Ein Apotheker zeigt mit seinem Finger auf eine Tablettenverpackung
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Festbeträge und Mehrkosten bei Arzneimitteln

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Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich Arzneimittel Barmer

Ihre BARMER-Leistungen bei Arzneimitteln mit Festbeträgen

Festbeträge für Arzneimittel

Für einige Medikamente gibt es einen sogenannten Festbetrag. Das ist der maximale Betrag, den die Krankenkassen für das Arzneimittel bezahlen.

Vermeidung von Mehrkosten

Häufig gibt es genügend alternative Medikamente ohne zusätzliche Kosten. Sie enthalten entweder denselben oder einen vergleichbaren Wirkstoff.

Sicherheit bei Lieferengpässen

Wenn ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist und kein gleichwertiges ohne Mehrkosten verfügbar ist, übernimmt die übernimmt die Barmer die Mehrkosten. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung.

Wurde Ihnen kürzlich ein Arzneimittel verordnet und Sie mussten in der Apotheke mehr bezahlen als erwartet? Oder mussten Sie etwas bezahlen, obwohl Sie von der Zuzahlung befreit sind oder obwohl das Arzneimittel für Ihr Kind war? Erfahren Sie, warum das so ist und wie Sie diese Mehrkosten vermeiden.

Was sind Festbeträge für Arzneimittel?

In Deutschland gibt es viele Medikamente mit vergleichbarer Wirkung und Qualität. Manchmal enthalten sie sogar dieselben Wirkstoffe – kosten aber unterschiedlich viel. Damit die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht unnötig steigen, hat der Gesetzgeber ein sogenanntes Festbetragssystem eingeführt. Das bedeutet: Für bestimmte Medikamente zahlen die Krankenkassen nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag – den Festbetrag. Kostet ein Arzneimittel mehr, müssen Sie die Differenz selbst übernehmen. Liegt der Preis auf der Höhe des Festbetrags oder darunter, übernehmen die Krankenkassen die kompletten Kosten.

Wie entstehen Mehrkosten bei Arzneimitteln?

Wer muss Mehrkosten für Arzneimittel bezahlen?

Das sollten Sie wissen:

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Sie informieren, wenn ein Medikament mit Mehrkosten verordnet wird.
  • Fragen Sie am besten direkt in der Arztpraxis, ob es ein vergleichbares Medikament ohne Mehrkosten gibt. In der Regel gibt es genug Alternativen mit demselben oder einem vergleichbaren Wirkstoff.

Was gilt bei Lieferengpässen von Arzneimitteln?

Wenn es für Ihr Medikament einen Rabattvertrag gibt, gilt eine Sonderregel: Ist weder das Vertrags-Arzneimittel noch ein anderes wirkstoffgleiches Medikament ohne Mehrkosten lieferbar, kann die Apotheke Ihnen ein Arzneimittel mit Mehrkosten geben. In diesem Fall rechnet die Apotheke die Mehrkosten direkt über das Kassenrezept mit der Barmer ab. Für Sie bedeutet das: Sie zahlen keine Mehrkosten – nur die übliche gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht befreit sind.

Wie vermeiden Sie Mehrkosten bei Arzneimitteln?

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