Sozialversicherungsrecht

Berufsgenossenschaft: Aufgaben, Finanzierung und Mitglieder

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Was sind Berufsgenossenschaften?

Laut § 114 SGB VII sind die aktuell neun gewerblichen Berufsgenossenschaften die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallversicherung tritt für Personenschäden durch Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit ein.

Wer sind die Mitglieder einer Berufsgenossenschaft?

Mitglieder der Berufsgenossenschaft sind die Unternehmen. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Neben den gewerblichen Berufsgenossenschaften gibt es noch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Welche Aufgaben haben Berufsgenossenschaften?

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten (Prävention),
  • Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer Berufskrankheit mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen (Rehabilitation),
  • Versicherte oder deren Hinterbliebene ggf. finanziell zu entschädigen (Kompensation).

Nach Eintritt des Versicherungsfalls erbringt die Berufsgenossenschaft Leistungen in Form von Heilbehandlung, Hilfsmitteln, Medikamenten, Verletztengeld und bei Verbleib einer Minderung der Erwerbsfähigkeit auch eine Rente und andere Geldleistungen an die Geschädigten oder an deren Angehörige.

Wie finanzieren sich Berufsgenossenschaften?

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich aus den Beiträgen der Unternehmer in Form eines Umlageverfahrens. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind an den Beiträgen nicht beteiligt.

Gemäß § 11 Abs. 5 SGB V besteht kein Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu erbringen sind.

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