Ihr Arzt oder ihre Ärztin kann zwei Untersuchungen durchführen: Bei der Messung otoakustischer Emissionen wird getestet, ob das Innenohr Ihres Babys Schallwellen empfangen und aussenden kann. Bei der Hirnstamm-Audiometrie wird untersucht, ob die Übertragung der Schallsignale als Nervenimpulse vom Innenohr an das Gehirn weitergeleitet und verarbeitet werden. Ihr Kind erhält entweder eine oder beide Untersuchungen.
Testergebnis positiv oder negativ
Ist der Hörtest positiv bzw. auffällig, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass Ihr Kind schlecht hört. Die Messung kann beispielweise durch Unruhe des Kinds, Flüssigkeit im Ohr oder Hintergrundgeräusche verfälscht werden. Der Hörtest wird daher wiederholt – in der Regel noch am selben Tag. Bleibt der Befund weiterhin auffällig, sollte ein qualifizierter Arzt oder eine Ärztin feststellen, ob eine Hörschädigung vorliegt. Auch bei einem negativen Testergebnis ist es grundsätzlich wichtig, dass Sie darauf achten, ob Ihr Kind weiterhin gut hört. Hörstörungen können auch erst im Laufe der kindlichen Entwicklung, z. B. durch eine Infektion auftreten.
Zeitpunkt für den Hörtest
Das Hörscreening für Neugeborene sollte in den ersten drei Lebenstagen durchgeführt werden, am besten noch vor dem Verlassen der Klinik. Meist erfolgt der Hörtest im Rahmen der U1-Vorsorgeuntersuchung. Haben Sie Ihr Baby im Geburtshaus oder daheim auf die Welt gebracht und die Untersuchung war nicht direkt nach der Geburt möglich, findet das Hörscreening spätestens im Rahmen der U2-Vorsorgeuntersuchung statt.