Hilfsmittel

Hörgeräte – Hilfsmittel, damit Sie besser hören können

Lesedauer unter 8 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Hilfsmittelbereich

1. Was sind Hörgeräte?

Hörgeräte sind elektronische Hilfsmittel zur Verbesserung der Hörfähigkeit. Sie verstärken die Lautstärke von Stimmen und Geräuschen oder Musik und filtern Hintergrundgeräusche, die das Hörverstehen erschweren können. Grundsätzlich besteht ein Hörgerät aus einem Mikrofon, einem Verstärker und einem Lautsprecher (Hörer). Das Mikrofon nimmt den Ton auf, wandelt ihn in elektrische Signale um und der Verstärker im Hörgerät erhöht die Lautstärke je nach vorliegender Hörminderung. Der Hörer gibt den angepassten Schall dann im Ohr ab.

Hörgeräte gibt es in verschiedenen Bauformen (hinter dem Ohr/in dem Ohr/mit externem Hörer) und Größen. Auch die Ankopplung an das Ohr kann unterschiedlich erfolgen, z. B. mit einem individuell gefertigten Ohrpassstück oder auch mit einem Dünnschlauchsystem. Welche Bauform, Größe und Ankopplung an das Ohr sich für Ihre persönliche Versorgung eignet, hängt von Ihrer konkreten Hörminderung ab.

2. Bezahlt die Barmer Hörgeräte?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für Ihre Hörgeräte – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Sie können sich mit Ihrem Rezept direkt an einen Vertragspartner (Hörakustiker) wenden. Dieser beantragt bei Ihrer Barmer die für Sie notwendige Versorgung mit Hörgeräten.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Hörgeräten?

Gesetzliche Zuzahlung:
Die Barmer zahlt dem von Ihnen gewählten Vertragspartner (Hörakustiker) den vereinbarten Vertragspreis für Ihre Hörgeräte-Versorgung. Ihre Zuzahlung beträgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben 10,00 Euro je Hörgerät und ist direkt an den Vertragspartner zu entrichten.

Mehrkostenfreie Versorgung:
Der von Ihnen gewählte Hörakustiker ist dazu verpflichtet, Ihnen mindestens ein individuell geeignetes, volldigitales, mehrkostenfreies Hörgerät anzubieten, das Ihre Hörminderung bestmöglich ausgleicht. Mehrkostenfrei bedeutet, dass Ihnen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine weiteren Kosten entstehen.

Neben mehrkostenfreien Hörgeräten kann Ihnen Ihr Hörakustiker aber auch andere, teils mit besonderen Leistungsmerkmalen ausgestattete Hörgeräte, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht, anbieten. Wählen Sie aus Komfortgründen höherwertige Ausstattungsmerkmale wie Bedienvorteile (z. B. Fernbedienung, Funk- und Schnittstellentechnologie, Bluetooth, Verbindung zum Telefon), ästhetische/kosmetische Vorteile (z. B. Bauform/Größe/Design), erhöhter Hörkomfort (z. B. Klang, Gewicht, Bequemlichkeit), mehr Hörprogramme, mehr Kanäle als audiologisch notwendig und/oder weitere Zusatzfunktionen, erfolgt die Versorgung mit Hörgeräten gegen zusätzliche private Mehrkosten. In diesem Fall haben Sie für das von Ihnen gewählte Hörgerät auch die bei Reparaturen oder Wartungsleistungen anfallenden Mehrkosten zu tragen.

Entscheiden Sie sich nach entsprechender Beratung für eine mehrkostenpflichtige Hörgeräteversorgung, muss der Vertragspartner Sie im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und Ihnen eine Mehrkostenerklärung zum Unterschreiben vorlegen. Diese Mehrkosten sind dann von Ihnen selbst zu entrichten.

4. Wie erhalte ich Hörgeräte?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Hörgerät erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

Damit wir die Kosten für Ihre Hörgeräte übernehmen können, benötigen Sie bei einer Erstversorgung sowie bei einem Verlust oder einer vorzeitigen Wiederversorgung innerhalb der ersten sechs Versorgungsjahre eine Verordnung von Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt/Ärztin. Mit diesem Rezept können Sie sich direkt an unsere Vertragspartner wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere.

