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Neugeborenen-Hörscreening: der Hörtest für Ihr Baby zur Früherkennung von Hörstörungen

Lesedauer weniger als 2 Min

Ihre Barmer-Vorteile beim Neugeborenen-Hörscreening

Übernahme Ihrer Kosten

Die Kosten für das Neugeborenen-Hörscreening werden als Untersuchung zur Früherkennung für Sie übernommen.

Mehr Sicherheit für Ihr Baby

Das Hörscreening für Neugeborene ermöglicht die frühzeitige Erkennung einer Hörstörung, die dadurch rechtzeitig behandelt werden kann. 

Unkomplizierte Abrechnung

Für das Neugeborenen-Hörscreening müssen Sie lediglich das U-Heft und, falls vorhanden, die Gesundheitskarte mitbringen.

Gutes Hören ist die Voraussetzung dafür, dass Kinder richtig sprechen lernen und sich altersgerecht entwickeln. Deswegen ist es wichtig, eventuelle Hörstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. Barmer-Versicherte haben die Möglichkeit, bei ihrem neugeborenen Baby ein Hörscreening machen zu lassen.

Was ist das Neugeborenen-Hörscreening?

Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine Untersuchung, bei der kurz nach der Geburt geprüft wird, ob das Gehör Ihres Babys richtig funktioniert. Durch die Untersuchung kann eine Hörstörung frühzeitig behandelt und ihre Folgen vermieden oder zumindest gelindert werden. Die Behandlung ist freiwillig, völlig schmerzfrei und dauert nur wenige Minuten. Sie kann auch durchgeführt werden, während Ihr Kind schläft. 

Welche Leistungen erhalten Sie beim Neugeborenen-Hörscreening?

Bezahlt die Krankenkasse das Neugeborenen-Hörscreening?

  • Die Barmer übernimmt die Kosten für das Neugeborenen-Hörscreening.

Sie haben noch keine Gesundheitskarte für Ihr Baby? Um schnell einen vorläufigen Ersatz zu erhalten, können Sie sich über Meine Barmer oder die Barmer-App einen Behandlungsausweis ausstellen. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns.

Wie kann eine festgestellte Hörstörung behandelt werden?

Wurde durch das Neugeborenen-Hörscreening eine Hörstörung erkannt, werden weitere Tests durchgeführt, bevor die passende Behandlung startet. Dazu zählen Hörgeräte, logopädische Behandlungen oder gezielte Schulungen. In bestimmten Fällen erfolgt die Versorgung mit einer elektronischen Innenohr-Prothese (Cochlea-Implantat).

Eine Hörstörung lässt sich meist nicht vollständig heilen, aber wirksam behandeln, um Ihrem Kind eine möglichst normale kindliche Entwicklung zu erlauben. Die Behandlung ist umso wirksamer, je früher sie erfolgt.

Wie können Sie das Neugeborenen-Hörscreening in Anspruch nehmen?

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