Die Registrierung zur Barmer eCare gelingt in drei Schritten:
1. Barmer-App herunterladen
Laden Sie die Barmer-App auf dem Smartphone oder Tablet herunter, mit dem Sie die Barmer eCare nutzen möchten.
2. Barmer eCare herunterladen und öffnen
Sie werden zum Identifizierungsprozess geführt
3. Barmer-PIN festlegen und sich identifizieren
Sie werden Schritt für Schritt durch die Registrierung und den Identifizierungsprozess geführt. Künftig können Sie sich immer mit Biometrie oder Ihrer Barmer-PIN in die Barmer eCare einloggen.
Die ausführliche Anleitung zum Registrierungsprozess mit weiteren Information erklärt unter anderem auch, wie Sie vorgehen, wenn Sie noch kein Barmer-Benutzerkonto besitzen.
Die Barmer-App ist auf Ihrem Handy installiert. Zur Nutzung der Barmer eCare sind folgende Mindestanforderungen notwendig:
Ja. Über die Barmer eCare-Anwendung für PC und Laptop greifen Sie auch bequem auf Ihre elektronische Patientenakte zu. Damit können Sie Zugriffe und Vertretungen verwalten, sowie Ihre Medikamente aus E-Rezepten sofort und automatisch in der Medikationsliste einsehen. Um die Barmer eCare-Anwendung für PC zu nutzen, identifizieren Sie sich entweder per Gesundheitskarte und PIN mit einem Kartenlesegerät oder mit der Barmer-App. Die Einrichtung haben wir für Sie in der Anleitung für PC und Laptop beschrieben.
Zusatzangebote wie die E-Rezepte, den Wechselwirkungs-Check und den Impfstatus finden Sie nur in der mobilen App Barmer eCare.
Ja, Sie profitieren von der elektronischen Patientenakte auch ohne Barmer eCare. Die Barmer legt für Sie die Akte an und darin speichern Ihre Ärztinnen und Ärzte für Sie die relevanten Daten ab. Stecken Sie Ihre Karte vor Ort ein und gewähren Sie so Arztpraxen und Krankenhäusern den vollständigen Zugriff für 90 Tage. Apotheken haben nur drei Tage Zugang.
Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens als Vertretung benennen, die Ihre Patientenakte für Sie mit der Barmer eCare ihrer eigenen Kasse verwaltet. Dafür muss diese Person nicht bei der Barmer versichert sein.
Um den Ihre Gesundheitsdaten besonders zu schützen, benötigt die Barmer eCare von Zeit zu Zeit eine neue Identifizierung. Dies geht digital am besten mit dem Online-Personalausweis.
Öffnen Sie einfach Ihre BARMER eCare und lassen Sie sich Schritt für Schritt durch das Verfahren führen. Im Anschluss können Sie sich wie gewohnt mit Biometrie oder Ihrer Barmer-PIN einloggen.
Sie können medizinische Unterlagen, die für Ihre Behandlung relevant sind, wie zum Beispiel Arztbriefe, OP-Berichte oder Laborbefunde, selbst eintragen. Über die Barmer eCare sehen Sie übrigens auch, welche Dokumente Ihre Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Patientenakte gespeichert haben.
Darüber hinaus stehen Ihnen praktische Funktionen zur Verfügung. Tragen Sie zum Beispiel Ihre Impfungen und Laborwerte ein, um den Überblick zu behalten. Ihre E-Rezepte lassen sich auch über die Barmer eCare einlösen.
Diese Datei-Formate können Sie in die Akte hochladen: PDF, JPEG/JPG, PNG, TIFF, TXT, XML, JSON. Alle werden automatisch von der Barmer eCare in PDF/A umgewandelt, eine besonders sichere Variante vom PDF.
Grundsätzlich haben Einrichtungen Zugriff auf alle Daten in der elektronischen Patientenakte, sofern Sie sie über die Barmer eCare oder mit Ihrer Gesundheitskarte berechtigt haben.
Eine Sperre ist in bestimmten Fällen automatisch hinterlegt und kann nicht umgegangen werden:
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, nach Ihrem Wunsch über die Barmer eCare Dokumente auszublenden, die Zugriffsdauer einer Einrichtung zu verwalten oder den Zugriff für eine Einrichtung zu sperren.
Mit dem Stecken der Gesundheitskarte geben Sie Ihre Akte für Praxen und Krankenhäuser frei. Über die Barmer eCare haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Berechtigungen ganz nach Ihrem Wunsch anzupassen. Sie können einen Zugang verkürzen oder verlängern, sowie ihre Akte für eine Einrichtung von zu Hause freigeben oder komplett sperren.
Übrigens: Die Barmer hat keine Einsicht in Ihre Barmer eCare. Sie darf lediglich Ihren Leistungsüberblick und Ihre Behandlungshistorie einstellen, wenn Sie es wünschen.
Ja. Über die Barmer eCare können Sie einzelne Dokumente ausblenden. Dafür kennzeichnen Sie dieses als privat. Dann ist das Dokument nur für Sie sichtbar. Keine Einrichtung hat Zugriff darauf.
Ferner lassen sich auch Dokumenten-Kategorien ausblenden. Somit stellen Sie sicher, dass ganze Gruppen von Unterlagen unsichtbar bleiben. Es gibt mehrere vordefinierte Kategorien wie zum Beispiel die Kategorie der Arztbriefe oder der Berichte. Die Dokumente, die Sie selber hochladen, gehören der Kategorie „Eigene Dokumente“. Wenn eine Kategorie gesperrt ist, hat niemand außer Ihnen Zugriff darauf.
Noch nicht alle Praxen und Kliniken arbeiten mit der elektronischen Patientenakte. Seit Ende April 2025 können sie sich mit der notwendigen Technik ausstatten. Fragen Sie in Ihrer Klinik oder Praxis an, ob sie schon darauf verfügen.
Einige Praxen werden etwas anders benannt als man es zunächst vermuten würde. So können Gemeinschaftspraxen z.B. als Betriebsausübungsgemeinschaften gelistet sein. Probieren Sie es im Zweifelsfall einmal mit der Suche nach der Postleitzahl.
Ja. Über Ihre Barmer eCare können Sie die elektronische Patientenakte Ihrer Kinder, Ihrer Eltern oder von Personen, die Sie betreuen, verwalten. Sie müssen nicht verwandt sein.
Sind Sie die Vertretung? Wählen Sie beim Login in die Barmer eCare „Anmeldung als Vertretung“. Sehen Sie dies nicht? Blenden Sie unter App-Einstellungen die Option ein.
Wenn die Person, die Sie vertreten, die Barmer eCare nutzt, soll sie Sie zuerst über ihre eigene Barmer eCare unter „Freigaben“ als Vertretung hinterlegen. Wenn dies erfolgt ist, schickt sie Ihnen eine PDF-Datei mit den notwendigen Zugangsdaten. Diese geben Sie dann ein, wenn Sie beim Login in die Barmer eCare „Anmeldung als Vertretung“ und „Smartphone meines Angehörigen“ auswählen.
Ist die Person, die Sie vertreten, nicht bei der Barmer versichert, soll sie Sie in der ePA-App ihrer eigenen Krankenasse hinterlegen.
Wenn die Person, die Sie vertreten, kein Smartphone nutzt, braucht sie ihre Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN, um Sie freizuschalten. Die Einrichtung erfolgt ausschließlich über Ihr Smartphone. Wählen Sie beim Login in die Barmer eCare „Anmeldung als Vertretung“ und dann „Gesundheitskarte und PIN meines Angehörigen“ aus.
Wichtig zu wissen:
Soll eine Vertrauensperson auf Ihre Akte zugreifen? Sie kann eine der beiden oben beschriebenen Methoden verwenden. Denken Sie im Vorfeld daran, Ihre Vertretung über Ihre eigene App zu hinterlegen oder die PIN für Ihre Gesundheitskarte zu bestellen.
