Patientenrecht

Alles was Sie zu Ihrer Krankenhausbehandlung wissen müssen

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Im Normalfall geht der Aufnahme in ein Krankenhaus die Einweisung von einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenem Arzt voraus – außer in Notfällen. Im Allgemeinen wird Ihre behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt auf dem Einweisungsschein angeben, in welcher Klinik Sie angemessen und Ihrer Krankheit entsprechend behandelt werden sollen. In aller Regel können Ihre Wünsche bei der Auswahl des Krankenhauses berücksichtigt werden. Sprechen Sie darüber, wenn Sie mit der vorgesehenen Klinik schlechte Erfahrungen gemacht haben oder in einer anderen bessere Heilungschancen zu erwarten sind.

Fast alle Krankenhäuser verwenden einen vorformulierten Behandlungsvertrag, den Sie bei der Aufnahme unterschreiben müssen.

Entscheiden Sie sich, die Krankenhausbehandlung zu beenden, kann das auf eigenen Wunsch und ggf. auch gegen ausdrücklichen ärztlichen Rat geschehen. Im letzteren Fall haben Sie allerdings zu unterschreiben, dass Sie auf die medizinischen Risiken hingewiesen worden sind. Über diese Entscheidung sollten Sie ausführlich mit den Ärztinnen und Ärzten sowie dem Pflegepersonal sprechen, damit voreilige Entschlüsse und Missverständnisse vermieden bzw. ausgeräumt werden können.

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