Junge Frau zeigt Covid-19-Impfpass und QR-Code auf dem Smartphone in einem Hotel
Coronavirus

Der digitale Impfnachweis hilft im Corona-Alltag

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Heidi Günther (Apothekerin bei der Barmer)
  • Bérengère Codjo
  • Laura Fenger (Barmer)
  • Tanja Fath (Apothekerin bei der Barmer)

Mit dem digitalen Impfnachweis, auch digitales Impfzertifikat genannt, können Sie im Alltag oder auf Reisen nachweisen, dass Sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden. Der Nachweis wird in Form eines QR-Codes bereitgestellt und ist EU-weit gültig. Erfahren Sie, wie Sie ihn erhalten und praktisch speichern können. Für Menschen, die eine Coronainfektion überstanden haben, und sich impfen lassen, gibt es ebenfalls ein Zertifikat.

Wie erhalte ich den digitalen Impfnachweis?

Bei COVID-19-Impfungen in Arztpraxen oder Impfzentren erhalten Sie nach der Impfung ein Impfzertifikat aus Papier. Außerdem können Sie sich dieses auch in teilnehmenden Apotheken ausstellen lassen. Bringen Sie dazu Ihren Impfpass oder eine Impfbescheinigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Den digitalen Impfnachweis erhalten Sie sowohl für die Grundimmunisierung als auch für die Auffrischimpfungen (Booster-Impfungen).

Welche Informationen stehen im digitalen Impfnachweis?

Wenn Sie einem Dienstleister Ihren Impfstatus mitteilen möchten, zeigen Sie diesem den QR-Code auf dem Impfnachweis. Der Dienstleister kann den Code mit einer Prüf-App auslesen und bekommt dann die Gültigkeit des Zertifikats, Ihren Namen, Vornamen und Ihr Geburtsdatum angezeigt. Zur Identifikation kann zusätzlich zum QR-Code ein Lichtbildausweis verlangt werden.

Der digitale Impfnachweis enthält weit mehr Angaben, als mit der Prüf-App eines Dienstleisters angezeigt wird. Diese Informationen sind dort dokumentiert und können Sie bei Bedarf sehen:

  • Ihr Name
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihr Impfstatus
  • die Impfdosis
  • das Impfdatum
  • Corona als Krankheit, gegen die geimpft wurde
  • der Impfstoff 
  • der Impfstofftyp
  • der Hersteller des Impfstoffs 
  • die Nummer der Impfung
  • die Gesamtdosen
  • das Land sowie der Aussteller des technischen Zertifikates 
  • die Identifikationsnummer für das Zertifikat

Wie kann ich den digitalen Impfnachweis aufbewahren und vorzeigen?

Das ausgedruckte Impfzertifikat

Um den Impfnachweis vorzuzeigen, können Sie das Dokument mit dem QR-Code bei sich tragen und den Code bei Bedarf scannen lassen.

Speicherung in einer App

Sie können den Impfnachweis in einer dafür geeigneten App wie der CovPass-App des Robert-Koch-Instituts oder der Corona-Warn-App auf Ihrem Smartphone speichern. Bei Bedarf öffnen Sie die App mit dem QR-Code und lassen den Code einscannen.

Speicherung in der Barmer eCare

eCare Abbildung Bereich Patientenakte

Speichern Sie den digitalen Impfnachweis sicher in Ihrer elektronischen Patientenakte – der Barmer eCare.
Fotografieren Sie dazu den QR-Code auf Ihrem Impfnachweis so ab, dass dieser ausreichend groß und scharf zu sehen ist. Dieses Foto können Sie – wie andere Gesundheitsdokumente auch – in Ihrer elektronischen Patientenakte hochladen. Wird der Nachweis benötigt, öffnen Sie die App und zeigen Sie das Dokument vor. Da Dokumente der Barmer eCare auf sicheren Servern gespeichert werden, gehen sie nicht verloren. Für den Aufruf Ihrer Dokumente benötigen Sie lediglich eine Internetverbindung.

Mit der Barmer eCare haben all Ihre Gesundheitsdokumente einen sicheren Speicherort. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Gesundheitspässe in der Barmer eCare speichern. Sie können die in der Barmer eCare abgespeicherten Papierdokumente anschließend bequem und sicher zuhause aufbewahren. Ihre Daten sind auch dann sicher gespeichert und abrufbar, wenn das Smartphone verloren oder kaputt geht.

Bleibt mein gelber Impfpass auf Papier gültig?

Ja, der gelbe Impfpass auf Papier bleibt als Impfnachweis weiterhin gültig. Allerdings akzeptieren einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg inzwischen nur noch einen digital überprüfbaren Impfnachweis in Form eines QR-Codes in Papierform oder in einer App.

Übrigens: Wenn Sie alle Einträge Ihres Impfpasses sicher bei sich haben möchten, können Sie Fotos Ihres Impfpasses auch in der Barmer eCare ablegen.

Erhalten auch von einer Coronainfektion Genesene ein Zertifikat?

Ein Genesenenzertifikat können alle Personen bekommen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben und das belegen können. Ein Genesenenimpfzertifikat erhält, wer genesen und geimpft ist.

Um ein Genesenenimpfzertifikat zu erhalten, muss neben dem Nachweis einer Impfung der Nachweis eines positiven PCR-Tests oder ein Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Genesenenimpfzertifikate können in Arztpraxen, Impfzentren und Apotheken ausgestellt werden. Sowohl das Genesenenzertifikat als auch das Genesenenimpfzertifikate können in den Apps gespeichert werden.

Wer gilt als vollständig geimpft?

Wer zwei Impfdosen erhalten hat, gilt aktuell als "vollständig geimpft". Eine Ausnahme gilt für Personen, die eine Coronainfektion durchgemacht haben. Sie benötigen nur eine Impfdosis, um als "vollständig geimpft" zu gelten.

Für die komplette Immunisierung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allerdings eine zusätzliche Auffrischimpfung für alle Personen ab 12 Jahren sowie für Kinder zwischen 5 bis 11 Jahren, die an einer Vorerkrankung leiden.

Ab dem 01. Oktober 2022 gelten neue Regeln. Als vollständig geimpft werden nur die Personen eingestuft, die eine Auffrischimpfung erhalten haben. Dann sind drei Impfungen bzw. zwei Impfungen für Genesene notwendig.

Ist der digitale Impfnachweis dasselbe wie ein digitaler Impfpass?

Nein, der digitale Impfnachweis für COVID-19-Impfungen enthält ausschließlich Informationen zu Ihren COVID-19-Impfungen. Der digitale Impfpass, auch elektronischer Impfpass genannt, bietet einen Überblick über Ihren gesamten Impfstatus. Sie können sich Ihren digitalen Impfpass von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Ihre elektronische Patientenakte, die Barmer eCare, einstellen lassen. Sprechen Sie Ihre Praxis darauf an.

Hinweis: Sie entscheiden, ob Ihre Ärztin oder Arzt den digitalen Impfpass auf der elektronischen Patientenakte ablegen darf. Sie behalten damit die volle Datenhoheit.