Patientenrecht

Zuschuss zum Zahnersatz - nutzen Sie Ihren befundorientierten Festzuschuss

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Gesetzlich Versicherte bekommen einen festen Zuschuss für den Zahnersatz, den sogenannten befundorientierten Festzuschuss.

Die Grundlage für die Höhe des Festzuschusses ist der individuelle Befund, das heißt der Grad der Zerstörung der Zähne beziehungsweise die Anzahl und Lage der fehlenden Zähne.

Der Zuschuss erhöht sich um einen Bonus, wenn Sie regelmäßig zur Zahnvorsorge gehen. Sind Sie in den letzten fünf Jahren jährlich zur Kontrolle bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt gewesen, beteiligen wir uns mit 70 Prozent an der Regelversorgung. Wenn Sie in den letzten zehn Jahren alle Kontrolltermine wahrgenommen haben, erhalten Sie einen Zuschuss von 75 Prozent. Ihre Vorsorgeuntersuchungen können Sie ganz leicht mit dem Zahnbonusheft dokumentieren. Einen schnellen Überblick über Ihre Vorsorgeuntersuchungen können Sie sich im digitalen Zahnbonusheft verschaffen.

Darüber hinaus müssen Sie abhängig von der Art des Zahnersatzes und dessen Kosten einen unterschiedlich hohen Eigenanteil bezahlen. Vor der Behandlung ist die Zahnärztin/der Zahnarzt verpflichtet, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen.

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