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Ihre Rechte als Patient

Index für Buchstabe "W"

Wahlleistungen im Krankenhaus - kostenpflichtige Möglichkeit zusätzlicher Leistungen

Bei einer Krankenhausbehandlung werden unter Umständen zusätzlich zu den "allgemeinen Krankenhausleistungen" auch Wahlleistungen angeboten. 

Wahlrechte der Ärztinnen und Ärzte - nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen Sie abgelehnt werden

Jede Ärztin und jeder Arzt geht mit der Kassenzulassung die Verpflichtung ein, alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zu behandeln. 

Wahlrechte der Patientinnen und Patienten - entscheiden Sie selbst, wer Sie behandelt

Als Versicherte der Barmer können Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt frei wählen. 

Was sie zu Ihrer gesetzlichen Zuzahlung wissen müssen

Gesetzlich Versicherte müssen für einige Leistungen Zuzahlungen leisten, beispielsweise den Eigenanteil für Medikamente oder Krankenhausbehandlung sowie bei Heilmitteln und Hilfsmitteln.