über klinische Studien erforderlich. Hersteller müssen sie lediglich beim BVL anmelden.
Nein. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und werden daher nicht von der Barmer erstattet.
Weil Nahrungsergänzungsmittel rechtlich zu den Lebensmitteln gehören und nicht dazu bestimmt sind, Krankheiten zu behandeln oder zu lindern, sind sie nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.
Für Menschen mit ausgewogener Ernährung sind Nahrungsergänzungsmittel meist nicht nötig. In bestimmten Situationen, etwa bei spezifischen Mangelzuständen, während Schwangerschaft oder bei bestimmten chronischen Erkrankungen, können sie nach ärztlicher Empfehlung sinnvoll sein.
Ja, die Barmer bietet Beratung zu Ernährung und Gesundheit. Sie können z. B. Ernährungs- oder Gesundheitskurse nutzen oder über den Barmer Teledoktor Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln klären lassen.

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