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Ihre Rechte als Patient

Index für Buchstabe "R"

Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende

Bei der Behandlung Sterbender hat die Ärztin/ der Arzt das Selbstbestimmungsrecht und die Würde der Patientin/des Patienten zu beachten. 

Rechtshinweis - nur allgemeine Informationen ohne Garantie

Bitte beachten Sie, dass dieser Ratgeber nur der allgemeinen Information dient und nicht der Beratung bei einem individuellen rechtlichen Problem. 

Regelversorgung - umfasst alle medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen

Die Regelversorgung umfasst im Krankheitsfall alle Behandlungsmaßnahmen, die medizinisch notwendig sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist. 

Röntgen- und Ultraschallaufnahmen - Ihr Recht auf Einsicht, aber nicht auf Herausgabe

Bei Röntgen- und Ultraschallaufnahmen gilt grundsätzlich das Recht auf Einsicht, nicht auf Herausgabe, weil diese Eigentum der Ärztin beziehungsweise des Arztes sind.