Einkommensgrenzen, Auslandsstudium, Promotion: Studierende haben beim Thema Krankenversicherung einiges zu beachten.
Beispiel Max: Familienversicherung und Krankenversicherung der Studenten
Max (20 Jahre) startet mit einem Bachelor-Studiengang an der Ruhr-Universität-Bochum, einer staatlichen Universität. Er ist zum Zeitpunkt der Einschreibung über seine Eltern bei der Barmer familienversichert.
Die Formalitäten rund um die Immatrikulation erledigt Max ganz einfach online über Meine Barmer: Den Versicherungsnachweis für die Hochschule kann er abrufen und bei der Uni einreichen. Im Anschluss benötigt die Barmer eine Studienbescheinigung von Max, die er über Meine Barmer hochladen kann.
Max hat sein Studium absolviert und begibt sich auf Jobsuche. Mit der Exmatrikulation endet die Krankenversicherung der Studenten. Da Max nun bereits 26 ist kann er nicht mehr über die Familienversicherung versichert sein – er schließt für die Übergangszeit zwischen Studium und Job eine freiwillige Krankenversicherung bei der Barmer ab.
Max hat einen Job gefunden und ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, er ist nun also „regulär“ über seinen Arbeitgeber versichert.
Beispiel Lotte: Praktikum und Auslandssemester
Lotte (25 Jahre) startet mit einem Bachelor-Studiengang an der Humboldt-Universität zu Berlin. Bisher war sie über ihre Eltern privat versichert, die Beamte sind und somit Beihilfe für Lottes Krankenversicherung bekommen hatten. Die Beihilfe fällt aber mit ihrem 25. Geburtstag weg und die private Krankenversicherung für Lotte wird teuer – daher nutzt sie die Chance und wechselt zum Studienbeginn zur Barmer in die Krankenversicherung der Studenten.
Die Formalitäten rund um die Barmer-Mitgliedschaft kann Lotte ganz einfach erledigen. Sie beantragt ihre Mitgliedschaft online und registriert sich bei Meine Barmer, wo sie den Versicherungsnachweis für die Hochschule abrufen und ihre Studienbescheinigung hochladen kann.
Lotte erfüllt sich einen Traum und reist in den Semesterferien nach Afrika. Die Barmer übernimmt 100 Prozent der Kosten für die notwendigen Reiseschutzimpfungen.
Lotte feiert ihren 30. Geburtstag und scheidet aus der Krankenversicherung der Studenten aus. Sie kann sich jedoch weiterhin freiwillig bei der Barmer versichern.
Beispiel Timo: Studium mit Kind
Timo feiert seinen 25. Geburtstag und scheidet aus der Familienversicherung aus. Er wechselt in die Krankenversicherung der Studenten.
Da er BAföG bekommt, kann er einen Zuschuss beantragen und sich somit nahezu kostenfrei versichern. Der Antrag ist schnell gemacht: Timo lädt sich die notwendige Bescheinigung der gezahlten Krankenkassenbeiträge für das BAföG-Amt über Meine Barmer herunter.
Timo hat eine stressige Phase im Studium und sucht nach einem Ausgleich. Er besucht einen zertifizierten Online-Kurs zur Stressbewältigung – die Barmer erstattet ihm die Kursgebühr über 100 Euro.
Timo und seine Freundin (24 Jahre alt und über ihre Eltern familienversichert) bekommen Nachwuchs. Das Kind wird über Timos Krankenversicherung der Studenten einfach mitversichert. Wenig später wird geheiratet – nun tritt auch Timos Frau in seine Familienversicherung ein.
Timo entscheidet sich für eine Promotion. Die Versicherung über die Krankenversicherung der Studenten ist als Promotionsstudent nicht mehr möglich. Timo ist aber als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt, bezieht ein Gehalt und kann sich und seine Lieben über den Arbeitgeber gesetzlich krankenversichern.