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Von der Ausbildung bis zur Rente: Wer den Zusatzbeitrag der Krankenkasse zahlt

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Die Familienversicherung ermöglicht xxx

Welche Voraussetzungen und Einkommensgrenzen gelten in der Familienversicherung?

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So wird die Höhe der Einkommensgrenze berechnet 

Die Familienversicherung ist immer an die sogenannten Einkommensgrenzen gekoppelt. Dabei zählt grundsätzlich das regelmäßige Gesamteinkommen. Es darf im Jahr 2026 nicht über 565 Euro pro Monat liegen, bezogen auf das Bruttoeinkommen.

Für Minijobberinnen und Minijobber gilt aufgrund der gesetzlichen Regelungen 2026 eine etwas höhere Einkommensgrenze von monatlich 603 Euro.

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Deutsche Rentenversicherung (Abruf vom 30.11.2025): Sozialversicherung während der Reha (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/beitragszahlung.html)

Haufe (Abruf vom 30.11.2025): Elternzeit / 1.1.3 Zusatzbeitrag (https://www.haufe.de/id/beitrag/elternzeit-113-zusatzbeitrag-HI9471524.html)

Haufe (Abruf vom 30.11.2025): Krankengeld (Beiträge) (https://www.haufe.de/id/beitrag/krankengeld-beitraege-HI2422530.html)

Krankenkassen.Deutschland (Abruf vom 30.11.2025): Krankenkassenbeitrag für Rentner (https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/)

Krankenkassen.Deutschland (Abruf vom 30.11.2025): Krankenkassenbeitrag: Selbstständige (https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/selbststaendige/)

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