Ihr Hörakustiker leitet Ihr Rezept zusammen mit einem Kostenvoranschlag zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.

Wenn Sie einen Online-Zugang der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen.

Aufgabe Ihres Hörakustikers ist es, Sie individuell und umfassend sowohl über die Auswahl für Sie passender Hörgeräte zu beraten als auch Sie in die Bedienung, Handhabung, Pflege und Sorgfaltspflicht im Rahmen der Hörgeräteanpassung einzuweisen. Nach Abschluss der Anpassung steht er Ihnen für Fragen und einen regelmäßigen Service auch weiterhin zur Verfügung.
Zu Beginn einer jeden Hörgeräteanpassung wird ein umfassender Hörtest durchgeführt. Nach dessen Auswertung erhalten Sie ein individuell geeignetes, mehrkostenfreies Angebot zur Versorgung mit einem volldigitalen Hörgerät (digitaler Signalverarbeitung) inklusive der erforderlichen Anpassung an das Ohr, z. B. einer Otoplastik oder einem Dünnschlauchsystem. Nach erfolgreicher Einstellung auf Ihre individuelle Hörminderung, überlässt Ihnen Ihr Hörakustiker die Hörgeräte unverbindlich zu einer mehrtägigen Erprobung, damit Sie diese bei alltäglichen Situationen und in Ihrem gewohnten Umfeld testen können.

Entscheiden Sie sich nach erfolgreicher Erprobung von Hörgeräten im Alltag und finaler Feinanpassung für eine Versorgung, gehen die Hörgeräte mit Abschluss der Anpassung und entsprechender Genehmigung durch die Barmer in Ihren Besitz über. Damit ist der Prozess der Hörgeräteanpassung aber längst noch nicht abgeschlossen. Nun beginnt die Gewöhnungsphase für Sie im Alltag. Um den bestmöglichen Hörerfolg – auch in herausfordernden Hörsituationen wie Lärm und Gesellschaft - mit Ihren neuen Hörgeräten zu erzielen, ist es wichtig diese täglich und regelmäßig zu tragen. Nur so kann Ihr Gehör fortlaufend trainiert werden und das verloren gegangene Hören wieder erlernen. In Abhängigkeit von Ihrer Hörminderung braucht dies entsprechend Zeit und Geduld.

Auch hier steht Ihnen Ihr Hörakustiker zur Seite und begleitet Sie z. B. mit regelmäßigen Kontrollen und der Nachanpassung der Hörgeräteeinstellung.

Ihr Hörakustiker erhält von der Barmer eine Service- und Reparaturpauschale und stellt hierüber Reparaturen, Service, Wartung und den Ersatz von Otoplastiken bzw. Dünnschlauchsystemen sicher. Ihnen entstehen bei der Versorgung mit mehrkostenfreien Hörgeräten sowohl im Versorgungszeitraum von zunächst sechs Jahren als auch ab dem siebten Versorgungsjahr keine weiteren Kosten, so dass eine einwandfreie Nutzung Ihrer Hörgeräte jederzeit sichergestellt ist.

Wann immer Sie Fragen zu Ihrer Hörgeräteversorgung haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn die Notwendigkeit für eine Kontrolle oder Feineinstellung Ihrer Hörgeräte besteht.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Versorgungszeitraum mit Hörgeräten ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal beraten werden.

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Hörgeräte?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Hörgeräte“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

Jetzt nach einem Anbieter suchen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

Sie haben die Wahl! Sie sind nicht auf die Inanspruchnahme eines bestimmten Anbieters festgelegt, sondern können unter den in Ihrer Region ansässigen Vertragspartnern frei wählen. Auch diese Vertragspartner halten qualifiziertes Personal vor.

Hinweis: Unsere Vertragspartner haben alle die notwendige Präqualifizierung, um im Bereich der Hörgeräte versorgen zu dürfen, und verpflichten sich nach dem geschlossenen Vertrag, die an der Versorgung beteiligten Personen regelmäßig im Bereich Hörgeräte weiterzubilden.

6. Was gibt es bei Hörgeräten sonst noch zu beachten?

Durch unsere Vertragspartner erhalten Sie mindestens ein individuell und bedarfsgerecht geeignetes mehrkostenfreies Hörgerät ohne wirtschaftliche Aufzahlung. Hiervon ausgenommen ist die gesetzliche Zuzahlung. Die Versorgung mit Ihren Hörgeräten durch unsere Vertragspartner umfasst neben der Auswahl und Anpassung nach individueller Beratung auch die Einweisung in den Gebrauch sowie die Nachbetreuung und die Erbringung von Service- und Reparaturleistungen.

Folgeversorgung von Hörgeräten:
Hörgeräte verfügen über keine Mindest-oder Maximal-Tragedauer und sind somit ohne zeitliche Begrenzung nutzbar. So lange die Hörgeräte über eine ausreichende Verstärkungsleistung verfügen oder ggf. notwendige Reparaturen durchgeführt werden können, ist immer eine Anpassung auf Ihre aktuelle oder sich verändernde Hörminderung möglich. Ihr Hörakustiker erhält hierzu von der Barmer für den gesamten Versorgungszeitraum eine Service- und Reparaturpauschale, so dass eine einwandfreie Nutzung Ihrer Hörgeräte jederzeit sichergestellt ist.

Ergibt sich eine medizinische Notwendigkeit für eine Folgeversorgung und die vorhandenen Hörgeräte können den Ausgleich der Hörminderung nicht weiter sicherstellen, kann diese durch Ihren Hörakustiker beantragt werden. Die konkreten Versorgungsgründe sind von Ihrem Hörakustiker schriftlich mitzuteilen.

Verlust von Hörgeräten:
Bei einem Verlust Ihrer Hörgeräte innerhalb der ersten 6 Versorgungsjahre benötigen Sie von Ihrem Hals-Nasen-Ohren Arzt/Ärztin erneut ein ärztliches Rezept sowie eine von Ihnen schriftliche Erklärung über das Zustandekommen des Verlustes. Mit diesem Rezept und der Verlusterklärung können Sie sich direkt an Ihren Vertragspartner wenden. Ihr Hörakustiker leitet Ihr Rezept und Ihre Verlusterklärung mit einem Kostenvoranschlag zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.

Sonderversorgungen:
Je nach Hörminderung und medizinischen Anforderungen kann sich alternativ zu den klassischen Hörgeräten die Notwendigkeit für eine Versorgung mit einem Knochenleitungshörgerät oder auch einem Cochlea Implantat ergeben. Auch hier stehen Ihnen die Hörakustiker beratend zur Seite. Wichtig ist in diesen Fällen eine ausgiebige ärztliche Diagnostik und entsprechende Verordnung.

Verkürzter Versorgungsweg:
Unter dem „verkürzten Versorgungsweg“ versteht man die direkte Versorgung mit Hörgeräten durch den Hals-Nasen-Ohren Arzt/Ärztin in dessen Praxis. Weitere Informationen über diesen Versorgungsweg finden Sie in unserer Produktinformation: „Wissenswertes zur Versorgung mit Hörgeräten über den HNO-Arzt“.

Online Versorgung mit Hörgeräten:
Um eine qualitätsgesicherte Versorgung sicherstellen zu können, darf eine Anpassung und Versorgung mit Hörgeräten ausschließlich persönlich in den Geschäftsräumen Ihres Hörakustikers stattfinden. Eine Onlineversorgung mit Hörgeräten ist daher von einer Kostenübernahme ausgeschlossen.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Hörgeräten

  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Hörgeräten durchzuführen.
  • Hochwertige Beratung: Unsere Verträge verpflichten unsere Vertragspartner dazu, hohe Versorgungsstandards einzuhalten. Alle Vertragspartner setzen qualifizierte Fachkräfte ein, die über entsprechende Berufserfahrung in der Versorgung mit Hörgeräten verfügen. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen und Produktschulungen sind die Fachkräfte der Vertragspartner stets in der Lage, eine qualitativ hochwertige Beratung durchzuführen.
  • Flächendeckendes Hilfsmittelanbieternetz: Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem wohnortnahen Hörakustiker.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.

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