Im Allgemeinen wird Ihre behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt auf dem Einweisungsschein angeben, in welcher Klinik Sie angemessen und Ihrer Krankheit entsprechend behandelt werden sollen. In aller Regel können Ihre Wünsche bei der Auswahl des Krankenhauses berücksichtigt werden.
Wenn einer Ärztin/einem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird, haftet sie/er für den entstandenen Schaden.
Um auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen in eine Behandlung einwilligen zu können, muss die Ärztin/der Arzt Sie aufklären.
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