Bei Arbeitsunfällen kommt die gesetzliche Unfallversicherung für anfallende Kosten auf. Die Barmer berät Sie ausführlich zu Arbeits- und Wegeunfällen.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Unfall wird als Arbeitsunfall oder Dienstunfall bezeichnet, wenn er im Zusammenhang mit einer beruflichen beziehungsweise unfallversicherten Tätigkeit passiert. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt bei Arbeitsunfällen für den entstandenen Schaden auf – sie prüft daher von Fall zu Fall, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Die folgenden Merkmale spielen u. a. bei der Einschätzung eine Rolle:
- Der Zeitfaktor: Von einem Arbeitsunfall spricht man bei plötzlichen bis kurzen Ereignissen, die sich maximal auf die Zeit eines Arbeitstages erstrecken. Die Folgen können sowohl körperlich als auch psychisch sein. Berufskrankheiten dagegen entstehen durch längere Belastungen oder Einflüsse der beruflichen Tätigkeit.
- Gefahrenquellen im Betrieb: Arbeitsunfälle können auch durch sogenannte „besondere Betriebsgefahren“ entstehen. Damit können zum Beispiel Maschinen in Werkstätten gemeint sein.
Was ist ein Wegeunfall?
Neben dem „klassischen“ Unfall während der Arbeitszeit werden auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, im Kindergarten, in der Schule oder bei Hilfeleistungen als Arbeitsunfall definiert. Wegeunfälle sind also Arbeitsunfälle, die zwischen Außentür der eigenen Wohnung und dem Arbeitsort und zurück passieren.
Was ist bei Unfällen im Homeoffice oder bei Telearbeit?
Arbeitnehmer, die in mobiler Arbeit, Home-Office oder Telearbeit tätig sind, stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für sie gilt also dasselbe wie für Beschäftigte oder Kollegen, die im Betrieb arbeiten. Die Grundlage dafür steht in dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Es ist seit dem 18. Juni 2021 gültig.