Ja. In der App lassen sich folgende Funktionen einzeln sperren:
Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Weiterleitung von Daten aus der Patientenakte an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit ermöglicht werden. Dies werden Sie auch ablehnen können, wenn gewünscht.
Über den Chat tauschen Sie sich mit der Barmer, Ihrer Arztpraxis oder anderen medizinischen Einrichtungen aus. Ob Sie eine Frage zu den Leistungen der Barmer haben oder Ihre Ärztin Ihnen Laborwerte übermitteln möchte, haben Sie mit dem Chat einen sicheren Kommunikationskanal. Alle Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Außerdem können Sie Gruppen nutzen, um mehrere Leistungserbringer miteinander oder mit der Barmer zu vernetzen. Die Chat-Funktion finden Sie unter dem Menüpunkt Services.
Aktuell können nur Praxen aus Hamburg und Umland, die an der Testphase teilnehmen, eine DiGA elektronisch verordnen. Ist das der Fall, empfangen Sie das E-Rezept direkt in der Barmer eCare. Diese lösen Sie bei der Barmer ein. Den Freischalt-Code erhalten Sie umgehend zurück, um Ihre Anwendung zu aktivieren.
Ein Rezept für Hilfsmittel in der Barmer eCare können alle Barmer-Versicherte ab 16 Jahren erhalten. Außerdem muss Ihre orthopädische Praxis und Ihr Sanitätshaus am Projekt eVerordnung Hilfsmittel teilnehmen. Schauen Sie über die Arztsuche der Initiative eGesundheit nach, ob Ihre Praxis schon dabei ist. Mit der Zeit werden mehr und mehr hinzukommen.
Wurde Ihr Rezept in die Barmer eCare übermittelt, können Sie dieses über die App einlösen. Vor Ort oder mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ist dies nicht möglich.
Hinweis: Wer möchte, erhält seine Verordnung auch weiterhin auf Papier.
Das E-Rezept ist sofort verfügbar und kann nicht verloren gehen. Eine Ausstellung ist auch in einer Videosprechstunde möglich. Sie bestellen Ihr Medikament oder Hilfsmittel außerdem bequem über die Barmer eCare und sparen sich den Weg zur Apotheke oder zum Sanitätshaus.
Aus Ihren E-Rezepten. Ihre verschriebenen Medikamente tauchen sofort und automatisch in Ihrer Medikationsliste auf. Diese finden Sie unter Akte. Da haben Sie sowie Ihre Ärzte und Ärztinnen eine vollständige Übersicht über Ihre Medikamente.
Möchten Sie diese Funktion nicht nutzen, so können Sie die Übertragung unter Freigaben ablehnen.
Möchten Sie diese Liste mit Ihren Leistungserbringenden nicht teilen? Unter Freigaben lässt sich die komplette Liste ausblenden. Das Ausblenden einzelner Medikamente ist übrigens nicht möglich.
Ja. Unter Akte gelangen Sie zu Ihrer Medikationsliste. Dort fügen Sie Arzneimittel hinzu, die Sie zum Beispiel selbst gekauft haben. Dafür scannen Sie den Barcode auf der jeweiligen Packung ein oder wählen Ihr Medikament per Suchfunktion aus.
Haben Sie einen gedruckten Medikationsplan? Tippen Sie auf Einnahme planen und fügen Sie diesen hinzu, indem Sie den QR-Code auf Ihrem Papier-Medikationsplan einscannen.
Unter Akte öffnen Sie Ihre Medikationsliste. Tippen Sie auf Einnahme planen und aktivieren Sie Ihre personalisierten Erinnerungen.
