Eine Lagerarbeiterin mit Sicherheitsweste hat Rückenschmerzen und stützt sich mit den Händen ab
Leistungen

Berufskrankheiten: Anerkennung und Unterstützung für Betroffene

Lesedauer weniger als 3 Min

Ihre Barmer-Unterstützung bei einer Berufskrankheit

Karussell mit 3 Elementen
Element 1 von 3

Kostenlose Beratung

Lassen Sie sich von einem spezialisierten Team beraten, wenn Sie denken, dass Ihre Erkrankung eine Berufskrankheit sein könnte
Element 2 von 3

Prüfung Ihrer Erkrankung

Erhalten Sie Unterstützung bei der Einschätzung Ihres persönlichen Falls und bei der Klärung, ob berufliche Ursachen dahinterstehen
Element 3 von 3

Befreiung von der Zuzahlung

Bei Anerkennung als Berufskrankheit müssen Sie für Leistungen und Aufwendungen, die Sie aus diesem Grund erhalten, keine Zuzahlung leisten 

Bei Berufskrankheiten kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Kosten und Leistungen auf. Von der Barmer erhalten Sie eine ausführliche Beratung und Unterstützung beim Melden einer möglichen Berufskrankheit.

Was ist eine Berufskrankheit?

Wenn Menschen durch ihren Beruf langfristig belastet werden, können sie krank werden – man spricht dann von einer Berufskrankheit, da die Erkrankung eine berufliche Ursache hat. Auslöser für Berufskrankheiten können Materialien sein, mit denen Berufstätige in Kontakt kommen, aber auch mechanische Einwirkungen während der Arbeit. Typische Beispiele sind Hautkrankheiten, Schwerhörigkeit oder Erkrankungen der Wirbelsäule. Es ist auch möglich, dass die Erkrankungen erst viele Jahre oder Jahrzehnte später auftreten. Psychische Erkrankungen zählen nicht zu den Berufskrankheiten.

Welche Berufskrankheiten gibt es?

Erkrankungen, die als Berufskrankheit anerkannt werden, sind in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt. Dazu zählen unter anderem:

  • Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten, z. B. durch Blei, Quecksilber, Kohlenmonoxid oder Pestizide
  • Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten, z. B. durch Heben oder Tragen von schweren Lasten, Tätigkeiten im Knien, Überkopfarbeit oder Lärm
  • Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten, z. B. von Tieren übertragbare Krankheiten
  • Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells und der Eierstöcke, z. B. durch Quarzstaub, Asbest, Schweißgase oder Stäube von Eichen- oder Buchenholz
  • Hautkrankheiten, z. B. durch natürliche UV-Strahlung, Ruß, Teer, Pech oder ähnliche Stoffe

Wer meldet den Verdacht einer Berufskrankheit?

Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch die behandelnden Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Auch die Barmer als Krankenkasse kann den Verdacht auf eine Berufskrankheit weitergeben. Zudem können Sie selbst eine Meldung machen – dabei unterstützt Sie die Barmer gern. Weitere Informationen zur Meldung einer Berufskrankheit finden Sie im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (dguv).

Wann wird eine Berufskrankheit anerkannt?

Damit eine Berufskrankheit anerkannt wird, muss ein Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem ausgeübten Beruf bestehen. Zudem muss die Krankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung gelistet sein.

Von der Art der Erkrankung und der Anerkennung als Berufskrankheit hängt ab, welche Institution für die Kosten und Leistungen aufkommt: entweder die Unfallversicherung oder die Krankenkasse. Außerdem können bei Fällen, in denen nur der Verdacht einer Berufskrankheit vorliegt, vorbeugende Maßnahmen durch den Unfallversicherungsträger und den Arbeitgeber angeboten werden, die über den regulären Arbeitsschutz hinausgehen.

Welche Leistungen erhalten Sie im Falle einer Berufskrankheit?

  • Für Leistungen und Aufwendungen, die aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit entstehen, fallen für Sie keine Zuzahlungen an. Bereits gezahlte Zuzahlungen können vom zuständigen Unfallversicherungsträger erstattet werden.
  • Bei Anerkennung als Berufskrankheit prüfen der Unfallversicherungsträger und die Berufsgenossenschaft zudem, ob Sie einen Anspruch auf Rehabilitation bzw. Erwerbsminderungsrente haben.

Wie können Sie die Unterstützung bei Berufskrankheiten in Anspruch nehmen?

Karussell mit 4 Elementen
Element 1 von 4
Element 2 von 4
Element 3 von 4
Element 4 von 4

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren