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Härtefallregelung bei Zahnersatz: Unterstützung für Geringverdiener

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Günstiger Zahnersatz im Härtefall: Bei niedrigem Einkommen oder bei bestimmten Personengruppen wie zum Beispiel Studenten, die Leistungen nach dem BAföG bekommen, hilft die Barmer.

Was ist die Härtefallregelung bei Zahnersatz?

Wenn Mitglieder mit einem geringen Einkommen Zahnersatz benötigen, dann unterstützt die Barmer sie mit einem zusätzlichen Festzuschuss. Auf diese Weise erhalten sie die Regelversorgung komplett kostenfrei.

Ihre Barmer-Vorteile für Härtefallregelung bei Zahnersatz

  • Übernahme der Kosten in Höhe von 100 Prozent für die Regelversorgung.
  • Bedingung: Das Einkommen liegt unterhalb einer bestimmten Grenze.
  • Bei geringfügiger Überschreitung des angegebenen Grenzwertes: evtl. erhöhter Festzuschuss möglich (individuelle gleitende Härtefallregelung).
  • Bei reiner Regelversorgung: volle Kostenübernahme durch die Barmer in Härtefällen.

Wer kann die Härtefallregelung bei Zahnersatz in Anspruch nehmen?

  • Für die Versorgung mit Zahnersatz ist stets eine gesonderte Antragstellung und Prüfung erforderlich.
  • Sind Sie der Auffassung, dass bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle.

Festzuschuss

Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für anerkannten Zahnersatz wie Kronen, Brücken Prothesen und Suprakonstruktionen mit einem befundorientierten Festzuschuss. Dieser beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten für eine Regelversorgung. Für welchen Befund in welcher Höhe Festzuschüsse gewährt werden, ist gesetzlich festgelegt.

Einkommensgrenzen

Eine unzumutbare Belastung wegen geringer Einnahmen zum Lebensunterhalt liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen der Familie eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Bei der Berechnung werden alle Familienangehörigen berücksichtigt, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben. Dies können sein:

  • Ihr Ehe- und Lebenspartner (auch wenn diese privat krankenversichert sind)
  • Ihre Kinder bis 18 Jahre – d.h. auch noch im kompletten Kalenderjahr, in dem sie 18 werden, egal wo und wie sie versichert sind
  • Ihre Kinder ab 19 Jahren, sofern sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind
  • Ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern das Kind Bürgergeld bezieht

Für das Jahr 2023 gilt:

  • Alleinstehende 1.358,00 Euro
  • mit einem Angehörigen 1.867,25 Euro
  • jeder weitere Angehörige zusätzliche 339,50 Euro.

Wichtig:

Wer von den Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit ist, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung bei Zahnersatz. Für die Versorgung mit Zahnersatz ist stets ein gesonderter Antrag und eine Prüfung erforderlich. Sind Sie der Auffassung, dass bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle.

Individuelle gleitende Härtefallregelung

Liegt Ihr Einkommen in den letzten 3 Monaten vor Eingliederung des Zahnersatzes nur geringfügig über den angegebenen Grenzwerten, kann die Barmer zusätzlich zum Festzuschuss einen weiteren Betrag übernehmen.

Hier gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung. Die Höhe dieser zusätzlichen Beteiligung richtet sich nach Ihrer individuellen finanziellen Belastungsgrenze.

Berechnungsgrundlage hierfür ist die Differenz aus Ihren Bruttoeinnahmen und der o.g. Einnahmegrenze für eine vollständige Befreiung. Diese Differenz wird mit drei multipliziert und vom einfachen Festzuschuss abgezogen. Wird ein positiver Betrag ermittelt, kann dieser auf Antrag von der Barmer nachträglich erstattet werden.

Die konkrete Berechnung kann immer erst nach Abschluss der Behandlung anhand der endgültigen Zahnarztrechnung erfolgen. Sind Sie der Auffassung, dass die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen? Lassen Sie sich in diesem Fall bitte persönlich beraten.