Hilfsmittel

Bandagen: Wissenswertes zur Versorgung und zur Kostenübernahme

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Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter (z. B. Sanitätshaus, Apotheke) unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Bandagen Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen. 

Was sind Bandagen?

Bandagen können Schmerzen deutlich lindern und die Beweglichkeit fördern, z. B. in Schulter, Arm, Hand, Knie oder Fuß. Sie werden bei der Behandlung von akuten, aber auch dauerhaft anhaltenden Weichteilerkrankungen eingesetzt. Sie umschließen das betroffene Körperteil bzw. Gelenk und sorgen dadurch für eine komprimierende und/oder funktionssichernde Wirkung. Die Bandagen bestehen aus flexiblen Materialien oder sind mit festen textilen Bestandteilen ausgestattet.

Wie erhalten Sie eine Bandage?

Damit wir die Kosten für Ihre Bandagen übernehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit diesem Rezept können Sie sich direkt an einen unserer Vertragspartner wenden. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere. Sie erhalten Bandagen in der Regel ohne vorherige Bewilligung der Barmer.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?

Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen des Vertragspartners. Hierzu zählt auch eine ausführliche, persönliche Beratung vor Anpassung und Abgabe Ihrer Bandage. Benötigen Sie die Bandage als Vorsorgeschutz vor Verletzungen – zur sogenannten Prophylaxe – können wir die Kosten leider nicht übernehmen.

Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?

Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten. Damit Sie die geeignete Bandage erhalten, wird die betroffene Körperregion individuell ausgemessen. Gleichzeitig informiert Sie unser Vertragspartner über den sicheren Gebrauch und die sachgerechte Pflege der Bandage. Bei Bedarf erfolgt die Beratung unter Einbeziehung von Angehörigen/ Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für eine Bandage?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?

Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner Bandagen ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein höherwertigeres Produkt entscheiden (z. B. weil die Bandage bequemer zu tragen ist), muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.

Wie erfolgt die Lieferung einer Bandage?

Bevor Sie die Bandage erhalten, führt unser Vertragspartner eine Anprobe und Funktionskontrolle durch. Daher wird Ihnen die Bandage im Geschäft des Vertragspartners persönlich übergeben.

Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?

Achten Sie darauf, bei Erhalt der Bandage eine Anprobe durchzuführen. So können Sie gewährleisten, dass die Bandage einwandfrei passt und keine Einschnürungen entstehen.