- 1. Was sind Hörgeräte?
- 2. Bezahlt die Barmer Hörgeräte?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Hörgeräten?
- 4. Wie erhalte ich Hörgeräte?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Hörgeräte?
- 6. Was gibt es bei Hörgeräten sonst noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer Vorteile bei der Versorgung mit Hörgeräten
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind Hörgeräte?
Hörgeräte sind elektronische Hilfsmittel zur Verbesserung der Hörfähigkeit. Sie verstärken die Lautstärke von Stimmen und Geräuschen oder Musik und filtern Hintergrundgeräusche, die das Hörverstehen erschweren können. Grundsätzlich besteht ein Hörgerät aus einem Mikrofon, einem Verstärker und einem Lautsprecher (Hörer). Das Mikrofon nimmt den Ton auf, wandelt ihn in elektrische Signale um und der Verstärker im Hörgerät erhöht die Lautstärke je nach vorliegender Hörminderung. Der Hörer gibt den angepassten Schall dann im Ohr ab.
Hörgeräte gibt es in verschiedenen Bauformen (hinter dem Ohr/in dem Ohr/mit externem Hörer) und Größen. Auch die Ankopplung an das Ohr kann unterschiedlich erfolgen, z. B. mit einem individuell gefertigten Ohrpassstück oder auch mit einem Dünnschlauchsystem. Welche Bauform, Größe und Ankopplung an das Ohr sich für Ihre persönliche Versorgung eignet, hängt von Ihrer konkreten Hörminderung ab.
2. Bezahlt die Barmer Hörgeräte?
Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für Ihre Hörgeräte – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Sie können sich mit Ihrem Rezept direkt an einen Vertragspartner (Hörakustiker) wenden. Dieser beantragt bei Ihrer Barmer die für Sie notwendige Versorgung mit Hörgeräten.
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Hörgeräten?
Gesetzliche Zuzahlung:
Die Barmer zahlt dem von Ihnen gewählten Vertragspartner (Hörakustiker) den vereinbarten Vertragspreis für Ihre Hörgeräte-Versorgung. Ihre Zuzahlung beträgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben 10,00 Euro je Hörgerät und ist direkt an den Vertragspartner zu entrichten.
Mehrkostenfreie Versorgung:
Der von Ihnen gewählte Hörakustiker ist dazu verpflichtet, Ihnen mindestens ein individuell geeignetes aufzahlungsfreies modernes, digitales Hörgerät anzubieten, das Ihre Hörminderung möglichst weitgehend ausgleicht. Mehrkostenfrei bedeutet, dass Ihnen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine weiteren Kosten entstehen.
Neben mehrkostenfreien Hörgeräten kann Ihnen Ihr Hörakustiker aber auch andere, teils mit besonderen Leistungsmerkmalen ausgestattete Hörgeräte, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht, anbieten. Wählen Sie aus Komfortgründen höherwertige Ausstattungsmerkmale wie Bedienvorteile (z. B. Fernbedienung, Funk- und Schnittstellentechnologie, Bluetooth, Akku), ästhetische/kosmetische Vorteile (z. B. Bauform/Größe/Design), erhöhter Hörkomfort (z. B. Klang, Gewicht, Bequemlichkeit), mehr Hörprogramme, mehr Kanäle als audiologisch notwendig und/oder weitere Zusatzfunktionen, erfolgt die Versorgung mit Hörgeräten gegen zusätzliche private Mehrkosten. In diesem Fall haben Sie für das von Ihnen gewählte Hörgerät auch die bei Reparaturen oder Wartungsleistungen anfallenden Mehrkosten zu tragen.
Der Vertragspartner muss Sie im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren. Entscheiden Sie sich nach entsprechender Beratung für eine mehrkostenpflichtige Hörgeräteversorgung, bestätigen Sie dies auf einer Mehrkostenerklärung mit Ihrer Unterschrift. Die entstehenden Mehrkosten sind dann von Ihnen selbst zu entrichten.
4. Wie erhalte ich Hörgeräte?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Hörgerät erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel
Erst- und Folgeversorgungen von Hörgeräten unterliegen grundsätzlich nicht der Genehmigungspflicht. Nach erfolgreicher Erprobung und Anpassung rechnet Ihr Hörakustiker Ihre Hörgeräte direkt mit uns ab. Bei einem Verlust Ihrer Hörgeräte, einer vorzeitigen Wiederversorgung innerhalb der ersten sechs Versorgungsjahre oder einer berufsbedingten Aufzahlung leitet Ihr Hörakustiker Ihr Rezept zusammen mit einem Kostenvoranschlag zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.
Wenn Sie ein Barmer Benutzerkonto haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit mit der Kompass-Funktion im Mitgliederbereich Meine Barmer einsehen.
Entscheiden Sie sich nach erfolgreicher Erprobung von Hörgeräten im Alltag und finaler Feinanpassung für eine Versorgung, gehen die Hörgeräte mit Abschluss der Anpassung und entsprechender Genehmigung durch die Barmer in Ihren Besitz über. Damit ist der Prozess der Hörgeräteanpassung aber längst noch nicht abgeschlossen. Nun beginnt die Gewöhnungsphase für Sie im Alltag. Um den bestmöglichen Hörerfolg – auch in herausfordernden Hörsituationen wie Lärm und Gesellschaft - mit Ihren neuen Hörgeräten zu erzielen, ist es wichtig diese täglich und regelmäßig zu tragen. Nur so kann Ihr Gehör fortlaufend trainiert werden und das verloren gegangene Hören wieder erlernen. In Abhängigkeit von Ihrer Hörminderung braucht dies entsprechend Zeit und Geduld.
Auch hier steht Ihnen Ihr Hörakustiker zur Seite und begleitet Sie z. B. mit regelmäßigen Kontrollen und der Nachanpassung der Hörgeräteeinstellung.
Ihr Hörakustiker erhält von der Barmer eine Reparaturpauschale und stellt hierüber Reparaturen, Service, Wartung und den Ersatz von Otoplastiken bzw. Dünnschlauchsystemen sicher.
Ihnen entstehen bei der Versorgung mit mehrkostenfreien Hörgeräten im Versorgungszeitraum von 6 Jahren keine weiteren Kosten. Auch für erforderliche Reparaturen an Ihren Hörgeräten ab dem 7. Versorgungsjahr, kann Ihr Hörakustiker die Reparaturkosten gemäß unseren Vertragspreisen direkt mit uns abrechnen.
Bei Reparaturen über 100,00 € brutto reicht uns Ihr Hörakustiker einen Kostenvoranschlag zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit ein. Bei mehrkostenfreien Hörgeräten entstehen Ihnen ebenfalls keinerlei Kosten, so dass eine einwandfreie Nutzung Ihrer Hörgeräte während des gesamten Versorgungszeitraumes jederzeit sichergestellt ist.
Sofern Reparaturarbeiten an Ihren Hörsystemen erforderlich werden, stellt Ihnen Ihr Hörakustiker auf Wunsch kostenlos geeignete Ersatzgeräte für die Dauer der Reparatur zur Verfügung.
Wann immer Sie Fragen zu Ihrer Hörgeräteversorgung haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn die Notwendigkeit für eine Kontrolle oder Feineinstellung Ihrer Hörgeräte besteht.
Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Versorgungszeitraum mit Hörgeräten ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal beraten werden.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Hörgeräte?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Hörgeräte“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
Jetzt nach einem Anbieter suchen
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0202 568 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
Sie haben die Wahl! Sie sind nicht auf die Inanspruchnahme eines bestimmten Anbieters festgelegt, sondern können unter den in Ihrer Region ansässigen Vertragspartnern frei wählen. Auch diese Vertragspartner halten qualifiziertes Personal vor.
Hinweis: Unsere Vertragspartner haben alle die notwendige Präqualifizierung, um im Bereich der Hörgeräte versorgen zu dürfen, und verpflichten sich nach dem geschlossenen Vertrag, die an der Versorgung beteiligten Personen regelmäßig im Bereich Hörgeräte weiterzubilden.
6. Was gibt es bei Hörgeräten sonst noch zu beachten?
Durch unsere Vertragspartner erhalten Sie mindestens ein individuell und bedarfsgerecht geeignetes mehrkostenfreies Hörgerät ohne wirtschaftliche Aufzahlung, welches Ihre Hörminderung möglichst weitgehend ausgleicht. Hiervon ausgenommen ist die gesetzliche Zuzahlung. Die Versorgung mit Ihren Hörgeräten durch unsere Vertragspartner umfasst neben der Auswahl und Anpassung nach individueller Beratung auch die Einweisung in den Gebrauch sowie die Nachbetreuung und die Erbringung von Service- und Reparaturleistungen.
