Patientenrecht

Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Bei der Behandlung Sterbender hat die Ärztin/ der Arzt das Selbstbestimmungsrecht und die Würde der Patientin/des Patienten zu beachten.

Jeder hat ein Recht auf eine angemessene Betreuung und schmerzlindernde Behandlung. Sind Sterbende entscheidungsfähig (Einwilligungsfähigkeit), können sie lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen oder einen Behandlungsabbruch verlangen.

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