Eine ambulante Vorsorgekur kann Ihnen helfen, wenn die ambulante Behandlung an Ihrem Wohnort nicht ausreicht oder nicht möglich ist. Die Barmer übernimmt dabei die Kosten der ärztlichen Behandlung in einem anerkannten Kurort, für kurortspezifische Heilmittel sowie für Arznei- und Verbandmittel. Um die Organisation des Aufenthalts kümmern Sie sich selbst.
Ihre Barmer Vorteile bei ambulanten Vorsorgekuren:
- Übernahme Ihrer Kosten: Die kurärztliche Behandlung, Bäder und Massagen, spezifische Heilmittel sowie Arznei- und Verbandmittel werden übernommen. Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung.
- Ausgezeichnete Kurorte: In den anerkannten Kurorten stehen Ihnen besonders hochwertige medizinisch-therapeutische Angebote zur Verfügung.
- Flexible Unterkunft: Sie entscheiden selbst, wo Sie während der ambulanten Vorsorgekur wohnen und können die Unterkunft nach Ihren eigenen Wünschen auswählen.
Was ist eine ambulante Vorsorgekur?
Ambulante Vorsorgekuren, umgangssprachlich auch „Badekuren“ genannt, finden in anerkannten Kurorten statt und beinhalten zum Beispiel medizinische Bäder, Heilquellen, Massagen oder Moorpackungen. Im Vordergrund der Therapie stehen die Vorsorge und Vermeidung von Krankheiten. Die ambulante Vorsorgekur kommt dann für Sie in Frage, wenn die Behandlung Ihrer Krankheit am Wohnort nicht ausreichend oder nicht möglich ist.
Um die Verschlimmerung einer Erkrankung zu vermeiden, ist eine ambulante Reha in Wohnortnähe oder eine stationäre Reha die Maßnahme der Wahl. Sind diese Maßnahmen nicht erfolgreich, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine ambulante Vorsorgekur?
Für eine ambulante Vorsorgekur müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die ambulante Vorsorgemaßnahme wird von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin als medizinisch erforderlich angesehen.
- Eine ambulante Krankenbehandlung am Wohnort ist nicht ausreichend oder kann wegen familiärer oder beruflicher Umstände nicht durchgeführt werden, z. B. bei Beschäftigung in Schichtarbeit oder bei pflegenden Angehörigen.
- Die Behandlung muss in einem anerkannten Kurort stattfinden.
- Bei der Behandlung werden spezifische, ortsgebundene Kurmittel unter ärztlicher Überwachung in Anspruch genommen.
- In den letzten 3 Jahren wurde noch keine ambulante Vorsorgekur und auch keine der folgenden Maßnahmen durchgeführt: stationäre Vorsorgeleistungen, medizinische Vorsorge für Mütter/Väter, Erholungsaufenthalt (Erholungsmaßnahme zur Erhaltung der Gesundheit) oder Leistungen zur Gesundheitsvorsorge in Form einer Kur nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV).