Ältere Mann sitzt auf einer Untersuchungsliege, sein Knie wird von einem Arzt untersucht.
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Sicherheit nach einem Arbeitsunfall: So werden Sie Schritt für Schritt unterstützt

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Ihre Barmer-Unterstützung bei Arbeitsunfällen

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Erfahren Sie Schritt für Schritt, was nach einem Arbeitsunfall zu tun ist und erhalten Sie Unterstützung von Spezialisten.

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Zuzahlungsbefreiung

Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten, müssen Sie keine Zuzahlung leisten. Auch für Ihre medizinische und soziale Rehabilitation ist gesorgt.

Bei Arbeitsunfällen kommt die gesetzliche Unfallversicherung für anfallende Kosten auf. Die Barmer berät Sie ausführlich zu Arbeits- und Wegeunfällen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Unfall wird als Arbeitsunfall oder Dienstunfall bezeichnet, wenn er im Zusammenhang mit einer beruflichen beziehungsweise unfallversicherten Tätigkeit passiert. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt bei Arbeitsunfällen für den entstandenen Schaden auf – sie prüft daher von Fall zu Fall, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Die folgenden Merkmale spielen u. a. bei der Einschätzung eine Rolle:

  • Der Zeitfaktor: Von einem Arbeitsunfall spricht man bei plötzlichen bis kurzen Ereignissen, die sich maximal auf die Zeit eines Arbeitstages erstrecken. Die Folgen können sowohl körperlich als auch psychisch sein. Berufskrankheiten dagegen entstehen durch längere Belastungen oder Einflüsse der beruflichen Tätigkeit.
  • Gefahrenquellen im Betrieb: Arbeitsunfälle können auch durch sogenannte „besondere Betriebsgefahren“ entstehen. Damit können zum Beispiel Maschinen in Werkstätten gemeint sein.

Was ist ein Wegeunfall?

Neben dem „klassischen“ Unfall während der Arbeitszeit werden auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, im Kindergarten, in der Schule oder bei Hilfeleistungen als Arbeitsunfall definiert. Wegeunfälle sind also Arbeitsunfälle, die zwischen Außentür der eigenen Wohnung und dem Arbeitsort und zurück passieren.

Was ist bei Unfällen im Homeoffice oder bei Telearbeit?

Arbeitnehmer, die in mobiler Arbeit, Home-Office oder Telearbeit tätig sind, stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für sie gilt also dasselbe wie für Beschäftigte oder Kollegen, die im Betrieb arbeiten. Die Grundlage dafür steht in dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Es ist seit dem 18. Juni 2021 gültig.

Welche Leistungen erhalten Sie bei einem Arbeitsunfall?

Die Barmer steht Ihnen hilfreich zur Seite – mit einem kompetenten Beraterteam aus Spezialisten und Spezialistinnen für die Bearbeitung von Arbeitsunfällen.

Wer hat nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung?

Bestimmte Personengruppen sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, zum Beispiel:

  • Beschäftigte
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Behinderte in Behinderten- und Blindenwerkstätten
  • Pflichtversicherte Selbstständige
  • Ersthelfer an einem Unfallort
  • Kinder beim Kindergartenbesuch
  • Schüler und Studenten beim Besuch der jeweiligen Schule/Hochschule/Universität
  • Rehabilitanden (Personen in stationärer Behandlung; ambulante Rehabilitation), sofern die Maßnahme durch einen Sozialversicherungsträger übernommen wurde
  • Pflegepersonen von Pflegebedürftigen
  • Blut- und Organspender

Was können Sie bei einem Arbeitsunfall tun?

Häufige Fragen und Antworten zu Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzlicher Unfall, der im direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht, also während der Arbeit oder bei einer beruflich veranlassten Handlung. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft im Einzelfall, ob ein Ereignis als Arbeitsunfall gilt und übernimmt dann die Kosten.
Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz oder Ausbildungsstätte sowie zurück. Unfälle auf dem Weg zur Schule, zum Kindergarten oder bei Hilfeleistungen können ebenfalls als Wegeunfall gelten.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt alle medizinischen Behandlungen, Rehabilitations- und Reha-Maßnahmen, Medikamente, Hilfsmittel und weitere unterstützende Leistungen. Es entstehen Ihnen dabei keine Zuzahlungen.
Bei anerkannten Arbeits- oder Wegeunfällen kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf. Sie übernimmt sämtliche Behandlungskosten und Rehabilitation. Die Leistungen werden direkt über den Unfallversicherungsträger abgerechnet.
Anspruch besteht u. a. für:
✔ Beschäftigte
✔ Ehrenamtlich Tätige
✔ Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen
✔ Schüler und Studierende während des Unterrichts
✔ Rehabilitanden in Maßnahmen der sozialen Rehabilitation
✔ Pflegepersonen und Ersthelfer am Unfallort
✔ Blut- und Organspender
Diese Gruppen sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt.
  • Suchen Sie umgehend eine Durchgangsarzt-Praxis (D-Arzt) auf, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Diese Ärztinnen und Ärzte sind von der Unfallversicherung zugelassen.
  • Lassen Sie den Unfall dort medizinisch abklären und dokumentieren.
  • Melden Sie den Unfall ggf. über Ihre Praxis oder direkt an die Barmer, damit ein Unfallfragebogen zugeschickt werden kann. Dieser wird für die Prüfung beim Unfallversicherungsträger benötigt.
  • Die Unfallversicherung übernimmt dann alle anerkannten Leistungen.
Sollte Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als die Dauer der regulären Entgeltfortzahlung andauern, kann die Unfallversicherung Verletztengeld zahlen, das Ihre finanzielle Situation während der Heilungsphase unterstützt.
Nein, bei einem Arbeits- oder Wegeunfall gehen Sie am besten direkt zu einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt (D-Arzt), die/der speziell für die Versorgung Unfallverletzter zugelassen ist. Die Praxis meldet den Unfall an die Unfallversicherung.
Die Barmer bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung eines Arbeits- oder Wegeunfalls, z. B. durch Informationsmaterial, Unterstützung bei der Unfallmeldung oder Hilfe bei Fragen zur Kostenerstattung und Rehabilitation.
Ja, auch Unfälle im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit im Homeoffice oder Telearbeit stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie in direktem Bezug zur Arbeit stehen.
Ja, Unfälle auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten zählen ebenfalls als Wegeunfälle, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Einsatz im Rahmen der beruflichen oder versicherten Tätigkeit stehen.

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