- Was ist das Neugeborenen-Hörscreening?
- Welche Leistungen erhalten Sie beim Neugeborenen-Hörscreening?
- Bezahlt die Krankenkasse das Neugeborenen-Hörscreening?
- Wie kann eine festgestellte Hörstörung behandelt werden?
- Wie können Sie das Neugeborenen-Hörscreening in Anspruch nehmen?
- Häufige Fragen und Antworten zum Hörscreening für Neugeborene
Gutes Hören ist die Voraussetzung dafür, dass Kinder richtig sprechen lernen und sich altersgerecht entwickeln. Deswegen ist es wichtig, eventuelle Hörstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. Barmer-Versicherte haben die Möglichkeit, bei ihrem neugeborenen Baby ein Hörscreening machen zu lassen.
Was ist das Neugeborenen-Hörscreening?
Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine Untersuchung, bei der kurz nach der Geburt geprüft wird, ob das Gehör Ihres Babys richtig funktioniert. Durch die Untersuchung kann eine Hörstörung frühzeitig behandelt und ihre Folgen vermieden oder zumindest gelindert werden. Die Behandlung ist freiwillig, völlig schmerzfrei und dauert nur wenige Minuten. Sie kann auch durchgeführt werden, während Ihr Kind schläft.