Bezahlt die Krankenkasse die Hyposensibilisierung?
- Als gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Barmer die Kosten für Ihre Hyposensibilisierung. Sie müssen lediglich die für Arzneimittel übliche Zuzahlung leisten.
Wann sollten Sie eine Hyposensibilisierung beginnen?
Eine Hyposensibilisierung ist vor allem dann erfolgreich, wenn die Allergie erst vor Kurzem aufgetreten ist und nur wenige Allergien zu behandeln sind. Sie ist sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen möglich.
Eine Hyposensibilisierung kann auch während der Pollensaison begonnen werden, etwa wenn man unter Heuschnupfen leidet. Manche befürchten, dass die Behandlung dann belastender ist und zu mehr Allergiebeschwerden führt. Studien zeigen aber, dass die Nebenwirkungen vergleichbar sind mit einer Hyposensibilisierung, die im Winter gestartet wird.
Welche Nebenwirkungen gibt es bei der Hyposensibilisierung?
Die Nebenwirkungen einer Hyposensibilisierung sind meist harmlos und nur von kurzer Dauer. Eine Behandlung ist selten notwendig. Da dem Körper eine Substanz zugeführt wird, auf die er normalerweise allergisch reagiert, treten häufiger örtliche Reaktionen wie leichter Hautausschlag an der Einstichstelle auf. Aber auch Niesen, tränende Augen, Juckreiz, Schwellungen im Mund, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder leichte asthmatische Beschwerden können vorkommen.
Starke Nebenwirkungen treten nur in seltenen Fällen auf. Sollte dies der Fall sein, kann die Dosis des Allergens verringert werden. Zudem ist es ratsam, auch andere mögliche Ursachen für die Nebenwirkungen gemeinsam mit Ihrem Arzt abzuklären.
In sehr seltenen Fällen kann eine Hyposensibilisierung eine heftige allergische Reaktion auslösen, die anaphylaktische Reaktion. Dabei kann es zu starkem Juckreiz, Übelkeit sowie Atem- und Kreislaufbeschwerden bis hin zum anaphylaktischen Schock kommen. Diese Symptome müssen sofort ärztlich behandelt werden.