Ihnen werden die Fahr- und Transportkosten für Fahrten erstattet, die medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der Barmer in Verbindung stehen. Dies gilt für:
• Rettungsfahrten zum nächstgelegenen Krankenhaus
• Krankentransporte mit einem Krankentransportwagen (KTW)
• Fahrten zu Behandlungen, die stationär im Krankenhaus erfolgen
• Fahrten zu Vor- und Nachuntersuchungen, die im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlich sind
• Fahrten zu einer stationären Vorsorgekur oder stationären Reha
Hat Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Transportschein) für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung im Krankenhaus ausgestellt, müssen Sie die Fahrt nicht vorab durch die Barmer genehmigen lassen. Besteht ein Vertrag zwischen der Barmer und dem Transportunternehmen, werden die Kosten direkt mit uns abgerechnet.
Fahrten zur ambulanten Behandlung
Die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden nur in besonderen Ausnahmefällen übernommen. Ein solcher Ausnahmefall liegt unter anderem vor, wenn Sie aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung eine hochfrequente Behandlung mit regelmäßigen, eng getakteten Arztterminen benötigen – etwa bei Dialyse, onkologischer Strahlentherapie oder Chemotherapie.
In solchen Situationen kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Krankenfahrt verordnen. Die Kosten werden übernommen, wenn auch die Behandlung von der Barmer bezahlt wird und Sie den nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort nutzen. Wichtig ist außerdem, dass die Krankenfahrt vorher von der Barmer geprüft und genehmigt wurde.
Ihre Fahrt ist automatisch genehmigt, wenn bei Ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn Sie
• einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), BL (blind) oder H (hilflos) haben,
• in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft sind oder
• eine Einstufung in Pflegegrad 3 vorliegt und zusätzlich das Merkzeichen G (gehbehindert) in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
Erstattungshöhe bei ÖPNV und PKW
Bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten für Ihr Ticket übernommen. Bitte nutzen Sie mögliche Fahrpreisermäßigungen. Fahren Sie mit der Deutschen Bahn, erhalten Sie grundsätzlich den Preis für die 2. Klasse erstattet.
Nutzen Sie für die Fahrt einen privaten PKW, werden Ihnen 20 Cent je gefahrenem Kilometer erstattet. Für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen muss Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Verordnung über die medizinische Notwendigkeit ausstellen.