Eine junge Frau in der Küche nimmt Tabletten ein und hält ein Wasserglas
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Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel

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Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich Arzneimittel (Barmer)

Das Wichtigste zu homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln

Selten Kassenleistung

Die meisten Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht verschreibungspflichtig und werden daher in der Regel nicht übernommen.

Arzneimittel auf Rezept

Nur in Ausnahmefällen können sie auf einem Kassenrezept verordnet werden – z. B. bei Kindern unter 12 oder Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen unter 18.

Medizinische Beratung

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Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind beliebt. Sie werden von vielen Menschen gern genutzt, vor allem bei leichten Beschwerden wie Erkältungen, und gelten als gut verträglich. Werden Arzneimittel dieser besonderen Therapierichtungen von der Barmer übernommen?

Sind homöopathische und anthroposophische Arzneimittel eine Kassenleistung?

Viele Menschen nutzen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel als Alternative oder als Ergänzung zu klassischen Arzneimitteln. Die meisten dieser Mittel sind nicht verschreibungspflichtig und können rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden. Ebenso wie andere nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zahlen Sie diese im Regelfall jedoch selbst. Nur wenige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind verschreibungspflichtig, also nur mit Kassen- oder Privatrezept erhältlich.

In welchen Fällen gibt es homöopathische und anthroposophische Arzneimittel auf Kassenrezept?

Bezahlt die Krankenkasse homöopathische und anthroposophische Arzneimittel?

Die Barmer übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel in der Regel nicht. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Kinder bis zum 12. Geburtstag sowie bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag
  • Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren ohne Entwicklungsstörungen mit bestimmten, schwerwiegenden Erkrankungen, sofern die Mittel in der Homöopathie bzw. Anthroposophie als Therapiestandard gelten
  • In jedem Fall kann die Barmer die Kosten übernehmen wenn die Arzt- oder Kinderarztpraxis ein Kassenrezept ausstellt – Privatrezepte bzw. selbst gekaufte Arzneimittel aus der Apotheke werden nicht erstattet

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