Es ist gesetzlich geregelt, dass die Barmer die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die Barmer auch für die Versorgung mit Hörgeräten Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.
Was sind Hörgeräte?
Hörgeräte sind elektronische Geräte, die eine bestehende Schwerhörigkeit ausgleichen. Es gibt sie in verschiedenen Formen und Größen. Sie funktionieren jedoch alle auf ähnliche Art und Weise, indem sie den Schall verstärken und an das Ohr weiterleiten.
Wie erhalten Sie Hörgeräte?
Damit wir die Kosten für Ihre Hörgeräte übernehmen können, benötigen Sie bei der Erstversorgung eine Verordnung vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder Facharzt für Phoniatrie. Mit diesem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters. Sie können uns natürlich auch über unsere kostenfreie Telefonnummer kontaktieren: 0800 333 1010.
Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?
Unsere Verträge umfassen die Beratung, Auswahl, Anpassung und Lieferung der Hörgeräte, die Einweisung in den Gebrauch sowie die Nachbetreuung. Darüber hinaus werden die Reparaturkosten für sechs Jahre übernommen, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?
Aufgabe des Hörgeräteakustikers ist es, Sie umfassend über die Auswahl zu beraten und in das gewählte Hörgerät einzuweisen. Zu Beginn des Anpassungsverfahrens wird ein Sprachtest durchgeführt. Nach dessen Auswertung erhalten Sie ein individuell geeignetes Angebot zur Versorgung mit volldigitalen Hörsystemen (digitaler Signalverarbeitung) inklusive der erforderlichen Otoplastik.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro je Hörgerät und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen.
Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?
Unser Vertragspartner wird Ihnen mindestens ein Hörgerät mehrkostenfrei zur Auswahl anbieten, das Ihrem medizinischen Bedarf entspricht. Mehrkostenfrei bedeutet, dass Ihnen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine weiteren Kosten entstehen. Wählen Sie aus Komfortgründen eine höherwertige Ausstattung (z. B. besonderes Design, Bluetooth-Steuerung), müssen Sie die Mehr- und Folgekosten (ggf. auch Reparaturen) selber tragen. Für Ihr individuelles Wunschgerät sollten Sie die Preise daher sorgfältig vergleichen.
Mund-Nasen-Schutz richtig abnehmen: So schützen Sie sich vor einem Verlust des Hörsystems
In Zeiten von Corona ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens notwendig. Das An- und Ausziehen der Maske birgt das Risiko, dabei das getragene Hörsystem mit abzustreifen. Besonders die kleinen Hörgeräte, die fast unsichtbar im Gehörgang verschwinden, rutschen leicht heraus und gehen schnell verloren. Damit Ihnen das nicht passiert, stellen wir Ihnen ein Infoblatt der Bundesinnung der Hörakustiker zur Verfügung, mit Tipps zur Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes.