In einer Arztpraxis hält ein Arzt den Arm einer schwangeren Frau und desinfiziert eine Stelle am Oberarm für eine Impfung.
Impfungen

Impfungen in der Schwangerschaft: Welche sind empfohlen und welche nicht?

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Birgit Frohn, Diplom-Biologin

Qualitätssicherung

  • Heidi Günther (Apothekerin bei der Barmer)

In der Schwangerschaft gilt: so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig impfen. 

Welche Impfstoffe sind in der Schwangerschaft erlaubt?

Für Totimpfstoffe stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Das gilt zum Beispiel für Impfungen gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Auch die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gegen das Coronavirus ist in der Schwangerschaft ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel möglich.

Die Influenza-Impfung in der Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen

Eine Impfung gegen die Virusgrippe wird Schwangeren sogar ausdrücklich angeraten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung allen Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens sogar ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel.

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Welche Impfstoffe sind in der Schwangerschaft nicht erlaubt?

Impfungen mit einem Lebendimpfstoff sind in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht angeraten. Das betrifft Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Gelbfieber und Cholera.

Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff sollte entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission eine Schwangerschaft für mindestens einen Monat vermieden werden.

Eine versehentliche Impfung mit einem Lebendimpfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft ist jedoch keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch.

Wann sollten Impfungen bei Schwangeren am besten durchgeführt werden?

Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend erforderliche Impfungen durchgeführt werden, um zu verhindern, dass die in der Frühschwangerschaft häufig vorkommenden Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden.

Sind Impfungen erforderlich, sind nur Totimpfstoffe erlaubt. Aber auch bei Totimpfstoffen gilt der Grundsatz, dass aufschiebbare Impfungen auf einen Zeitpunkt nach der Geburt verlegt werden. Wer vor der Schwangerschaft noch nicht gegen Keuchhusten geimpft wurde, sollte dies in den ersten Tagen nach der Geburt nachholen.

Was sollte eine Schwangere vor einer Impfung unbedingt klären?

Für werdende Mütter gibt es eine alles entscheidende Frage: Handelt es sich bei dem Impfstoff um einen Tot- oder um einen Lebendimpfstoff?

Gegen Impfungen mit einem Totimpfstoff in der Schwangerschaft existieren in der Regel keine Einwände. Ganz anders sieht es hingegen bei Impfungen mit einem Lebendimpfstoff aus, denn diese sind während einer Schwangerschaft grundsätzlich kontraindiziert, also nicht erlaubt.

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Impfungen während der Schwangerschaft: Gegen Keuchhusten impfen?

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gefolgt und hat die Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft Mitte Mai 2020 in den Leistungskatalog aufgenommen.

Die STIKO empfiehlt die Impfung zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels, d.h. ab dem siebten Monat. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung ins 2. Schwangerschaftsdrittel, d.h. ab dem vierten Monat, vorgezogen werden. Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Keuchhusten-Impfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen.

Kann während der Stillzeit und in der Zeit nach der Geburt geimpft werden?

In der Stillzeit können sowohl die Mutter als auch der gestillte Säugling in der Regel alle Impfungen erhalten, die von der STIKO empfohlen werden. Dies sind dann sowohl Tot- als auch Lebendimpfstoffe. Dennoch empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Arzt auch dann, wenn die Mutter nicht stillen möchte oder nicht kann. Wer mit einem modernen Impfstoff geimpft wurde, wird selbst nicht an der Krankheit erkranken oder andere Menschen anstecken.

Aber keine Regel ohne Ausnahme: Ist der Säugling schwach, ist es in seltenen Fällen möglich, dass eine geimpfte Mutter ihr Kind ansteckt. Gegen Gelbfieber sollten stillende Mütter grundsätzlich nicht geimpft werden. Denn es gibt vereinzelt Fälle, in denen die Babys anschließend an einer Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute erkrankt sind.

Wann sollten Frauen mit Kinderwunsch ihren Impfstatus prüfen lassen?

Frauen mit Kinderwunsch sollten bereits vor einer Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen lassen und den Frauenarzt darauf ansprechen.

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