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Lipödem-Behandlung und Liposuktion: Das übernimmt die Barmer

Lesedauer weniger als 5 Min
Redaktion:
Internetredaktion Barmer
Qualitätssicherung:
Stefan Daumen (Fachbereich Ambulante Versorgung),
Michael Lex (Fachbereich Krankenhaus & Rehabilitation)

Schmerzen, Druckempfindlichkeit und das Gefühl, dass sich trotz Bewegung und Diät wenig verändert – ein Lipödem kann den Alltag stark belasten. Betroffene haben jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Beschwerden zu behandeln. Erfahren Sie, welche Kosten von der Barmer übernommen werden.

Die Barmer übernimmt die Kosten für die Behandlung eines Lipödems. Bezahlt werden sowohl konservative Therapien wie die manuelle Lymphdrainage oder Kompression als auch die Liposuktion (operative Fettabsaugung) – vorausgesetzt, es liegt eine gesicherte Diagnose vor, die konservative Behandlung wurde mindestens sechs Monate durchgeführt und bestimmte BMI- bzw. Gewichtsgrenzen werden eingehalten. 

Ihre Barmer Vorteile bei der Behandlung des Lipödem:

  • Kostenübernahme: Die Barmer übernimmt die Kosten für die manuelle Lymphdrainage oder Kompressionstherapie.
  • Operativer Eingriff: Führt die konservative Behandlung nicht zum Erfolg, ist auch eine Operation beim Spezialisten möglich.
  • Einfache Abrechnung: Die Kosten werden direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet – ohne Antrag oder Rechnung.

Was ist ein Lipödem?

Ein Lipödem ist eine chronische Erkrankung, bei der sich Fettgewebe symmetrisch an Armen und Beinen vermehrt. Die betroffenen Körperbereiche reagieren oft empfindlich auf Druck und Berührung. Viele Betroffene berichten zusätzlich von einem Spannungsgefühl, blauen Flecken oder Schwellungen.

Die Diagnose des Lipödems ist jedoch nicht einfach. Ein Lipödem wird häufig erst dann festgestellt, wenn andere Ursachen für die Beschwerden ausgeschlossen wurden.

Welche Leistungen erhalten Sie bei der Lipödem-Behandlung?

Bezahlt die Krankenkasse die Lipödem-Behandlung?

Die Barmer übernimmt die Kosten für eine konservative Behandlung mit manueller Lymphdrainage und Kompressionstherapie. Bezahlt wird außerdem eine operative Behandlung. Für die Liposuktion müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Diagnose und Notwendigkeit der Operation müssen nach dem Vier-Augen-Prinzip von unterschiedlichen Ärztinnen oder Ärzten bestätigt werden
  • Trotz konservativer Therapie über mindestens sechs Monate bestehen Ihre Beschwerden weiter
  • Ihr BMI liegt nicht über 32 bzw. nicht über 35 in besonderen Ausnahmefällen und Ihr Körpergewicht hat sich in den letzten sechs Monaten nicht erhöht
  • Die Liposuktion wird durch speziell qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte durchgeführt.

Wird die Liposuktion auch bei Stadium I oder II übernommen?

Ja. Die Liposuktion ist bei medizinischer Notwendigkeit unabhängig vom Stadium des Lipödems eine Kassenleistung. Die Kosten können auch in den Stadien I und II über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Muss ich die Liposuktion bei der Barmer beantragen?

Die Abrechnung der vertragsärztlichen Kassenleistung erfolgt auf Grundlage der Überweisung und der dokumentierten Voraussetzungen direkt durch die behandelnde Praxis. Ein gesonderter Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Klären Sie bitte vor der Behandlung mit der Praxis oder Klinik, ob alle geplanten Leistungen als Kassenleistung abgerechnet werden. Privat vereinbarte Zusatzleistungen müssen Sie selbst bezahlen.

Welche Gewichtsgrenzen gelten für die Liposuktion?

Bei einem BMI unter 32 kann eine Liposuktion infrage kommen, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einem BMI von 32 bis einschließlich 35 wird zusätzlich das Verhältnis von Taillenumfang zu Körpergröße geprüft.

Die zulässige Waist-to-Height-Ratio beträgt:

  • bis einschließlich 40 Jahre: höchstens 0,50
  • mit 41 Jahren: höchstens 0,51; danach steigt der Grenzwert pro Lebensjahr um 0,01 bis auf 0,59 mit 49 Jahren
  • ab 50 Jahren: höchstens 0,60

Bei einem BMI über 35 ist eine Liposuktion zunächst nicht zulässig. In diesem Fall muss zuerst das Übergewicht behandelt werden.

Welche Arztpraxen dürfen die Voraussetzungen prüfen?

Die Diagnose und die Voraussetzungen für eine Liposuktion können Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Phlebologie prüfen.

Welche Zuzahlungen fallen für mich an?

Für volljährige Versicherte gelten die gesetzlichen Zuzahlungen:

  • Manuelle Lymphdrainage: zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Verordnung
  • Kompressionshilfsmittel: zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Hilfsmittel
  • Stationäre Behandlung: zehn Euro je Kalendertag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr

Bei einer Zuzahlungsbefreiung entfallen diese Zahlungen.

Wie können Sie die Behandlung in Anspruch nehmen?

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