Arbeitsrecht

Arbeitsschutz: Rechte und Pflichten

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Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung:

MBO-Verlag

Was versteht man unter Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz in Deutschland stützt sich auf eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen. Zentrale Gesetze sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Ergänzend gelten zahlreiche Verordnungen, etwa die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Baustellenverordnung (BaustellV), die Lasthandhabungsverordnung (LasthandhabV) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV).

Welche Pflichten hat ein Unternehmen beim Arbeitsschutz?

Unternehmen sind für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten verantwortlich. Ihre wichtigsten Pflichten sind:

  1. Gestaltung der Arbeitsplätze nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen,
  2. Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (§5 ArbSchG) und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen,
  3. Dokumentation dieser Beurteilungen und Maßnahmen,
  4. Bereitstellung der erforderlichen Mittel, etwa Schutzkleidung oder Bildschirmarbeitsbrillen,
  5. Gewährleistung arbeitsmedizinischer Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV),
  6. Übernahme aller Kosten für den Arbeitsschutz,
  7. regelmäßige Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer beim Arbeitsschutz?

Auch Beschäftigte müssen zum Arbeitsschutz beitragen. Sie sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und die anderer zu sorgen und festgestellte Mängel zu melden. Sie haben das Recht, Vorschläge zu machen oder sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt – zum Beispiel beim Nichtraucherschutz. Bei akuter Gefahr können Beschäftigte sogar ihren Arbeitsplatz verlassen, ohne deswegen Nachteile befürchten zu müssen (§ 17 ArbSchG).

Arbeitsschutz: Aufgaben der Aufsichtsbehörden

Die Gewerbeaufsichtsämter bzw. Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen, ob Betriebe die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie beraten Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Im Unterschied zu den Berufsgenossenschaften, die branchenbezogen tätig sind, erstrecken sich ihre Aufgaben auf ein örtlich abgegrenztes Gebiet.

Was regelt das Arbeitsschutzkontrollgesetz?

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKonG), das teilweise seit 2021 und vollständig seit 1.4.2024 gilt, wurden die staatlichen Überwachungsstrukturen gestärkt. Vorgesehen sind u.a.:

  • eine verbindliche Mindestbesichtigungsquote für alle Betriebe,
  • in der Fleischwirtschaft: Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit (mit Ausnahmen für Kleinbetriebe) sowie Pflicht zur manipulationssicheren elektronischen Zeiterfassung,
  • verschärfte Anforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte in allen Branchen durch Änderungen der Arbeitsstättenverordnung.

Änderungen in 2025

Im Jahr 2025 wurden weitere arbeitsschutzrechtlich relevante Anpassungen vorgenommen:

  • Elektronische Arbeitszeiterfassung: Ab 2025 ist die systematische und manipulationssichere elektronische Arbeitszeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch dokumentieren; eine handschriftliche Erfassung reicht in der Regel nicht mehr aus. Ziel ist die bessere Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes und die Vermeidung von Verstößen sowie Schwarzarbeit.
  • Gefahrstoffverordnung – Ampel-Modell: Die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bringt ab 2025 das sogenannte "Ampel-Modell" für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Sie teilt Tätigkeiten in drei Risikozonen (grün, gelb, rot) ein, die konkrete Schutzmaßnahmen vorschreiben, je nach Belastung und Stoff.
  • DGUV Vorschrift 2 und Digitalisierung: Die betriebliche sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung wird durch neue Regelungen effizienter und digitaler, z. B. durch Telemedizin und digitale Kommunikation (besonders bedeutsam für kleine und mittlere Unternehmen). Zudem sind die Qualifikationsanforderungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit erweitert.
  • Aushangpflichten: 2025 gibt es aktualisierte Aushangpflichten für arbeitsschutzrelevante Gesetze, insbesondere zum Thema Arbeitszeit und Jugendarbeitsschutz.

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