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Neugeborenen-Hörscreening: der Hörtest für Ihr Baby zur Früherkennung von Hörstörungen

Lesedauer weniger als 5 Min

Ihre Barmer-Vorteile beim Neugeborenen-Hörscreening

Übernahme Ihrer Kosten

Die Kosten für das Neugeborenen-Hörscreening werden als Untersuchung zur Früherkennung für Sie übernommen.

Mehr Sicherheit für Ihr Baby

Das Hörscreening für Neugeborene ermöglicht die frühzeitige Erkennung einer Hörstörung, die dadurch rechtzeitig behandelt werden kann. 

Unkomplizierte Abrechnung

Für das Neugeborenen-Hörscreening müssen Sie lediglich das U-Heft und, falls vorhanden, die Gesundheitskarte mitbringen.

Gutes Hören ist die Voraussetzung dafür, dass Kinder richtig sprechen lernen und sich altersgerecht entwickeln. Deswegen ist es wichtig, eventuelle Hörstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. Barmer-Versicherte haben die Möglichkeit, bei ihrem neugeborenen Baby ein Hörscreening machen zu lassen.

Was ist das Neugeborenen-Hörscreening?

Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine Untersuchung, bei der kurz nach der Geburt geprüft wird, ob das Gehör Ihres Babys richtig funktioniert. Durch die Untersuchung kann eine Hörstörung frühzeitig behandelt und ihre Folgen vermieden oder zumindest gelindert werden. Die Behandlung ist freiwillig, völlig schmerzfrei und dauert nur wenige Minuten. Sie kann auch durchgeführt werden, während Ihr Kind schläft. 

Welche Leistungen erhalten Sie beim Neugeborenen-Hörscreening?

Bezahlt die Krankenkasse das Neugeborenen-Hörscreening?

  • Die Barmer übernimmt die Kosten für das Neugeborenen-Hörscreening.

Sie haben noch keine Gesundheitskarte für Ihr Baby? Um schnell einen vorläufigen Ersatz zu erhalten, können Sie sich über Meine Barmer oder die Barmer-App einen Behandlungsausweis ausstellen. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns.

Wie kann eine festgestellte Hörstörung behandelt werden?

Wurde durch das Neugeborenen-Hörscreening eine Hörstörung erkannt, werden weitere Tests durchgeführt, bevor die passende Behandlung startet. Dazu zählen Hörgeräte, logopädische Behandlungen oder gezielte Schulungen. In bestimmten Fällen erfolgt die Versorgung mit einer elektronischen Innenohr-Prothese (Cochlea-Implantat).

Eine Hörstörung lässt sich meist nicht vollständig heilen, aber wirksam behandeln, um Ihrem Kind eine möglichst normale kindliche Entwicklung zu erlauben. Die Behandlung ist umso wirksamer, je früher sie erfolgt.

Wie können Sie das Neugeborenen-Hörscreening in Anspruch nehmen?

Häufige Fragen und Antworten zum Hörscreening für Neugeborene

Ein Neugeborenen-Hörscreening ist eine kurze, schmerzfreie Untersuchung kurz nach der Geburt, bei der geprüft wird, ob das Gehör Ihres Babys richtig funktioniert. Dadurch können angeborene oder frühe Hörstörungen frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Früh erkanntes Hörvermögen ist entscheidend für die Sprach- und Gesamtentwicklung Ihres Kindes. Wenn eine Hörstörung früh entdeckt wird, kann sie rechtzeitig behandelt werden, um mögliche Entwicklungs- oder Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Es werden zwei mögliche Messverfahren genutzt:
✔ Otoakustische Emissionen (OAE): Testet, ob das Innenohr Schallwellen empfängt und aussendet.
✔ Hirnstamm-Audiometrie (AABR): Misst, ob Schallsignale vom Innenohr zum Gehirn weitergeleitet werden.
Ihr Kind erhält eine oder beide Messungen je nach Situation.
Das Screening dauert nur wenige Minuten und ist völlig schmerzfrei. Es kann auch während des Schlafes Ihres Babys durchgeführt werden.
Idealerweise wird das Neugeborenen-Hörscreening in den ersten drei Lebenstagen durchgeführt, am besten noch vor dem Verlassen der Klinik. Wird es dort nicht gemacht, kann es spätestens im Rahmen der U2-Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Kinderarzt erfolgen.
Ein positives bzw. auffälliges Ergebnis bedeutet nicht zwangsläufig, dass Ihr Kind dauerhaft schlecht hört. Faktoren wie Unruhe, Flüssigkeit im Ohr oder Hintergrundgeräusche können das Ergebnis verfälschen. Bei einem auffälligen Befund wird der Test meist noch am selben Tag wiederholt. Bleibt er auffällig, sollte eine weitere Abklärung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt erfolgen.
Die Barmer übernimmt die Kosten vollständig.
Wenn Ihr Baby noch keine Gesundheitskarte hat, können Sie über die „Meine Barmer“ per App oder Web schnell einen vorläufigen Behandlungsausweis ausstellen, damit das Screening durchgeführt werden kann.
Bei einer bestätigten Hörstörung werden weitere Tests und Diagnosen durchgeführt. Je nach Diagnose kann die Behandlung umfassen:
✔ Hörgeräte
✔ Logopädische Therapie und gezielte Förderung
✔ In bestimmten Fällen auch eine elektronische Innenohr-Prothese (Cochlea-Implantat)
Ziel ist es, die Hör- und Sprachentwicklung Ihres Kindes bestmöglich zu unterstützen.
Ja, das Neugeborenen-Hörscreening ist ein freiwilliges Angebot. Sie werden vor der Untersuchung über Zweck und Ablauf aufgeklärt und entscheiden gemeinsam mit dem medizinischen Personal über die Teilnahme.
  • Arztgespräch: Nach der Geburt sprechen Sie mit dem medizinischen Team über das Hörscreening.
  • Einwilligung: Sie entscheiden und bestätigen die Teilnahme.
  • Durchführung: Der Test wird kostenlos in der Klinik oder beim Kinderarzt oder der Kinderärztin im Rahmen der U1- oder U2-Untersuchung durchgeführt.

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