Die Behandlungshistorie beruht auf den Abrechnungsdaten, die bei der Barmer gespeichert sind. In der Behandlungshistorie sind diese Infos in drei Kategorien unterteilt:
Außerdem sind die Daten chronologisch aufgelistet: zuerst die letzten zwölf Monate und sofern verfügbar bis zu drei Jahren. Da erbrachte medizinische Leistungen zeitverzögert abgerechnet werden, kann es vorkommen, dass einige Daten aus vor kurzem stattgefundenen Behandlungen noch nicht in der Barmer eCare aufgeführt sind.
Vergeben Sie unter der Funktion „Freigaben“ und dann „Berechtigungen“ die entsprechende Erlaubnis, dass die Barmer Ihre Abrechnungsdaten für die Behandlungshistorie verwerten darf. Die Behandlungshistorie finden Sie unmittelbar nach der Berechtigung unter dem Reiter "Akte". Welche Daten insgesamt in Ihrer Barmer eCare gespeichert sind, kann die Barmer nicht sehen.
Die neue Versionsnummer lautet 3.5.1. Diese finden Sie unter den Einstellungen (Rädchen oben links). Um Ihre Barmer eCare auf den neusten Stand zu bringen, installieren Sie wie gewohnt das App-Update.
Ja, wenn Sie nach dem Update der App die Übertragung anstoßen. Um Ihre bisher gespeicherten Dokumente, Vertretungen und Protokolle in der neuen Akten-Version zu behalten, starten Sie nach dem Update eine Übertragung.
Die Daten werden automatisch migriert und stehen Ihnen danach wie gewohnt zur Verfügung. Eine Ausnahme gibt es: Dokumente mit dem Format RTF werden nicht übertragen und gelöscht. Stellen Sie daher sicher, diese als PDF umzuwandeln, um sie nachher wieder in Ihrer Akte zu speichern. Dokumente in anderen Formaten sind nicht betroffen.
Möchten Sie keine Ihrer bestehenden Dokumente, Vertretungen und Protokolle in die neue Akten-Version behalten, so können Sie beim Update die Übertragung ablehnen. Sämtliche Daten werden dann gelöscht.
Solange Sie die Barmer eCare nicht aktualisieren und die Übertragung Ihrer Dokumente nicht anstoßen, können weder Sie noch berechtigte Praxen oder Krankenhäuser darauf zugreifen.
Alle Dokumente, die Sie in der alten Aktenversion gespeichert hatten, bleiben dennoch bis zum 31.12.2025 erhalten. Bis dahin können Sie den Export in die neue Aktenversion über die Barmer eCare beantragen. Danach werden alle nicht übertragenen Unterlagen unwiderruflich gelöscht.
Nein. Haben Sie Berechtigungen zum Beispiel für Praxen und Krankenhäuser schon erteilt, so werden diese nicht übertragen. Nach der Umstellung auf die ePA für alle haben zunächst keine Ärztinnen und Ärzte mehr Zugriff auf Ihre Akte.
Ihre Akte geben Sie erneut über die Barmer eCare oder mit dem Stecken Ihrer Gesundheitskarte in der Praxis frei.
Sie können Ihre Dokumente teilen oder als privat einstufen. Wenn sie das Merkmal „geteilt“ haben, sind Ihre Dokumente für alle berechtigten Einrichtungen sichtbar. Privat heißt wiederum, dass diese nur für Sie und niemanden anderen abrufbar sind.
Dokumente, die Sie in der vorherigen Version der Barmer eCare als streng vertraulich gekennzeichnet hatten, werden als privat umgewandelt. Somit bleiben sie für niemanden außer Ihnen sichtbar.
Dokumente, die Sie als vertraulich gekennzeichnet hatten, werden erhalten das Merkmal „geteilt“. Sobald Sie erneut einen Zugriff auf Ihre Akte erteilen, sind sie für die berechtigte Einrichtung sichtbar. Möchten Sie das nicht, markieren Sie diese als privat.
Dokumente, die als normal eingestuft wurden, erhalten auch das Merkmal „geteilt“.
Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V haben wir für Sie in einem eigenen Artikel zur ePA bereitgestellt.