Eine Mutter mit Kind und Oma kaufen in der Apotheke ein Medikament
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Zuzahlungsfreie Arzneimittel: Preisgünstige Medikamente ohne Zuzahlung

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Einige Arzneimittel sind für Sie komplett zuzahlungsfrei. Das betrifft besonders preisgünstige Medikamente, die deutlich unter der gesetzlichen Preishöchstgrenze liegen. Auch bei neu abgeschlossenen Arzneimittel-Rabattverträgen prüfen wir, ob eine Zuzahlung für Sie entfallen kann.

Für Arzneimittel fällt für Erwachsene grundsätzlich eine Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Prozent des Preises – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Sie zahlen allerdings nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels. Einige Arzneimittel können Versicherte der Barmer auch ohne Zuzahlung erhalten. Es lohnt sich daher, in Ihrer Apotheke nach zuzahlungsfreien Rabattvertrags-Arzneimitteln zu fragen.

Welche Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit?

Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach, ob es Vertrags-Arzneimittel ohne Zuzahlung gibt. Apotheken müssen vorrangig Arzneimittel abgeben, für die die jeweilige Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Hersteller geschlossen hat. Meist hat die Barmer für einen Wirkstoff mit mehreren Herstellern Rabattverträge geschlossen. Sie können unter den Vertrags-Arzneimitteln gleichberechtigt wählen – bspw. eines ohne Zuzahlung. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern und lassen sich beraten.

Wann ist ein Arzneimittel zuzahlungsfrei?

Medikamente können in folgenden Fällen von der Zuzahlung freigestellt werden:

  • Der Medikamentenpreis liegt mindestens 20 Prozent unter dem sogenannten Festbetrag. Der GKV-Spitzenverband kann dann das Arzneimittel von der Zuzahlung freistellen, wenn hieraus Einsparungen zu erwarten sind.
  • Bei Rabattvertrags-Arzneimitteln  können Krankenkassen die Zuzahlung halbieren oder ganz aufheben, wenn hieraus Einsparungen zu erwarten sind.