Folgeversorgung von Hörgeräten:
Hörgeräte verfügen über keine Mindest-oder Maximal-Tragedauer und sind somit ohne zeitliche Begrenzung nutzbar. Solange die Hörgeräte über eine ausreichende Verstärkungsleistung verfügen oder ggf. notwendige Reparaturen durchgeführt werden können, ist immer eine Anpassung auf Ihre aktuelle oder sich verändernde Hörminderung möglich.
Ergibt sich eine medizinische Notwendigkeit für eine Folgeversorgung und Ihre vorhandenen Hörgeräte können Ihre aktuelle Hörminderung nicht mehr ausgleichen, kümmert sich Ihr Hörakustiker um Ihre weitere Versorgung.
Ihre neuen Hörgeräte können – je nach Voraussetzung – durch Ihren Hörakustiker entweder direkt mit uns abgerechnet oder bei uns beantragt werden. Bei der Beantragung teilt Ihr Hörakustiker die konkreten Versorgungsgründe zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit schriftlich mit. Ihr Hörakustiker berät Sie ausführlich und informiert Sie über den weiteren Ablauf der Beantragung.
Verlust von Hörgeräten:
Bei einem Verlust Ihrer Hörgeräte innerhalb der ersten 6 Versorgungsjahre benötigen Sie von Ihrem Hals-Nasen-Ohren Arzt/Ärztin erneut ein ärztliches Rezept sowie eine von Ihnen schriftliche Erklärung über das konkrete Zustandekommen des Verlustes. Mit diesem Rezept und der Verlusterklärung können Sie sich direkt an Ihren Vertragspartner wenden. Ihr Hörakustiker leitet die Versorgung zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.
Vorzeitige Wiederversorgung vor Ablauf von sechs Versorgungsjahren:
Bei einer Notwendigkeit einer Folgeversorgung aufgrund einer Hörverschlechterung innerhalb der ersten sechs Versorgungsjahre benötigen Sie von Ihrem Hals-Nasen-Ohren Arzt/Ärztin erneut ein ärztliches Rezept. Mit diesem Rezept können Sie sich direkt an einen Vertragspartner wenden. Ihr Hörakustiker leitet die Versorgung zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.
Sonderversorgungen:
Je nach Hörminderung und medizinischen Anforderungen kann sich alternativ zu den klassischen Hörgeräten die Notwendigkeit für eine Versorgung z. B. mit einem Knochenleitungshörgerät oder auch einem Cochlea Implantat ergeben. Auch hier stehen Ihnen die Hörakustiker beratend zur Seite. Wichtig sind in diesen Fällen eine ausgiebige ärztliche Diagnostik und entsprechende Verordnung.
Verkürzter Versorgungsweg:
Unter dem „verkürzten Versorgungsweg“ versteht man die direkte Versorgung mit Hörgeräten durch den Hals-Nasen-Ohren Arzt/Ärztin in dessen Praxis. Weitere Informationen über diesen Versorgungsweg finden Sie in unserer Produktinformation: „Wissenswertes zur Versorgung mit Hörgeräten über den HNO-Arzt“.
Onlineversorgung mit Hörgeräten:
Um eine qualitätsgesicherte Versorgung sicherstellen zu können, darf eine Anpassung und Versorgung mit Hörgeräten ausschließlich persönlich in den Geschäftsräumen Ihres Hörakustikers stattfinden. Eine Onlineversorgung mit Hörgeräten ist daher von einer Kostenübernahme ausgeschlossen.
7. Ihre Barmer Vorteile bei der Versorgung mit Hörgeräten
- Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Hörgeräten durchzuführen.
- Hochwertige Beratung: Unsere Verträge verpflichten unsere Vertragspartner dazu, hohe Versorgungsstandards einzuhalten. Alle Vertragspartner setzen qualifizierte Fachkräfte ein, die über entsprechende Berufserfahrung in der Versorgung mit Hörgeräten verfügen. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen und Produktschulungen sind die Fachkräfte der Vertragspartner stets in der Lage, eine qualitativ hochwertige Beratung durchzuführen.
- Flächendeckendes Hilfsmittelanbieternetz: Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem wohnortnahen Hörakustiker.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.