Ältere Mann sitzt auf einer Untersuchungsliege, sein Knie wird von einem Arzt untersucht.
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Sicherheit nach einem Arbeitsunfall: So werden Sie Schritt für Schritt unterstützt

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Ihre Barmer-Unterstützung bei Arbeitsunfällen

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Erfahren Sie Schritt für Schritt, was nach einem Arbeitsunfall zu tun ist und erhalten Sie Unterstützung von Spezialisten.

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Zuzahlungsbefreiung

Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten, müssen Sie keine Zuzahlung leisten. Auch für Ihre medizinische und soziale Rehabilitation ist gesorgt.

Bei Arbeitsunfällen kommt die gesetzliche Unfallversicherung für anfallende Kosten auf. Die Barmer berät Sie ausführlich zu Arbeits- und Wegeunfällen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Unfall wird als Arbeitsunfall oder Dienstunfall bezeichnet, wenn er im Zusammenhang mit einer beruflichen beziehungsweise unfallversicherten Tätigkeit passiert. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt bei Arbeitsunfällen für den entstandenen Schaden auf – sie prüft daher von Fall zu Fall, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Die folgenden Merkmale spielen u. a. bei der Einschätzung eine Rolle:

  • Der Zeitfaktor: Von einem Arbeitsunfall spricht man bei plötzlichen bis kurzen Ereignissen, die sich maximal auf die Zeit eines Arbeitstages erstrecken. Die Folgen können sowohl körperlich als auch psychisch sein. Berufskrankheiten dagegen entstehen durch längere Belastungen oder Einflüsse der beruflichen Tätigkeit.
  • Gefahrenquellen im Betrieb: Arbeitsunfälle können auch durch sogenannte „besondere Betriebsgefahren“ entstehen. Damit können zum Beispiel Maschinen in Werkstätten gemeint sein.

Was ist ein Wegeunfall?

Neben dem „klassischen“ Unfall während der Arbeitszeit werden auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, im Kindergarten, in der Schule oder bei Hilfeleistungen als Arbeitsunfall definiert. Wegeunfälle sind also Arbeitsunfälle, die zwischen Außentür der eigenen Wohnung und dem Arbeitsort und zurück passieren.

Was ist bei Unfällen im Homeoffice oder bei Telearbeit?

Arbeitnehmer, die in mobiler Arbeit, Home-Office oder Telearbeit tätig sind, stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für sie gilt also dasselbe wie für Beschäftigte oder Kollegen, die im Betrieb arbeiten. Die Grundlage dafür steht in dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Es ist seit dem 18. Juni 2021 gültig.

Welche Leistungen erhalten Sie bei einem Arbeitsunfall?

Die Barmer steht Ihnen hilfreich zur Seite – mit einem kompetenten Beraterteam aus Spezialisten und Spezialistinnen für die Bearbeitung von Arbeitsunfällen.

Wer hat nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung?

Bestimmte Personengruppen sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, zum Beispiel:

  • Beschäftigte
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Behinderte in Behinderten- und Blindenwerkstätten
  • Pflichtversicherte Selbstständige
  • Ersthelfer an einem Unfallort
  • Kinder beim Kindergartenbesuch
  • Schüler und Studenten beim Besuch der jeweiligen Schule/Hochschule/Universität
  • Rehabilitanden (Personen in stationärer Behandlung; ambulante Rehabilitation), sofern die Maßnahme durch einen Sozialversicherungsträger übernommen wurde
  • Pflegepersonen von Pflegebedürftigen
  • Blut- und Organspender

Was können Sie bei einem Arbeitsunfall tun?