Zum Nachschlagen:
Ihre Rechte als Patient

Index für Buchstabe "S"

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Aufgrund eines Behandlungsfehlers kann ein Patient materielle und/oder immaterielle Schäden erleiden.  

Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern

Um Behandlungsfehler aufzuklären, wurden bei den Landesärztekammern Gutachterkommissionen beziehungsweise Schlichtungsstellen eingerichtet. 

Schmerzlindernde Behandlung - Ihr Anspruch auf Schmerztherapie

Die Medizin kann nicht alle Schmerzen beseitigen. Im Bedarfsfall haben Sie aber Anspruch auf eine angemessene Schmerztherapie, die den aktuellen Standards der Medizin entspricht. 

Schriftlich, mündlich oder stillschweigend - Einwilligung für eine Behandlung

Ihre Einwilligung ist zu jedem diagnostischen oder therapeutischen Eingriff in die körperliche Integrität notwendig. Die Einwilligung zu einer Behandlung muss nicht in einer bestimmten Form erfolgen. 

Schweigepflicht zum Schutz Ihrer Privatsphäre

Ärztinnen und Ärzte, sowie Praxispersonal und Beschäftige in Krankenhäusern unterliegen gegenüber Dritten der Schweigepflicht. 

Selbstbestimmungsrecht - entscheiden Sie persönlich nach einer ausführlichen Aufklärung

Ohne Ihre Einwilligung darf in der Regel keine Untersuchung oder Behandlung, zum Beispiel Operationen, Injektionen, Bestrahlungen, Verabreichung von Medikamenten, durchgeführt werden. 

Selbstbeteiligung bei Zahnersatz - Informationen zu Ihrem Eigenanteil zusätzlich zum Festzuschuss

Für Zahnersatz sieht der Gesetzgeber eine Selbstbeteiligung vor. 

Strafanzeige

Bei einem Strafverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob ein Arzt strafrechtlich verantwortlich ist, sich beispielsweise wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss.