Gesetzlich Versicherte müssen für einige Leistungen Zuzahlungen leisten, beispielsweise den Eigenanteil für Medikamente oder Krankenhausbehandlung sowie bei Heilmitteln und Hilfsmitteln.
Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten erhoben – höchstens zehn Euro, mindestens fünf Euro. Wenn die Kosten unter fünf Euro liegen, muss der tatsächliche Preis bezahlt werden.
Die maximale Zuzahlungsgrenze, bis zu der Zuzahlungen zu leisten sind, beträgt zwei Prozent des jährlichen (Familien-)Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung sind, beträgt die Zuzahlungsgrenze ein Prozent des jährlichen (Familien-)Bruttoeinkommens.
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