Angezeigt werden immer nur die letzten 10 zurückliegenden Kalenderjahre, da diese maßgeblich für Ihren Zuschuss sind.
Den Zahnbonus finden Sie in Meine Barmer im Kompass.
Dort erhalten Sie einen Überblick über:
- Ihren aktuellen Bonusstatus
- Ihre Zuschusshöhe
- Bereits erfasste Vorsorgenachweise
Sie finden den Zahnbonus auch über das Thema "Gesundheit".
Der Zahnbonus ist ein zusätzlicher Service der Barmer. Wir benötigen Ihr Papierheft für die Ermittlung der Bonushöhe normalerweise nicht mehr.
Die Abrechnungen Ihres Zahnarztes gehen jedoch erst mehrere Monate nach Ihrem Zahnarztbesuch bei uns ein. Daher empfehlen wir auch weiterhin die Mitnahme des Heftes, um einen Stempel zu erhalten. Damit können Sie zum Beispiel einen noch nicht abgerechneten, aber für die Berechnung des Zuschusses wichtigen Vorsorgetermin nachweisen.
Sobald alle Ihre relevanten Daten im Zahnbonus erfasst sind - ggf. durch den einmaligen Upload Ihres alten Heftes - ist dieses für den Nachweis bei der Barmer nicht mehr erforderlich. Dennoch empfehlen wir Ihnen, das Heft aufzuheben.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten gesetzliche Änderungen bei den Festzuschüssen für Zahnersatz. Der Festzuschuss beträgt dann bei allen gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich 50 Prozent der jeweiligen Regelversorgung.
Mit einem lückenlosen Bonusheft erhöht sich Ihr Festzuschuss auf 60 Prozent nach fünf Jahren und auf 65 Prozent nach zehn Jahren.