Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Rollatoren Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.
Was sind Rollatoren?
Rollatoren sind Gehhilfen, die Ihnen helfen, Ihre Mobilität und selbstständige Lebensführung zu erhalten oder zurückzugewinnen. Ziel ist es, Stürze zu vermeiden und Gangunsicherheiten auszugleichen – um Ihren eingeschränkten Aktionsradius wieder zu erweitern. Die Rollatoren unserer Vertragspartner verfügen über:
- Vier luftbereifte Räder oder Vollgummiräder
- Ein Bremssystem
- Stockhalter, Korb, Tablett und eine Sitzfläche, soweit dies für Ihren individuellen, medizinisch notwendigen Bedarf erforderlich ist
- Eine Faltvorrichtung für den Transport
- Höhenverstellbare Handgriffe zur Größenanpassung
Wie erhalten Sie einen Rollator?
Damit wir die Kosten für Ihren Rollator übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit diesem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere. Denken Sie dabei auch bitte daran, dem Vertragspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.
Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?
Die Barmer zahlt dem Vertragspartner für Ihren Rollator eine sogenannte Versorgungspauschale. Dies gilt auch für Leichtgewicht-Rollatoren bei entsprechender medizinischer Begründung und Varianten mit erhöhter Belastbarkeit. In der Pauschale sind alle Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und Montage. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Sie erhalten den Rollator in der Regel ohne vorherige Bewilligung der Barmer.
Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?
Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das gewählte Produkt einzuweisen. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen / Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.
Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?
Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner mindestens einen Rollator ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.
Unser Tipp: Der Vertragspartner hat die Wahl, welchen Rollator er Ihnen mehrkostenfrei anbietet. Möchten Sie ein ganz bestimmtes Produkt, fragen Sie bei verschiedenen Vertragspartnern nach, ob es mehrkostenfrei ist.
Wie erfolgt die Lieferung des Rollators?
Die Lieferung bzw. Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden. Der Rollator kann im Geschäft des Vertragspartners übergeben werden. Nach Absprache mit Ihnen ist aber auch eine Lieferung zu Ihnen nach Hause möglich.
Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?
Es ist wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen. Bitte behandeln Sie Ihren Rollator immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und die Hinweise, die der Vertragspartner Ihnen bei der Einweisung gibt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigungen entstehen, würde der Vertragspartner Ihnen in Rechnung stellen.