Hilfsmittel

Badewannenlifter: Wissenswertes zur Kostenübernahme und Versorgung

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Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für Badewannenlifter Verträge mit Hilfsmittelanbietern abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen. 

Was sind Badewannenlifter?

Ein Badewannenlifter erleichtert das Ein- und Aussteigen, um  Ihnen ein selbständiges Baden zu ermöglichen. Der klassische Badewannenlifter ist ein Sitz mit Rückenlehne, der in der Wanne steht. Beim Einsteigen befindet sich der Sitz auf Höhe des  Wannenrandes, so dass Sie problemlos Platz nehmen können. Mit einer wasserfesten, schwimmfähigen Handbedienung  können Sie den Sitz per Tastendruck ins Wasser senken. Nach dem Baden fährt der Sitz wieder hoch, so dass Sie einfacher aus der Wanne aussteigen können.

Wie erhalten Sie einen Badewannenlifter?

Damit wir die Kosten für Ihr Hilfsmittel übernehmen können,  benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Mit dem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere.

Bitte denken Sie daran, dem Vertragspartner auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit er für die Beratung oder Lieferung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?

Die Barmer zahlt dem Vertragspartner für Ihren Badewannenlifter eine sogenannte Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle Produkt- und Serviceleistungen enthalten, wie die  umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und Montage.

Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?

Aufgabe des Vertragspartners ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das gewählte Produkt einzuweisen. Die Beratung erfolgt bei Bedarf unter Einbeziehung von Angehörigen/Betreuern, Ärzten oder Therapeuten.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für einen Badewannenlifter?

Ihre Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel – und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Liegen Ihre Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?

Grundsätzlich bietet Ihnen der Vertragspartner einen Badewannenlifter ohne Mehrkosten an. Falls Sie sich nach der Beratung bewusst für ein anderes Produkt (z. B. eines bestimmten Herstellers) entscheiden, muss der Vertragspartner Sie über die Höhe der Mehrkosten informieren.

Wie erfolgt die Lieferung des Badewannenlifters?

Die Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Mit dem Vertragspartner vereinbaren Sie dann einen Liefertermin, an dem Ihnen der  gewählte Badewannenlifter nach Hause geliefert und montiert wird.

Müssen Sie zusätzlich etwas beachten?

Es ist wichtig, dass Sie unserem Vertragspartner eventuelle  Adressänderungen mitteilen. Bitte behandeln Sie Ihren Badewannenlifter immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt.